Siemens plant trotz Protest weiter Schließung der Fertigung in Ruhstorf und Abbau von über 300 Jobs

Wenn es um ihre Arbeitsplätze geht, sind die am Standort Ruhstorf beschäftigten Mitarbeiter von Siemens bereits einigen Kummer gewöhnt. Über die letzten vier Jahre hat das Unternehmen vor Ort schon über 700 Arbeitsplätze abgebaut. Vergangenen Herbst hatte Siemens angekündigt, im Rahmen der Schließung der Fertigung am Standort Ruhstorf über 300 weitere Jobs abbauen zu wollen. Ausgenommen hiervon sind nach Medienberichten nur Ingenieure und Angestellte sowie der Bereich Windenergie.

Hintergrund für diese Entscheidung ist die mangelnde Auslastung der Fabriken, die sich bereits seit längerem abzeichnete und vor allem mit dem niedrigen Ölpreis zusammenhängt. Denn am Standort Ruhstorf werden vornehmlich Maschinen und Motoren für die Öl- und Gasindustrie hergestellt. Aufgrund rückläufiger Umsätze in diesen Branchen kam es in der Vergangenheit zu niedrigeren Investitionen in neue Maschinen. Siemens plant nun eine entsprechende Anpassung der Kapazitäten.

Erwartungsgemäß war die Information auf Unverständnis gestoßen und sorgt auch weiterhin für viel Unruhe. Der Betriebsrat hat zwischenzeitlich ein Konzept erarbeitet, das Alternativen zur Schließung der Fertigung in Ruhstorf aufzeigt. So könnten u.a. Sonder- und Spezialmotoren für Nischenmärkte hergestellt werden. Der Konzern lehnt dies jedoch ab und hält bislang trotz Protest an den Plänen an dem angekündigten Stellenabbau fest.

Ob die von dem Stellenabbau betroffenen Mitarbeiter betriebsbedingte Kündigungen erhalten oder auch andere Mittel eines sozialverträglicheren Stellenabbaus zum Beispiel in Form von Aufhebungsverträgen angeboten werden, ist derzeit nicht bekannt. Die Verhandlungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

Wenn Sie von dem Stellenabbau betroffen sind und einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen haben, unterschreiben Sie diesen nicht sofort. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann erhebliche finanzielle und sozialrechtliche Folgen für Sie haben. Eine auf den ersten Blick attraktiv erscheinendes Abfindungsangebot kann sich im Nachhinein für Sie als negativ herausstellen.

Üblicherweise herrscht die Meinung vor, dass eine anwaltliche Beratung teuer ist und die Abfindung aufzehrt. Informieren Sie sich mit Hilfe unseres Kostenrechners über die anfallenden Kosten. Alternativ geben wir Ihnen im Rahmen eines kostenlosen, persönlichen Gesprächs gerne auch eine unverbindliche Kostenübersicht. Überzeugen Sie sich von uns, indem Sie unsere ausführlichen Ratgeberartikel lesen oder nehmen Sie direkt unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung in Anspruch.

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