The Grounds Real Estate Development AG: Anleihegläubiger fordern Anleihegläubigerversammlung

Die Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate Development AG haben die Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung beantragt. Dieser Schritt unterstreicht die Bedeutung eines Zusammenschlusses, um gemeinsam über die Zukunft der Anleihe und mögliche Maßnahmen zu entscheiden. Die Emittentin beabsichtigt, die Anleihe in eine Nullkupon-Anleihe umzuwandeln. Dies widerspricht dem Zinsinteresse der Anleihegläubiger, die sich im Rahmen der Zeichnung entschieden haben, Kapital gegen Zahlung einer Verzinsung zur Verfügung zu stellen.

Was bedeutet die Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung?

Eine Anleihegläubigerversammlung bietet den Anleihegläubigern die Möglichkeit, sich zu organisieren und zu entscheiden, ob und wer ihre Interessen gegenüber der Emittentin vertreten soll. Auch der Verhandlungsspielraum des gemeinsamen Vertreters kann abgesteckt werden. Gleichzeitig bietet die Versammlung den Anleihegläubigern die Möglichkeit, miteinander in Kontakt zu treten.

Wichtige Punkte der Anleihegläubigerversammlung von The Grounds Real Estate Development AG:

  1. Wahl eines gemeinsamen Vertreters: Im Rahmen der Versammlung können die Anleihegläubiger ihre kollektiven Interessen bündeln, indem sie einen gemeinsamen Vertreter wählen, der allein ihre Interessen gegenüber The Grounds professionell vertritt. Die Kosten des gemeinsamen Vertreters werden nicht von den Anleihegläubigern, sondern The Grounds getragen.
  2. Abstimmung über Änderungen der Anleihebedingungen: Mögliche Anpassungen an die finanzielle Situation des Unternehmens.
  3. Rechtliche und finanzielle Beratung: Oft ist eine fundierte Beratung durch spezialisierte Anwälte notwendig, um die besten Entscheidungen zu treffen. Den Anleihegläubigern entstehen dadurch keine Kosten. Die Kosten des gemeinsamen Vertreters muss The Grounds übernehmen.

Warum verlangen die Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate Development AG eine Versammlung?

Die Gründe für die Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung können vielfältig sein. Meist stehen sie im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens oder unvorhersehbaren Ereignissen, die die Rückzahlung der Anleihe gefährden können.

Häufigste Gründe für eine Einberufung:

  • Finanzielle Schwierigkeiten der Emittentin
  • Notwendigkeit, Anleihebedingungen anzupassen
  • Gesteigertes Informationsinteresse der Anleihegläubiger gegenüber The Grounds Real Estate Development AG

Was sollten Anleihegläubiger von The Grounds Real Estate Development AG jetzt tun?

Als Anleihegläubiger ist es wichtig, sich umfassend zu informieren und rechtzeitig zu handeln. Durch die Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung können Sie aktiv Einfluss auf die Entscheidungen nehmen, die Ihre finanzielle Situation betreffen. Es ist ratsam, sich dabei von einem erfahrenen Anwalt für Kapitalmarktrecht und Sanierungsrecht unterstützen zu lassen.

Über The Grounds

Die The Grounds-Gruppe realisiert wohnwirtschaftliche Projekte in deutschen Metropolregionen.

Unterstützung durch spezialisierte Anwälte

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung bei allen Fragen rund um die Anleihe der The Grounds Real Estate Development AG. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Anleihegläubigerversammlung und begleiten Sie während des gesamten Verfahrens. Die bisher organisierten Anleihegläubiger werden von Rechtsanwalt Sascha Borowski, geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, vertreten. Er hat bereits in der Vergangenheit Investoren der Anleihe beraten und ist daher mit den Hintergründen und der Historie bestens vertraut.

Unsere Leistungen für Anleihegläubiger:

Wenn Sie Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate Development AG sind und Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns direkt für eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihre Interessen bestmöglich vertreten können. Alle Anleihegläubiger können sich unmittelbar an Rechtsanwalt Sascha Borowski wenden.

Ansprechpartner, Verfahren und Kosten

Rechtsanwalt Sascha Borowski:

Seit mehr als zwölf Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie zertifizierter ESUG-Berater, DIAI, und Partner der Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte erfolgreich Anlegerinnen und Anleger sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen innerhalb und außerhalb des Insolvenzverfahrens. Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den marktführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde mehrfach ausgezeichnet, u. a. vom FOCUS als TOP-Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung.“

Setzen Sie sich gerne mit Rechtsanwalt Sascha Borowski in Verbindung:

per E‑Mail: ed.w1742694462al-rb1742694462b@iks1742694462worob1742694462
per Telefon: +49 (0)211- 828977 200 oder
per Post: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf“

Über den Autor

Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski

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