The Grounds Real Estate Development AG: Weitere Einschnitte für die Anleihegläubiger?
Am 19.09.2024 soll im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der The Grounds Real Estate Development AG (nachfolgend: The Grounds) eine Kapitalerhöhung beschlossen werden. Dieser Kapitalerhöhung soll eine Kapitalherabsetzung zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 2:1 vorausgehen. Diese für die Aktionäre einschneidende Maßnahme steht unter der Bedingung, dass auch die Anleihebedingungen geändert werden.
I. Zum Hintergrund
Die Kapitalerhöhung mit vorheriger Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2:1 steht unter anderem unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Anleihe 2021/2027 (WKN: A3H3FH / ISIN: DE000A3H3FH2) in eine Nullkupon-Anleihe ohne Zinsen umgewandelt wird.
Am 13.10.2023 veröffentlichte The Grounds eine Pflichtmitteilung gemäß Art. 17 Machtmissbrauchs-Verordnung, in der eine beabsichtigte Restrukturierung der Wandelanleihe sowie verschiedene weitere Kapitalmaßnahmen vorgeschlagen wurden.
Die Anleihegläubiger müssen nun erneut einer Verwässerung ihrer Ansprüche zustimmen, andernfalls scheitert die Kapitalmaßnahme.
Über die konkrete Ausgestaltung der Anleihebedingungen muss nun verhandelt werden.
II. Wahl eines gemeinsamen Vertreters?
Die Wahl eines sogenannten gemeinsamen Vertreters, der sämtliche Anleihegläubiger im Rahmen dieser Verhandlungen vertreten kann, sollte nunmehr erfolgen. Ein solcher gemeinsamer Vertreter ist den Anleihegläubigern gegenüber allein verantwortlich und vertritt diese. Die Kosten des gemeinsamen Vertreters sind jedoch von der Gesellschaft zu tragen.
Individuelle Verhandlungen der Anleihegläubiger sind regelmäßig nicht zielführend, da es sich bei der Änderung der Bedingungen um eine kollektive Entscheidung handelt.
III. Warum BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte?
Seit November 2023 sind die Anleihegläubiger mit Änderungswünschen des neuen Kapitalgebers konfrontiert. Der geschäftsführende Gesellschafter der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, Herr Rechtsanwalt Sascha Borowski, hat bereits im Jahr 2023 tausende Stücke der Anleihe von The Grounds begleitet und ist daher mit der Historie und den Hintergründen bestens vertraut.