Rückblick: Sanierungsberater Jahrestagung 2025

Am 22. und 23. Mai 2025 fand in München die Sanierungsberater Jahrestagung 2025 statt – eine der wichtigen Fachveranstaltungen für Restrukturierung und Sanierung im deutschsprachigen Raum. Veranstalter war die juristische Fachzeitschrift Der SanierungsBerater, deren Schriftleitung unser geschäftsführender Partner Rechtsanwalt Sascha Borowski mitverantwortet. Die Tagung bot auch in diesem Jahr ein hochkarätiges Programm mit praxisnahen Vorträgen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen und Einblicke in die Sanierungspraxis.

Kommunikation als Schlüssel im Sanierungsprozess

Gleich zu Beginn verdeutlichte Dirk Schmitt, wie entscheidend strategische Kommunikation in Restrukturierungsverfahren ist. Anhand des StaRUG-Verfahrens eines börsennotierten Unternehmens zeigte er, wie professionelle Krisenkommunikation Vertrauen schafft und Handlungsspielräume sichert.

Rechtliche Rahmenbedingungen und neue Strukturen

Prof. Dr. Daniel Graewe stellte den „Sanierungsgesellschafter“ als innovative Alternative zur doppelnützigen Treuhand vor. Chancen wie Gläubigervertrauen und Know-how stehen Risiken wie Kontrollverlust gegenüber; eine rechtssichere Gestaltung ist daher von zentraler Bedeutung. Dr. Larissa Senuysal warnte eindringlich vor strafrechtlichen Risiken für Berater:innen, insbesondere im Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Delikten. Ihre Empfehlung lautet, klare Rollentrennungen vorzunehmen und sorgfältig zu dokumentieren.

Gerichtliche Perspektiven und rechtliche Entwicklungen

Dr. Stephan Beth erläuterte das Vorgespräch mit dem Insolvenzgericht als wichtiges Abstimmungsinstrument gemäß § 10a InsO. Dr. Benjamin Webel beleuchtete die Eigenverwaltungspraxis aus Sicht der Gerichte, insbesondere in Bezug auf Kosten, Planungstiefe und das Sachwaltersystem. Dr. Jürgen Wallner zeigte auf, wie sich die Anforderungen an StaRUG-Pläne rechtlich und methodisch verschärfen, insbesondere bei Gläubigerklasseneinteilung und der Vergleichsrechnung.

Strategische Weichenstellungen

Rüdiger Weiß analysierte, wie entscheidend die richtige Wahl zwischen Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren ist – insbesondere mit Blick auf Gläubigerinteressen und gerichtliche Erwartungen. Praktische Fallbeispiele rundeten die Diskussion ab.

Branchenspezifische Herausforderungen und Lösungen

Der zweite Tag stand ganz im Zeichen der Praxis. Jörg Heus und Daniel Mann berichteten von einer komplexen Automotive-Sanierung. Dr. Martin Heidrich beleuchtete die besonderen Anforderungen in der Immobilienbranche, während Dr. Oliver Grimm arbeitsrechtliche Instrumente zur flexiblen Personalanpassung vorstellte. Besonders eindrucksvoll war der Beitrag von Markus Alexander Fabis. Er zeigte anhand realer Fälle, dass auch mehrfach krisenerschütterte Unternehmen erfolgreich stabilisiert werden können.

Verwertung, Haftung und Masseoptimierung

Zum Abschluss verdeutlichten Hans-Christian Heier und Kathrin Dick-Westendorf die Komplexität der Immobilienverwertung im Insolvenzverfahren – von steuerlichen Fallstricken bis hin zur präzisen Bewertung.

Fazit: Sanierung im Wandel – strukturiert, rechtssicher, interdisziplinär

Die Sanierungsberater Jahrestagung 2025 hat gezeigt, wie anspruchsvoll und facettenreich moderne Sanierungsprozesse sind. Eine frühzeitige Kommunikation, gerichtsfeste Planungen und die enge Zusammenarbeit zwischen Berater:innen, Gerichten und Gläubigern sind heute unverzichtbar. Unsere Kanzlei war in diesem Jahr als Premiumpartner vertreten und begrüßt den offenen fachlichen Austausch. Wir danken für die zahlreichen Impulse, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung künftiger Restrukturierungen.

