The Grounds Real Estate Development AG: Gemeinsamen Vertreter wählen und Interessen schützen

Als Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate Development AG stehen Sie vor wichtigen Entscheidungen. Die Einberufung einer Abstimmung ohne Versammlung ist bereits durchgesetzt, doch bevor über Änderungen der Anleihebedingungen entschieden wird, ist es ratsam, zunächst einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen, der Ihre Interessen professionell und effektiv vertritt.

Derzeitige Tätigkeit von BBR als designierter gemeinsamer Vertreter

Als designierter gemeinsamer Vertreter hat der geschäftsführende Gesellschafter der BBR, Herr Rechtsanwalt Sascha Borowski, Kontakt mit der Emittentin und deren Beratern aufgenommen. Ziel ist es, bereits jetzt über eine Änderung der Anleihebedingungen zu verhandeln. Vor diesem Hintergrund ist ein Austausch mit den Anleihegläubigern elementar, weshalb diese gebeten werden, mit uns in Kontakt zu treten. Nur so sind ein Austausch und ein größtmöglicher Konsens der Anleihegläubiger möglich.

Warum sollten Sie einen gemeinsamen Vertreter bestellen?

Für Sie als Anleihegläubiger ist es wichtig, Ihre Position in den Verhandlungen zu stärken. Ein gemeinsamer Vertreter hat die Aufgabe, die Interessen aller Anleihegläubiger gegenüber der The Grounds Real Estate Development AG zu bündeln und durchzusetzen. Er kann im Namen der Anleihegläubiger handeln und bestmögliche Konditionen erreichen.

Vorteile eines gemeinsamen Vertreters:

  • Stärkung Ihrer Verhandlungsposition: Ein gemeinsamer Vertreter vertritt die kollektiven Interessen aller Anleihegläubiger.
  • Bessere Konditionen aushandeln: Der Vertreter verhandelt direkt mit der Emittentin, um vorteilhafte Anpassungen der Anleihebedingungen zu erreichen.
  • Rechtliche Expertise: Ein erfahrener Vertreter kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen und schützt Ihre Rechte.

Warum Sie einer Änderung der Anleihebedingungen nicht vorschnell zustimmen sollten

Die Emittentin schlägt eine Änderung der Anleihebedingungen vor. Es ist jedoch ratsam, diesen Änderungen nicht voreilig zuzustimmen, bevor die Verhandlungen von einem (designierten) gemeinsamen Vertreter geführt worden sind. Denn mit einer voreiligen Zustimmung verzichten Sie möglicherweise auf wichtige Rechte oder akzeptieren nachteilige Bedingungen.

Risiken bei einer voreiligen Zustimmung:

  • Verlust von Rechten: Änderungen der Anleihebedingungen können dazu führen, dass Sie auf wichtige Rechte verzichten.
  • Nachteilige Konditionen: Ohne sorgfältige Prüfung könnten Sie schlechtere Konditionen akzeptieren, als ursprünglich vereinbart.

So wählen Sie uns als gemeinsamen Vertreter

Unsere Kanzlei ist erfahren in der Vertretung von Anleihegläubigern und mit der rechtlichen Situation rund um die The Grounds Real Estate Development AG bestens vertraut, denn wir haben bereits zahlreiche Gläubiger in vergleichbaren Fällen erfolgreich vertreten.

Schritte zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters:

  1. Stimmabgabe auf der Anleihegläubigerversammlung oder Abstimmung ohne Versammlung. Gerne übernehmen wir für Sie die Abstimmung.
  2. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Ihre Interessen als gemeinsamer Vertreter wahrnehmen und durchsetzen können.
  3. Sichere Vertretung Ihrer Interessen: Als gemeinsamer Vertreter handeln wir für Sie die bestmöglichen Bedingungen aus.

Was tun, wenn Sie Anleihegläubiger sind?

Als Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate Development AG ist es wichtig, informiert zu handeln. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu erfahren. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihre Interessen bestmöglich geschützt sind.

Unsere Leistungen für Anleihegläubiger:

  • Beratung bei der Wahl des gemeinsamen Vertreters
  • Prüfung von Änderungsvorschlägen zu den Anleihebedingungen
  • Verhandlung mit der Emittentin zur Durchsetzung fairer Konditionen
  • Rechtliche Vertretung in allen Fragen rund um die Anleihe

Kontaktieren Sie uns für rechtliche Unterstützung und Vertretung

Unsere Kanzlei steht Ihnen als gemeinsamer Vertreter zur Seite und vertritt Ihre Interessen umfassend und kompetent. Lassen Sie uns gemeinsam die für Sie besten Konditionen aushandeln. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Ansprechpartner, Verfahren und Kosten

Rechtsanwalt Sascha Borowski:

Seit mehr als zwölf Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie zertifizierter ESUG-Berater, DIAI, und Partner der Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte erfolgreich Anlegerinnen und Anleger sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen innerhalb und außerhalb des Insolvenzverfahrens. Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den marktführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde mehrfach ausgezeichnet, u. a. vom FOCUS als TOP-Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung.“

Setzen Sie sich gerne mit Rechtsanwalt Sascha Borowski in Verbindung:

per E‑Mail: ed.w1742355537al-rb1742355537b@iks1742355537worob1742355537
per Telefon: +49 (0)211- 828977 200 oder
per Post: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf“

Über den Autor

Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski

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