Staatlich anerkannt: Gütestelle Rechtsanwalt Sascha Borowski

Am 22.07.2022 wurde unser Partner Rechtsanwalt Sascha Borowski vom Präsidenten des OLG Düsseldorf als Gütestelle im Sinne von § 794 Absatz 1 Nr. 1 ZPO anerkannt und kann damit die Durchführung von Güteverfahren anbieten.

Das Güteverfahren schafft insbesondere die Möglichkeit, die Verjährung zu hemmen − ohne die Eskalation eines Konflikts herbeizuführen, welche häufig durch das Einreichen einer Klage ausgelöst wird. Zudem ist ein Güteverfahren meist weitaus kostengünstiger als eine gerichtliche Geltendmachung. Schließlich bietet das Güteverfahren die Chance, den Konflikt auf außergerichtlichem, nicht öffentlichem Wege beizulegen und dennoch am Ende einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.

Rechtsanwalt Sascha Borowski ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie geprüfter ESUG-Berater und verfügt über besondere Expertise im Rahmen der alternativen Streitbeilegung.

Sie möchten mehr zu den Einzelheiten des Verfahrens erfahren? Informieren Sie sich gerne auf unserer Website über die Vorteile, Voraussetzungen, Ablauf und Kosten eines Güteverfahrens.

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