Schürfeld Umformtechnik GmbH beantragt Schutzschirmverfahren zur Fortsetzung des Sanierungskurses
Halver/Düsseldorf, 08. Juni 2026. Um eine mögliche Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden, hat sich die Schürfeld Umformtechnik GmbH entschlossen, den bereits eingeleiteten Sanierungskurs im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens fortzusetzen. Am Montag, dem 08. Juni 2026, stimmte das Amtsgericht Hagen dem Antrag des Unternehmens zu und hat eine vorläufige Eigenverwaltung unter einem Schutzschirm verfügt. Von dem Verfahren sind ca. einhundertsechzig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen.
Das schwierige wirtschaftliche Umfeld ist auch an der Schürfeld Umformtechnik GmbH, Halver, nicht spurlos vorbeigegangen und hat in den letzten Jahren zu massiven Umsatzeinbrüchen geführt. In der Folge wurden hohe Verluste erwirtschaftet. Die Nachfrage nach Gesenkschmiedeteilen, insbesondere aus der Automobilindustrie, ist in den letzten beiden Jahren stark zurückgegangen und bleibt weiterhin niedrig. Das liegt nicht nur an der inländischen Konjunkturlage, sondern auch an den Wettbewerbsvorteilen der ausländischen Wettbewerber bei den Personal- und Energiekosten. Um den geringeren Umsätzen Rechnung zu tragen und wettbewerbsfähig zu bleiben, sind Anpassungen auf der Kostenseite zwingend notwendig.
Sanierung in Eigenverwaltung soll Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern
Mit dem Schutzschirmverfahren strebt die Schürfeld Umformtechnik GmbH eine gesamtheitliche Sanierung an. Vorausschauend nutzt die Schürfeld Umformtechnik GmbH mit dem Schutzschirmverfahren eine Sanierungsmöglichkeit nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Dazu soll im nächsten Schritt von der Unternehmensberatung plenovia GmbH ein Sanierungskonzept erarbeitet und den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt werden, welches die Maßnahmen zur Fortführung des Unternehmens aufzeigt. Zu den geplanten Maßnahmen gehören eine Neuausrichtung mit dem Ziel einer Konzentration auf die Kernkompetenzen sowie eine Erweiterung des Kundenstamms, um die starke Marke noch breiter aufzustellen.
Erfahrenes Sanierungsteam begleitet das Verfahren
In rechtlichen Fragen wird die Schürfeld Umformtechnik GmbH von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte aus Düsseldorf beraten. Um die pflichtengerechte Durchführung des Verfahrens zu unterstützen, wurde Herr Rechtsanwalt Niels-Erik Zumbaum, ein erfahrener Sanierer, zum Generalbevollmächtigten bestellt. Das Gericht hat zudem mit Herrn Rechtsanwalt Andreas Schoß von FRP Rechtsanwälte Fischer Roloff + Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Wuppertal einen erfahrenen Sachwalter eingesetzt, der das Unternehmen während des Verfahrens unterstützt.
Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter
Mit dem Schutzschirmverfahren verfolgt die Schürfeld Umformtechnik GmbH das Ziel, die wesentlichen Maßnahmen zur nachhaltigen Sanierung umzusetzen. „Wir haben nicht nur eine starke Marke, die bereits seit dem Jahre 1862 für höchste Produktqualität steht, sondern verfügen auch über eine hohe Entwicklungskompetenz. Mit den Jahren entwickelte sich das Unternehmen vom Werkzeughersteller zum leistungsfähigen Anbieter für Gesenkschmiedeteile. Das Vertrauen in die Zuverlässigkeit unserer Produkte und Dienstleistungen ist in einer solchen Situation besonders wichtig. In den Gesprächen mit unseren Kunden und Lieferanten wurde die Fortsetzung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit signalisiert und abgestimmt. Aktuell bewegen sich Umsatz und Auftragseingang nicht auf einem ausreichenden Niveau, sodass eine erfolgreiche Fortsetzung des Geschäftsbetriebes unter anderem mit Anpassungen auf der Kostenseite möglich sein wird. Wir gehen aber davon aus, dass die dauerhafte Existenz des Unternehmens nach der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen gesichert ist. Wir blicken daher zuversichtlich in die Zukunft. Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter“, so die Geschäftsführer Schürfeld.