Dorothee Heckemann

Über die Autorin

Dorothee Heckemann, Leitung Marketing & PR

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos

Rückblick: Sanierungsberater Jahrestagung 2025

Am 22. und 23. Mai 2025 fand in München die Sanierungsberater Jahrestagung 2025 statt – eine der wichtigen Fachveranstaltungen für Restrukturierung und Sanierung im deutschsprachigen Raum. Veranstalter war die juristische Fachzeitschrift Der SanierungsBerater, deren Schriftleitung unser geschäftsführender Partner Rechtsanwalt Sascha Borowski mitverantwortet. Die Tagung bot auch in diesem Jahr ein hochkarätiges Programm mit praxisnahen Vorträgen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen und Einblicke in die Sanierungspraxis.

Kommunikation als Schlüssel im Sanierungsprozess

Gleich zu Beginn verdeutlichte Dirk Schmitt, wie entscheidend strategische Kommunikation in Restrukturierungsverfahren ist. Anhand des StaRUG-Verfahrens eines börsennotierten Unternehmens zeigte er, wie professionelle Krisenkommunikation Vertrauen schafft und Handlungsspielräume sichert.

Rechtliche Rahmenbedingungen und neue Strukturen

Prof. Dr. Daniel Graewe stellte den „Sanierungsgesellschafter“ als innovative Alternative zur doppelnützigen Treuhand vor. Chancen wie Gläubigervertrauen und Know-how stehen Risiken wie Kontrollverlust gegenüber; eine rechtssichere Gestaltung ist daher von zentraler Bedeutung. Dr. Larissa Senuysal warnte eindringlich vor strafrechtlichen Risiken für Berater:innen, insbesondere im Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Delikten. Ihre Empfehlung lautet, klare Rollentrennungen vorzunehmen und sorgfältig zu dokumentieren.

Gerichtliche Perspektiven und rechtliche Entwicklungen

Dr. Stephan Beth erläuterte das Vorgespräch mit dem Insolvenzgericht als wichtiges Abstimmungsinstrument gemäß § 10a InsO. Dr. Benjamin Webel beleuchtete die Eigenverwaltungspraxis aus Sicht der Gerichte, insbesondere in Bezug auf Kosten, Planungstiefe und das Sachwaltersystem. Dr. Jürgen Wallner zeigte auf, wie sich die Anforderungen an StaRUG-Pläne rechtlich und methodisch verschärfen, insbesondere bei Gläubigerklasseneinteilung und der Vergleichsrechnung.

Strategische Weichenstellungen

Rüdiger Weiß analysierte, wie entscheidend die richtige Wahl zwischen Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren ist – insbesondere mit Blick auf Gläubigerinteressen und gerichtliche Erwartungen. Praktische Fallbeispiele rundeten die Diskussion ab.

Branchenspezifische Herausforderungen und Lösungen

Der zweite Tag stand ganz im Zeichen der Praxis. Jörg Heus und Daniel Mann berichteten von einer komplexen Automotive-Sanierung. Dr. Martin Heidrich beleuchtete die besonderen Anforderungen in der Immobilienbranche, während Dr. Oliver Grimm arbeitsrechtliche Instrumente zur flexiblen Personalanpassung vorstellte. Besonders eindrucksvoll war der Beitrag von Markus Alexander Fabis. Er zeigte anhand realer Fälle, dass auch mehrfach krisenerschütterte Unternehmen erfolgreich stabilisiert werden können.

Verwertung, Haftung und Masseoptimierung

Zum Abschluss verdeutlichten Hans-Christian Heier und Kathrin Dick-Westendorf die Komplexität der Immobilienverwertung im Insolvenzverfahren – von steuerlichen Fallstricken bis hin zur präzisen Bewertung.

Fazit: Sanierung im Wandel – strukturiert, rechtssicher, interdisziplinär

Die Sanierungsberater Jahrestagung 2025 hat gezeigt, wie anspruchsvoll und facettenreich moderne Sanierungsprozesse sind. Eine frühzeitige Kommunikation, gerichtsfeste Planungen und die enge Zusammenarbeit zwischen Berater:innen, Gerichten und Gläubigern sind heute unverzichtbar. Unsere Kanzlei war in diesem Jahr als Premiumpartner vertreten und begrüßt den offenen fachlichen Austausch. Wir danken für die zahlreichen Impulse, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung künftiger Restrukturierungen.

