Sascha Borowski setzt deutliches Zeichen für Corporate Governance bei Vossloh

Im Rahmen der Hauptversammlung der Vossloh AG in Düsseldorf setzte Rechtsanwalt Sascha Borowski, Vertreter der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), einen deutlichen Punkt in der Debatte um gute Unternehmensführung. Im Zentrum seiner Stellungnahme stand der Vorsitzende des Vossloh-Aufsichtsrats, Prof. Dr. Rüdiger Grube, dessen zahlreiche Mandate Borowski offen thematisierte.

Mit Verweis auf § 100 Abs. 2 Nr. 1 AktG kritisierte Borowski, dass Grube mit aktuell zwölf Aufsichtsratsmandaten die gesetzlich zulässige Höchstgrenze überschreite. Dabei rechnete er auch Doppelzählungen von Vorsitzfunktionen ein, wie es das Gesetz vorsieht. Zusätzlich wies Borowski auf die wachsende Bedeutung von sogenannten Proxy Advisors hin und empfahl, die Zahl der Mandate auf maximal fünf zu begrenzen.

In einer sachlich geführten, jedoch inhaltlich klaren Stellungnahme wies Borowski auf mögliche rechtliche Risiken für die Gesellschaft hin, insbesondere im Hinblick auf Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen. Er forderte die Mehrheitseignerin – die Familienstiftung von Heinz-Hermann Thiele – auf, für Rechtssicherheit im Sinne der Aktionäre zu sorgen.

Rüdiger Grube reagierte besonnen. Er räumte ein, dass er zu viele Mandate bekleide, kündigte eine Reduktion an und stellte klar, dass seine Professur bereits seit zwei Jahren ruht. Laut eigenen Angaben will er sein Mandat bei der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) im Juli niederlegen.

Sascha Borowski bewertete den Verlauf der Hauptversammlung abschließend positiv: Die Veranstaltung habe gezeigt, dass bei Vossloh nicht nur über wirtschaftliche Kennzahlen, sondern auch über zentrale Fragen der Corporate Governance offen gesprochen wird– im Sinne einer lebendigen und verantwortungsvollen Aktionärskultur.

Das Handelsblatt berichtete ausführlich über die Hauptversammlung und die Stellungnahme von Sascha Borowski.

Über Sascha Borowski

Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski

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