Was ist das Beson­de­re am neu­en Gesetz?

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Was ist anders an dem neu­en Sanie­rungs­recht Star­RUG? Vie­les vom Sta­RUG haben wir jetzt schon in Deutsch­land, so Rechts­an­walt Dr. Utz Bröm­me­kamp im Gespräch mit Frank Wöb­be­king von Media­mixx. Eine struk­tu­rier­te Sanie­rung, die es ermög­licht, einen Sanie­rungs­plan für ein Unter­neh­men zu erstel­len. Die Gläu­bi­ger stim­men dar­über ab und bei Errei­chen bestimm­ter Mehr­hei­ten hat der Unter­neh­mer sein Sanie­rungs­ziel erreicht. Das neue dar­an ist, dass dies außer­halb einer Insol­venz statt­fin­det. Ansons­ten gab es die­se Mög­lich­keit nur in Ver­bin­dung mit einem Insol­venz­ver­fah­ren. Das ist nun – dank des Sta­RUG — auch ohne ein Insol­venz­ver­fah­ren ein­lei­ten zu müs­sen, mög­lich. Man kann mit­hil­fe von Eska­la­ti­ons­stu­fen vor­ge­hen. Als ers­te Mög­lich­keit bie­tet sich der gericht­lich bestell­te Sanie­rungs­mo­de­ra­tor an (round table Gespräch). Die­ser soll das Unter­neh­men und die Gläu­bi­ger unter­stüt­zen und einen Sanie­rungs­ver­gleich anstre­ben. Um die­se Vor­ge­hens­wei­se zu ermög­li­chen, müs­sen alle Teil­neh­mer ein­ge­bun­den wer­den. Die nächs­te Eska­la­ti­ons­stu­fe ist das Restruk­tu­rie­rungs­ver­fah­ren und zwar ohne eine gericht­li­che Betei­li­gung. Der Unter­neh­mer han­delt in Eigen­re­gie, auch bei der Gläu­bi­ger­ab­stim­mung. Wenn auch die­ses Ver­fah­ren nicht hilf­reich war, ist die letz­te Stu­fe der Eska­la­ti­on das gericht­li­che Restruk­tu­rie­rungs­ver­fah­ren. Hier­bei nimmt das Unter­neh­men gericht­li­che Instru­men­te in Anspruch. Alles läuft über ein Restruk­tu­rie­rungs­ge­richt, nicht über ein Insol­venz­ge­richt. Es ist kein – immer noch mit einem Stig­ma behaf­te­tes — Insolvenzverfahren!

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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