Dorothee Heckemann

Über die Autorin

Dorothee Heckemann, Leitung Marketing & PR

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos

Rückblick: Sanierungsberater Jahrestagung 2025

Am 22. und 23. Mai 2025 fand in München die Sanierungsberater Jahrestagung 2025 statt – eine der wichtigen Fachveranstaltungen für Restrukturierung und Sanierung im deutschsprachigen Raum. Veranstalter war die juristische Fachzeitschrift Der SanierungsBerater, deren Schriftleitung unser geschäftsführender Partner Rechtsanwalt Sascha Borowski mitverantwortet. Die Tagung bot auch in diesem Jahr ein hochkarätiges Programm mit praxisnahen Vorträgen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen und Einblicke in die Sanierungspraxis.

Kommunikation als Schlüssel im Sanierungsprozess

Gleich zu Beginn verdeutlichte Dirk Schmitt, wie entscheidend strategische Kommunikation in Restrukturierungsverfahren ist. Anhand des StaRUG-Verfahrens eines börsennotierten Unternehmens zeigte er, wie professionelle Krisenkommunikation Vertrauen schafft und Handlungsspielräume sichert.

Rechtliche Rahmenbedingungen und neue Strukturen

Prof. Dr. Daniel Graewe stellte den „Sanierungsgesellschafter“ als innovative Alternative zur doppelnützigen Treuhand vor. Chancen wie Gläubigervertrauen und Know-how stehen Risiken wie Kontrollverlust gegenüber; eine rechtssichere Gestaltung ist daher von zentraler Bedeutung. Dr. Larissa Senuysal warnte eindringlich vor strafrechtlichen Risiken für Berater:innen, insbesondere im Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Delikten. Ihre Empfehlung lautet, klare Rollentrennungen vorzunehmen und sorgfältig zu dokumentieren.

Gerichtliche Perspektiven und rechtliche Entwicklungen

Dr. Stephan Beth erläuterte das Vorgespräch mit dem Insolvenzgericht als wichtiges Abstimmungsinstrument gemäß § 10a InsO. Dr. Benjamin Webel beleuchtete die Eigenverwaltungspraxis aus Sicht der Gerichte, insbesondere in Bezug auf Kosten, Planungstiefe und das Sachwaltersystem. Dr. Jürgen Wallner zeigte auf, wie sich die Anforderungen an StaRUG-Pläne rechtlich und methodisch verschärfen, insbesondere bei Gläubigerklasseneinteilung und der Vergleichsrechnung.

Strategische Weichenstellungen

Rüdiger Weiß analysierte, wie entscheidend die richtige Wahl zwischen Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren ist – insbesondere mit Blick auf Gläubigerinteressen und gerichtliche Erwartungen. Praktische Fallbeispiele rundeten die Diskussion ab.

Branchenspezifische Herausforderungen und Lösungen

Der zweite Tag stand ganz im Zeichen der Praxis. Jörg Heus und Daniel Mann berichteten von einer komplexen Automotive-Sanierung. Dr. Martin Heidrich beleuchtete die besonderen Anforderungen in der Immobilienbranche, während Dr. Oliver Grimm arbeitsrechtliche Instrumente zur flexiblen Personalanpassung vorstellte. Besonders eindrucksvoll war der Beitrag von Markus Alexander Fabis. Er zeigte anhand realer Fälle, dass auch mehrfach krisenerschütterte Unternehmen erfolgreich stabilisiert werden können.

Verwertung, Haftung und Masseoptimierung

Zum Abschluss verdeutlichten Hans-Christian Heier und Kathrin Dick-Westendorf die Komplexität der Immobilienverwertung im Insolvenzverfahren – von steuerlichen Fallstricken bis hin zur präzisen Bewertung.

Fazit: Sanierung im Wandel – strukturiert, rechtssicher, interdisziplinär

Die Sanierungsberater Jahrestagung 2025 hat gezeigt, wie anspruchsvoll und facettenreich moderne Sanierungsprozesse sind. Eine frühzeitige Kommunikation, gerichtsfeste Planungen und die enge Zusammenarbeit zwischen Berater:innen, Gerichten und Gläubigern sind heute unverzichtbar. Unsere Kanzlei war in diesem Jahr als Premiumpartner vertreten und begrüßt den offenen fachlichen Austausch. Wir danken für die zahlreichen Impulse, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung künftiger Restrukturierungen.

Dorothee Heckemann

Über die Autorin

Dorothee Heckemann, Leitung Marketing & PR

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos