Was ist das Besondere am neuen Gesetz?

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Was ist anders an dem neuen Sanierungsrecht StarRUG? Vieles vom StaRUG haben wir jetzt schon in Deutschland, so Rechtsanwalt Dr. Utz Brömmekamp im Gespräch mit Frank Wöbbeking von Mediamixx. Eine strukturierte Sanierung, die es ermöglicht, einen Sanierungsplan für ein Unternehmen zu erstellen. Die Gläubiger stimmen darüber ab und bei Erreichen bestimmter Mehrheiten hat der Unternehmer sein Sanierungsziel erreicht. Das neue daran ist, dass dies außerhalb einer Insolvenz stattfindet. Ansonsten gab es diese Möglichkeit nur in Verbindung mit einem Insolvenzverfahren. Das ist nun – dank des StaRUG – auch ohne ein Insolvenzverfahren einleiten zu müssen, möglich. Man kann mithilfe von Eskalationsstufen vorgehen. Als erste Möglichkeit bietet sich der gerichtlich bestellte Sanierungsmoderator an (round table Gespräch). Dieser soll das Unternehmen und die Gläubiger unterstützen und einen Sanierungsvergleich anstreben. Um diese Vorgehensweise zu ermöglichen, müssen alle Teilnehmer eingebunden werden. Die nächste Eskalationsstufe ist das Restrukturierungsverfahren und zwar ohne eine gerichtliche Beteiligung. Der Unternehmer handelt in Eigenregie, auch bei der Gläubigerabstimmung. Wenn auch dieses Verfahren nicht hilfreich war, ist die letzte Stufe der Eskalation das gerichtliche Restrukturierungsverfahren. Hierbei nimmt das Unternehmen gerichtliche Instrumente in Anspruch. Alles läuft über ein Restrukturierungsgericht, nicht über ein Insolvenzgericht. Es ist kein – immer noch mit einem Stigma behaftetes – Insolvenzverfahren!

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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