Die Löhne und Gehälter sind für die nächsten drei Monate über das Insolvenzgeld gesichert, worüber die rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits in einer Mitarbeiterversammlung am 08.06.2026 informiert wurden.
Verfahrensvorbereitung und Umsetzung
Im Rahmen des Verfahrens wird die GmbH ertrags- und liquiditätsmäßig wieder gestärkt. Auf Basis des nun zu entwickelnden Sanierungskonzepts erhält die Schürfeld Umformtechnik GmbH die Möglichkeit, sich neu aufzustellen und die Chancen des Marktes zu nutzen.
„Bei Schürfeld handelt es sich um einen seit nahezu 164 Jahren etablierten und anerkannten Premiumanbieter für Schmiedeerzeugnisse, dessen Produkte weltweit höchste Anerkennung finden. Insofern ist es nur folgerichtig, mit dem nunmehr eingeleiteten Schutzschirmverfahren die Voraussetzungen für eine erfolgreiche unternehmerische Zukunft in den nächsten Jahren zu schaffen“, ergänzt der Generalbevollmächtigte Rechtsanwalt Niels-Erik Zumbaum LL.M..
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sanierungs- und Insolvenzrecht sowie Arbeitsrecht Andreas Schoß von FRP Rechtsanwälte Fischer Roloff + Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Wuppertal bestellt. Der vorläufige Sachwalter hat sich bereits ein erstes Bild von der Situation vor Ort und der geplanten Sanierung verschafft. Der eingeschlagene Sanierungsweg wird unterstützt.
Generalbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Niels-Erik Zumbaum LL.M.
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
Juristische Berater:
Rechtsanwalt Robert Buchalik
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Sozialrecht sowie Insolvenz- und Sanierungsrecht Michael Kothes
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Domenik Wagener LL.M.
Rechtsanwalt Marc A. Urbanek
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
Betriebswirtschaftliche Berater:
Dipl.-Ing. Dr. Dirk Dümpelmann, Senior Manager
Dipl.-Kaufmann Thorsten Weibchen, Manager Finance
Staatl. Gepr. Betriebswirt, Industriekaufmann Horst Huschauer, Project Manager Finance
plenovia GmbH, Düsseldorf
Sachwaltung:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Arbeitsrecht Andreas Schoß
FRP Rechtsanwälte Fischer Roloff + Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Wuppertal
Über BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte:
Die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland mit besonderer Spezialisierung auf Insolvenzrecht, Sanierung, Restrukturierung und Insolvenzverwaltung mit dem Ziel einer nachhaltigen Sanierung von Unternehmen und unternehmerisch tätigen Einzelkaufleuten. Von sechs Standorten aus – mit Hauptsitz in Düsseldorf – betreut BBR mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland. In interdisziplinären Teams aus Juristen, Betriebswirten und Ingenieuren entwickelt die Kanzlei in Zusammenarbeit mit ihrer Schwestergesellschaft, der plenovia GmbH, ganzheitliche Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich und betriebswirtschaftlich ineinandergreifen. BBR hat bereits mehr als 300 Unternehmen im Rahmen des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) und mehr als 30 Unternehmen im Rahmen des StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) erfolgreich begleitet.
Über plenovia:
plenovia erarbeitet als Unternehmensberatung umfassende Lösungen für mittelständische Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen. Im Gesamtspektrum der betriebswirtschaftlichen und leistungswirtschaftlichen Restrukturierung und Sanierung reicht das Beratungsportfolio von der Gutachtenerstellung nach IDW S6 oder einem Independent Business Review (IBR) über die neuen gesetzlichen Verfahren der Sanierungsmoderation und des Restrukturierungsverfahrens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bis hin zum Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Schwerpunkte sind neben der Eigenverwaltungsplanung die Bereiche Finance und Operations.


