StaRUG – Neue Haftungsrisiken für Manager?

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Es gibt erhebliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Manager, so Dr. Jasper Stahlschmidt im Gespräch mit Businesstalk am Kudamm. Das ist z.B. der Fall, wenn die Voraussetzungen für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht erfüllt werden. Dann haftet der Manager persönlich für sämtliche Schäden der Gläubiger, die durch die verspätete oder fehlende Insolvenzantragstellung entstehen. Es handelt sich hierbei um erhebliche Beträge. Es gibt noch weitere Haftungsrisiken. Wenn sich ein Unternehmen auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht berufen kann, also alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, haftet der Geschäftsführer dennoch persönlich für rückständige Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und für Lohn- und Umsatzsteuern. Wie sollte man diese Pflicht korrekt handhaben? Zum einen muss der Geschäftsführer prüfen, ob das Unternehmen die Voraussetzungen für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht erfüllt. Sollten diese Voraussetzungen vorliegen, muss er dennoch darauf achten, dass die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und die Lohn- und Umsatzsteuer des Unternehmens gezahlt werden. Oftmals kann man die Gläubiger um eine Stundung der Beträge bitten, sobald diese Stundung ausläuft, müssen sie allerdings gezahlt werden. Sollte das Unternehmen dazu nicht mehr in der Lage sein und sich erhebliche Beträge anhäufen, muss der Geschäftsführer rechtzeitig einen Antrag auf Insolvenz stellen, erst dann entfällt die Haftung. Dr. Jasper Stahlschmidt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Geschäftsführender Gesellschafter der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, einer Wirtschaftskanzlei, die darauf spezialisiert ist, mittelständische Unternehmen innerhalb und außerhalb der Krise wieder auf Erfolgskurs zu bringen.

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