Sascha Borowski in „Der SanierungsBerater“ – Das Güteverfahren als Chance für Insolvenzverwalter und Interimsmanager

Welche Chancen bietet das Güteverfahren Insolvenzverwaltern und Interimsmanagern? In der aktuellen Ausgabe von „Der SanierungsBerater“ befasst sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski mit den Voraussetzungen und Vorteilen eines Güteverfahrens.

Der Fachbeitrag beleuchtet insbesondere die Potenziale des Güteverfahrens als alternative Streitbeilegungsmethode. In Abgrenzung zu europäischen Gütestellen und Verbraucherschlichtungsstellen wird herausgearbeitet, warum Güteverfahren gerade für Unternehmer, Insolvenzverwalter und Interimsmanager attraktiv sind.

Güteverfahren im Vergleich

Im Gegensatz zu Verbraucherschlichtungsstellen, die auf Verbraucher-Unternehmer-Konflikte beschränkt sind, bieten Gütestellen einen breiteren Anwendungsbereich, auch für Business-to-Business-Streitigkeiten. Sie ermöglichen eine vertrauliche, einvernehmliche Konfliktlösung und beziehen alle Beteiligten gleichermaßen ein.

Vorteile des Güteverfahrens

Das Güteverfahren bietet zahlreiche Vorteile gegenüber anderen Verfahren. Dazu zählen insbesondere:

  • Verjährungshemmung: Der Güteantrag hemmt die Verjährung, so dass Zeit für Verhandlungen bleibt, ohne dass Rechtsansprüche gefährdet werden.
  • Kurze Verfahrensdauer: Konflikte werden oft innerhalb weniger Monate beigelegt.
  • Kosteneffizienz: Geringere Kosten als ein Gerichtsverfahren, da keine Anwalts- und Gerichtskosten anfallen.
  • Flexibilität: Keine zwingenden Ablehnungsgründe wie in Verbraucherschlichtungsverfahren.
  • Vertraulichkeit: Ergebnisse bleiben vertraulich und werden nicht veröffentlicht.

Ablauf und praktische Durchführung

Das Verfahren beginnt mit einem Güteantrag und endet im Idealfall mit einer Vereinbarung, die als vollstreckbarer Titel dient. Gerade in Krisensituationen, z. B. bei Interimsmanagern oder Insolvenzverwaltern, bietet das Güteverfahren eine effiziente und gesichtswahrende Lösung.

Fazit

Das Güteverfahren ist eine effiziente Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren. Es ermöglicht nicht nur schnelle und kostengünstige Einigungen, sondern vermeidet auch öffentliche Auseinandersetzungen – ein Vorteil, den insbesondere Unternehmer und Manager zu schätzen wissen.

Der komplette Fachartikel „Das Güteverfahren als Chance für Insolvenzverwalter und Interimsmanager“ erschien in „Der SanierungsBerater, Ausgabe 03/2024“.

Über den Autor

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski

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