StaRUG: Welche Auswirkungen sind zu erwarten?

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Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) sieht für Unternehmen die Schaffung eines außergerichtlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (StaRUG) vor. Welche Auswirkungen wird das Gesetz entfalten? Es handelt sich hierbei um eine weitere Sanierungsoption, so Dr. Utz Brömmekamp, Partner und Geschäftsführer der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp im Gespräch mit Businesstalk am Kudamm. Wer sein Unternehmen sanieren und eigenständig weiterführen möchte, dem steht momentan das Eigenverwaltungsverfahren (ESUG) zur Verfügung. Die Richtlinie des europäischen Gesetzes setzt früher an, nämlich außerhalb der Insolvenz. Eine Insolvenz soll vermieden werden. In Zukunft kann der sanierungswillige Unternehmer zwischen diesen beiden Verfahren wählen. Somit wird ihm ein frühzeitiges Handeln ermöglicht. Eine Insolvenz in Eigenverwaltung (ESUG) bietet dem Unternehmer viele Vorteile, ist jedoch immer noch mit einem Stigma behaftet. Mithilfe der neuen Richtlinie kann der Unternehmer nun eine alternative Sanierungsmöglichkeit außerhalb der Insolvenz wählen.

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