Der Sanierungsberater im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung – was zeichnet ihn aus?

In einer wirtschaftlichen Schieflage wächst die Belastung für die Geschäftsführung in erheblichem Umfang. Nicht nur das Tagesgeschäft ist zu erledigen, sondern aufgrund des schwindenden Vertrauens müssen auch die wichtigsten Stakeholder bei ihren Fragen abgeholt und von den geplanten Schritten des Sanierungsweges überzeugt werden. Die rechtzeitige Hinzuziehung eines insolvenzrechtserfahrenen Sanierungsberaters als CRO, Sanierungsgeschäftsführer oder Generalbevollmächtigter hat sich dabei oftmals als sehr hilfreich erwiesen, um ein betroffenes Unternehmen wieder in ruhige Fahrwasser zu bringen. Welche Anforderungen sind an einen Sanierungsberater zu stellen?

Was zeichnet einen „guten“ Sanierungsberater aus?

Eine solche Person vereint in der Regel fachliche Expertise, Führungserfahrung, Durchsetzungsvermögen und Sozialkompetenz. Denn es ist erforderlich, dass der Sanierungsberater selbstbewusst, neutral und mit Entschlossenheit den ausgearbeiteten Sanierungsplan zügig und zielorientiert umsetzt.

Was sind die besonderen Anforderungen an einen Sanierungsberater in einem ESUG-Verfahren?

Die Sanierung eines Unternehmens in einem ESUG-Verfahren ist eine sehr facettenreiche Angelegenheit und anspruchsvolle Aufgabe, da neben der operativen Geschäftsführung, auch betriebswirtschaftliche, juristische und kommunikative Themen parallel und allesamt erfolgreich bearbeitet werden müssen.

Welche Vorteile hat ein Sanierungsberater gegenüber der Geschäftsführung?

Es versteht sich von selbst, dass die bisherige Unternehmensführung spätestens durch die Einleitung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung emotional sehr stark belastet ist. Darüber hinaus sind die bisherigen Organe des insolventen Unternehmens in der Regel für ein solches Verfahren nicht ausgebildet und/oder erfahren genug und es fehlen die erforderlichen Spezialkenntnisse.

Der hinzugezogene Sanierungsberater kann − anders als die bisherige Geschäftsführung − unbelastet an die Sache herangehen und auch neutral und konsequent unangenehme Themen durchsetzen. Oftmals geht nämlich eine Restrukturierung in einem Insolvenzverfahren mit Forderungsverzichten von Kunden- und Lieferanten sowie einem Personalabbau einher.

Der Sanierungsberater ist zudem für die Vergangenheit nicht verantwortlich. Dies ermöglicht es ihm, Probleme mit allen am Verfahren beteiligten Personenkreisen unvoreingenommen und auf Augenhöhe gemeinsam diskutieren und am Ende lösen zu können.

Transparenz und Kommunikation als Basis einer erfolgreichen Sanierung

Vor allem Kreditinstitute befürworten den Einsatz eines externen Sanierungsberaters in der Eigenverwaltung, da regelmäßige Reportings im gerichtlichen Restrukturierungsprozess sowohl dem Gericht als auch den Banken gegenüber erforderlich sind.

So ist gewährleistet, dass man auf Augenhöhe diskutieren und Entscheidungen auch hinterfragen kann. Denn in der Eigenverwaltung ist eine vollständige Transparenz und offene Kommunikation der Grundpfeiler einer letztendlich erfolgreichen Sanierung.

Das Ergebnis: Zukunftsfähigkeit und Vertrauen in das Unternehmen

Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, verlässt der Sanierungsberater in der Regel wieder das Unternehmen. Was bleibt, ist ein saniertes Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell ohne Altlasten und das zurückgewonnene Vertrauen bei allen Stakeholdern.

Fazit

Die Sanierung im Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung (ESUG) ist Teamarbeit.  Leiten sollte das Team ein erfahrener Sanierungsberater als CRO, Sanierungsgeschäftsführer oder Generalbevollmächtigter, um den Sanierungserfolg nachhaltig zu sichern.

Über den Autor

Assessor jur. Volker Schreck

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