• Amtsgericht folgt Antrag des Unternehmens für ein Eigenverwaltungsverfahren

Beucha/Leipzig. 17. Januar 2017. Die Sächsischen Druckguß GmbH (Drubo) hat beim Amtsgericht Leipzig einen Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt. Das Amtsgericht folgte der Begründung des Unternehmens und stimmte dem Antrag zu. „Die Gussindustrie leidet seit mehreren Jahren unter Überkapazitäten, bröckelnden Absatzmärkten und fallenden Preisen. Als dann noch überraschend der Umsatz mit einem unserer Hauptkunden stark einbrach, erwiesen sich rückblickend für diese Aufträge getätigte nennenswerte Investitionen als falsch. Trotz laufender Kostensenkungsprogramme und Optimierungen in unseren Prozessen werden die aktuell verbliebenen Umsätze diese Kosten nicht decken können. Mit den Investitionen war ein hoher Kapitaldienst verbunden, den das Unternehmen in dem derzeitigen Umfeld nicht tragen kann. Deshalb haben wir uns für ein Eigenverwaltungsverfahren entschieden, um das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig aufzustellen und nachhaltig in die Zukunft zu führen“, erklärt Geschäftsführer Eduard Jahn. Der Sanierungsansatz konzentriert sich im Wesentlichen auf drei Punkte: Diversifizierung, um eine größere Unabhängigkeit von einzelnen Auftraggebern und Produkten zu erlangen, die Bereinigung der sehr breiten Produktpallette und schließlich eine klassische Kostenoptimierung in allen Unternehmensbereichen. Von dem Eigenverwaltungsantrag ist das süddeutsche Partnerunternehmen Korundal GmbH nicht betroffen.

Der Geschäftsbetrieb und die Produktion der Gießerei laufen in dem Verfahren unverändert weiter. Alle Aufträge werden in der gewohnten Qualität umgesetzt. Die Mitarbeiter sind heute in einer Betriebsversammlung von dem Antrag und über die weiteren Schritte informiert worden. Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. Ein Arbeitsplatzabbau ist nicht geplant.

Für die Begleitung des Eigenverwaltungsverfahrens hat sich die Sächsische Druckguß für das Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp (Berlin, Düsseldorf) entschieden. Die Unternehmensberatung und Wirtschaftskanzlei hat seit der Einführung des neuen Insolvenzrechtes im Jahr 2012 über 100 Unternehmen in einer Eigenverwaltung beraten, darunter die Hulvershorn Eisengießerei (Bocholt) und eine Eisengießerei in Bünde. Sie wird das Unternehmen in rechtlichen Belangen des Eigenverwaltungsverfahrens begleiten und die betriebswirtschaftliche sowie operative Restrukturierung durchführen. Neben der Erstellung des Sanierungsplanes wird der Sanierungsexperte Nils Averbeck (Buchalik Brömmekamp) die Geschäftsführung begleiten.

„Die Sächsische Druckguss wird sich in dem Eigenverwaltungsverfahren operativ neu aufstellen und ausreichend liquide Mittel erwirtschaften, um den Kapitaldienst in Zukunft zu decken. Die Voraussetzungen hierzu beurteile ich als ausgezeichnet, weil das Unternehmen trotz der Insolvenz über ein ungewöhnlich hohes Eigenkapital mit einer Eigenkapitalquote von fast 50 Prozent verfügt und unter dem Schutz des ESUG die notwendige Zeit bekommt, um die Restrukturierungsziele umzusetzen“, so Dr. Hubertus Bartelheimer, Partner der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp.

„Die Mitarbeiter sind hoch motiviert und die aktuelle Auftragslage stützt unseren Optimismus, die angestrebten Ziele, mit deren Umsetzung wir bereits begonnen haben, schnell zu erreichen. Zumal wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nur geringe Verluste erwirtschaftet haben, aber unter dem Druck des hohen Kapitaldienstes gezwungen waren, diesen Weg zu gehen“, ergänzt Geschäftsführer Eduard Jahn.

Mit dem Verfahren nutzt das Unternehmen die Chance, die der Gesetzgeber mit dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) vor vier Jahren geschaffen hat, damit sich Unternehmen in schwierigen Situationen wieder neu aufstellen können. Die Unternehmensleitung bleibt in der Eigenverwaltung weiterhin im Amt und wird die Sanierung selbstständig durchführen. „Meine Aufgabe wird es zunächst sein, das Vertrauen der Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter für den Erhalt des Unternehmens zu schaffen. Ich sehe die Sächsische Druckguss sehr gut aufgestellt und die Eigenverwaltung als richtigen Weg, die Sanierung im Interesse aller Beteiligten schnell und erfolgreich umzusetzen“, erklärt Sanierungsberater Averbeck.

In der Eigenverwaltung steht die Unternehmensleitung unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters. Das Amtsgericht Leipzig hat als vorläufigen Sachwalter Dr. Stephan Thiemann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt. „Die Mitarbeiter bei der Sächsischen Druckguß sind sehr motiviert. Auch die Beteiligten haben ihre Bereitschaft zu einer weiteren Zusammenarbeit signalisiert“, so der vorläufiger Sachwalter Dr. Thiemann nach einem Besuch in der Gießerei.

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