rs systems+ GmbH ist insolvent – von der Einstellungsanordnung zur Insolvenz

Mit Bescheid vom 10.01.2023 wurde neben Herrn René Schindler auch der rs systems+ GmbH aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen. In meinem Beitrag vom 11.01.2023 „rs systems+ GmbH und René Schindler: BaFin ordnet Einstellung des Einlagengeschäfts an!“ hatte ich über die Einstellungsanordnung berichtet.

Mit der Einstellungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) zeichnete sich die Insolvenz der Gesellschaft ab. Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler wurde mit Beschluss vom 15.02.2023 um 13:00 Uhr zum vorläufigen (starken) Insolvenzverwalter über das Vermögen der rs systems+ GmbH bestellt.

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung ist der Schuldnerin jede Verfügung über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen untersagt. Diese gerichtliche Anordnung dient der Sicherung der Insolvenzmasse, gehört aber nicht zu den regelmäßigen Anordnungen der Gerichte.

I. Folgen der Insolvenz

Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft im sogenannten Eröffnungsverfahren zunächst, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Mit einer Entscheidung des Insolvenzgerichts ist in den nächsten zwei bis drei Monaten zu rechnen. Erst wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, können die Anleger ihre Forderungen zur Tabelle im Insolvenzverfahren anmelden. Anleger sollten jedoch aktiv werden!

II. Was rate ich betroffenen Anlegern?

Ich empfehle Anlegern, sich bereits jetzt anwaltlich beraten zu lassen. Die Durchsetzung der bestehenden Ansprüche der Anleger sollte vorbereitet werden. Es bietet sich daher an, bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren die Rechtslage aufgrund der unterschiedlichen Vertragsgestaltungen zu klären.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Insolvenzgericht einen Termin zur Forderungsanmeldung sowie einen Berichts- und Prüftermin bestimmen.

III. Kostenlose Erstberatung

Unsere Erstberatung ist kostenlos und wir übernehmen gerne auch die Deckungsanfrage bei einer eventuell bestehenden Rechtschutzversicherung. Wir gewährleisten Ihnen volle Kostentransparenz. Die Bündelung von Anlegerinteressen erfolgt durch uns kostenlos.

Über den Autor

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski

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