In einem Richtlinienentwurf macht die EU-Kommission Vorgaben für ein EU-einheitliches Sanierungsverfahren. Das Ziel: Unternehmer sollen ihre Firmen erhalten, anstatt in die klassische Regelinsolvenz zu gehen. Die Gesetzesinitiative für ein präventives Restrukturierungsverfahren hat es in sich.

Eine Insolvenz bedeutet für die betroffenen Unternehmen in der Regel das Aus oder den Verkauf. In den meisten Fällen steht der Unternehmer, der seine Firma oft mit viel Einsatz und Herzblut aufgebaut hat, am Ende mit leeren Händen da. Was bitter ist: Oft wären Unternehmen noch zu retten. Doch die starren Regeln des Insolvenzrechts erweisen sich zuweilen als hinderlich. Deshalb hat der Gesetzgeber im Herbst 2012 eine erste Alternative zu diesem Szenario geschaffen: das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (kurz: ESUG), das die Sanierung unter Insolvenzschutz ermöglicht. Wichtigster Punkt beim Eigenverwaltungsverfahren: Es handelt sich um ein Insolvenzverfahren ohne Insolvenzverwalter. Gerichtliche Kontrolle wird durch einen sogenannten Sachwalter ausgeübt, die bisherige Geschäftsführung bleibt aber im Amt. Notwendige Liquidität wird meist ohne Unterstützung von Banken durch das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlte Insolvenzgeld (drei komplette Bruttolöhne) und diverse steuerliche Effekte generiert. Das
ESUG darf bisher als Erfolg bezeichnet werden: Im vergangenen Jahr haben fast 60 Prozent aller Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, die ein Insolvenzverfahren beschritten haben, den Weg über die Insolvenz in Eigenverantwortung und nicht über eine Regelinsolvenz gewählt.

Allerdings ist das ESUG ein deutscher Weg, der nicht immer kompatibel ist mit der Gesetzgebung anderer europäischer Länder. Das soll sich nun ändern. In einem Richtlinienentwurf hat die EU-Kommission deshalb Vorgaben für ein EU-einheitliches Sanierungsverfahren gemacht. Die Ziele der Kommission sind hoch gesteckt: So soll etwa die Sanierungs- und Insolvenzpraxis zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Restrukturierung
grenzüberschreitend tätiger Unternehmen vereinheitlicht werden…

…Ein entsprechender Richtlinienentwurf, der für die Mitgliedsstaaten weitgehend verbindlich ist, liegt mittlerweile vor. „Es ist davon auszugehen, dass der Entwurf im Rahmen der deutschen Möglichkeiten bis Mitte nächsten Jahres in Gesetzesform gegossen wird. Den Unternehmen steht dann neben dem Gang zum Insolvenzrichter ein stilles, schlankes und schnelles Verfahren unter reduzierter gerichtlicher Beteiligung zur Verfügung, das dem betroffenen Unternehmen die Chance geben wird, sich weitgehend eigenständig und innerhalb eines flexiblen gesetzlichen Rahmens mittels eines Sanierungsplans mit seinen Gläubigern oder auch nur mit einigen von diesen auf Maßnahmen zum nachhaltigen Bestand der Unternehmung zu einigen“, so Buchalik. Deutschland dürfte – wie so oft in Europa – auch hier Vorreiter innerhalb der Europäischen Union werden.

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