Die Staatsanwaltschaft München hat mit der sogenannten Vermögensabschöpfung bei mehreren ehemaligen Managern begonnen, worüber die Börsen-Zeitung und das Handelsblatt berichteten.

Mithilfe von sogenannten Arrestbeschlüssen soll verhindert werden, dass die ehemaligen Manager weiterhin auf ihr Vermögen Zugriff haben. Die Vermögen sollen vielmehr den Geschädigten zur Verfügung gestellt werden. Die Staatsanwaltschaft München hat nach eigenen Angaben zehn Arrestbeschlüsse in 3-stelliger Millionenhöhe erwirkt. Diese richten sich gegen vier Personen und 3 Gesellschaften. Soweit es die ehemaligen Manager betrifft, sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft zweistellige Millionenbeträge betroffen sein.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist zu begrüßen, da hierdurch die Vermögenswerte insgesamt gesichert werden können und damit den Geschädigten zur Verfügung stehen.

Parallel hierzu versucht der Insolvenzverwalter durch den Verkauf einzelner Sparten die Insolvenzmasse zu erhöhen.

Das Amtsgericht (Insolvenzgericht) München hat, worüber wir bereits berichteten, das Insolvenzverfahren eröffnet und die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.10.2020 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Auch Aktionäre der Wirecard AG werden Ansprüche gegen die Gesellschaft geltend machen können, da Ad-hoc-Pflichten verletzt wurden und auch die Finanzberichterstattung des Unternehmens ein falsches Bild von der tatsächlichen Lage des Unternehmens zeichnete.

Allein die Behauptung, Schadensersatzansprüche zu haben, wird jedoch nicht ausreichen, um die notwendige Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle zu erreichen. Auch die Inhaberschaft einer Aktie reicht für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Insolvenzverfahren allein nicht aus. Aktionäre, aber auch Inhaber von Zertifikaten und Anleihen, deren Basiswert die Wirecard AG zum Gegenstand haben, sollten sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen, um keine Ansprüche zu verlieren.

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp bietet betroffenen Aktionären die Forderungsanmeldung zu einem Pauschalbetrag an, ebenso die Vertretung im Berichtstermin am 18. 11. 2020 in München. Rechtsschutzversicherten Aktionären wird zudem die Stellung einer Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung angeboten.

Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.  Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme per Mail: ed.pm1713528719akemm1713528719eorb-1713528719kilah1713528719cub@n1713528719egaln1713528719alati1713528719pak1713528719 , per Telefon 0211-828977-200 oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf.

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/

Sascha Borowski
Kontakt zu Sascha Borowski

 

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos