rs sys­tems+ GmbH ist insol­vent – von der Ein­stel­lungs­an­ord­nung zur Insolvenz

Mit Bescheid vom 10.01.2023 wur­de neben Herrn René Schind­ler auch der rs sys­tems+ GmbH auf­ge­ge­ben, das uner­laubt betrie­be­ne Ein­la­gen­ge­schäft ein­zu­stel­len. In mei­nem Bei­trag vom 11.01.2023 „rs sys­tems+ GmbH und René Schind­ler: BaFin ord­net Ein­stel­lung des Ein­la­gen­ge­schäfts an!“ hat­te ich über die Ein­stel­lungs­an­ord­nung berichtet.

Mit der Ein­stel­lungs­an­ord­nung der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (kurz: BaFin) zeich­ne­te sich die Insol­venz der Gesell­schaft ab. Herr Rechts­an­walt Frank-Rüdi­­ger Scheff­ler wur­de mit Beschluss vom 15.02.2023 um 13:00 Uhr zum vor­läu­fi­gen (star­ken) Insol­venz­ver­wal­ter über das Ver­mö­gen der rs sys­tems+ GmbH bestellt.

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Insol­venz­ord­nung ist der Schuld­ne­rin jede Ver­fü­gung über das zur Insol­venz­mas­se gehö­ren­de Ver­mö­gen unter­sagt. Die­se gericht­li­che Anord­nung dient der Siche­rung der Insol­venz­mas­se, gehört aber nicht zu den regel­mä­ßi­gen Anord­nun­gen der Gerichte.

I. Fol­gen der Insolvenz

Der vor­läu­fi­ge Insol­venz­ver­wal­ter prüft im soge­nann­ten Eröff­nungs­ver­fah­ren zunächst, ob die Vor­aus­set­zun­gen für die Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens vor­lie­gen. Mit einer Ent­schei­dung des Insol­venz­ge­richts ist in den nächs­ten zwei bis drei Mona­ten zu rech­nen. Erst wenn das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net ist, kön­nen die Anle­ger ihre For­de­run­gen zur Tabel­le im Insol­venz­ver­fah­ren anmel­den. Anle­ger soll­ten jedoch aktiv werden!

II. Was rate ich betrof­fe­nen Anlegern?

Ich emp­feh­le Anle­gern, sich bereits jetzt anwalt­lich bera­ten zu las­sen. Die Durch­set­zung der bestehen­den Ansprü­che der Anle­ger soll­te vor­be­rei­tet wer­den. Es bie­tet sich daher an, bereits im vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­fah­ren die Rechts­la­ge auf­grund der unter­schied­li­chen Ver­trags­ge­stal­tun­gen zu klären.

Mit der Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens wird das Insol­venz­ge­richt einen Ter­min zur For­de­rungs­an­mel­dung sowie einen Berichts- und Prüf­ter­min bestimmen.

III. Kos­ten­lo­se Erstberatung

Unse­re Erst­be­ra­tung ist kos­ten­los und wir über­neh­men ger­ne auch die Deckungs­an­fra­ge bei einer even­tu­ell bestehen­den Recht­schutz­ver­si­che­rung. Wir gewähr­leis­ten Ihnen vol­le Kos­ten­trans­pa­renz. Die Bün­de­lung von Anle­ger­inter­es­sen erfolgt durch uns kostenlos.

Über den Autor

Part­ner, Rechts­an­walt, Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht Sascha Borow­ski

image_pdf

Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

Ver­an­stal­tun­gen

News­let­ter

Bücher

Stu­di­en & Leitfäden

Vide­os

image_pdf