Insolvente Firma kaufen und Unternehmen aus Insolvenz übernehmen

Distressed M&A-Transaktionen: Deals kurz vor oder nach der Insolvenz des Zielunternehmens

Nach der Pandemie blieb der erhoffte Aufschwung aus und neue Krisen brachten die Wirtschaft zusätzlich in Bedrängnis. Angesichts steigender Energiekosten und internationaler Verwerfungen durch die neue Zollpolitik der USA scheint für einige Unternehmen nur noch die Insolvenz in Betracht zu kommen. Trotzdem kann es weitergehen, mitunter durch eine übertragende Sanierung. Für Investoren bietet sich so die Chance, einen laufenden Geschäftsbetrieb günstig zu übernehmen. Zudem ist es eine Gelegenheit, an Fachkräfte zu gelangen, die am Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind.

Insolvente Unternehmen sind ein Bereich mit Chancen und Risiken für Erwerber und Veräußerer. Mit der richtigen Unterstützung kann der Deal gelingen.

Warum werden insolvente Firmen zum Kauf angeboten?

Im Rahmen von Insolvenzverfahren werden oft Firmen oder Firmenteile zum Kauf angeboten. Hintergrund ist, dass der Geschäftsbetrieb weiterlaufen und Arbeitsplätze erhalten werden sollen. Dabei sind die Ursachen der Insolvenz, angesichts der multiplen Krisen der letzten Jahre, nicht immer im eigenen Unternehmen zu finden und können selbst von fähigen Unternehmern nicht beeinflusst werden. Dazu gehören:

  • Schwankungen der Preise im Wareneinkauf durch kurzfristige Zollpolitik mit ausländischen Handelspartnern
  • Wegfall von Absatzmärkten durch die Verhängung von Sanktionen und Embargos gegen Abnehmerländer
  • starke Strompreissteigerungen über die bisherigen Planungen hinaus
  • Rohstoffmangel durch künstliche Verknappung aus politischem Anlass

Der Kauf eines von solchen Umständen betroffenen Unternehmens kann sich aber dennoch lohnen, denn die übertragende Sanierung (als Unternehmenskauf aus der Insolvenz) ermöglicht einem Investor den Einstieg, ohne die Altlasten zu übernehmen. Es werden nur die Assets übertragen.

Welche Chancen bietet der Kauf eines insolventen Unternehmens?

Der Kauf eines insolventen Unternehmens bietet zahlreiche Vorteile, dazu zählen:

  • Günstiger Einstieg
  • Eingeführter Name bei Kunden und Lieferanten
  • Eingespielte Belegschaft
  • Know-how vor Ort im Umgang mit Produktionsanlagen
  • Teils sind noch Rohstoffe und Vorprodukte vorhanden, um die Produktion schnell wieder aufzunehmen
  • Fusionen und Übernahmen als strategisches Instrument zur Stärkung der eigenen Marktposition
  • Verbesserung der eigenen technologischen Fähigkeiten
  • Erschließung neuer Märkte
  • Übernahme der lukrativsten Teile beim Asset Deal

Welche Risiken gibt es bei der Übernahme von Unternehmen in der Insolvenz?

Der Unternehmenskauf ist als Betriebsübergang im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen, sodass sämtliche Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber übergehen. Dieser hat die Rechte der Arbeitnehmer zu beachten und ihnen gegenüber insbesondere Anzeigepflichten aus § 613a Abs. 5 BGB zu beachten. Um sich vorschriftsmäßig zu verhalten, ist es sinnvoll, den Vorgang arbeitsrechtlich begleiten zu lassen.

Die Übertragung der Assets des Unternehmens kann den Verkauf des Betriebsgrundstücks mit umfassen und ist schon allein deshalb notariell zu beurkunden. Aber auch ohne Immobilie (beispielsweise, wenn die Werkshalle nur gemietet war) kann es sinnvoll sein, zugunsten der Dokumentation den Weg zum Notar zu beschreiten. Der Unternehmenskaufvertrag bildet das Herzstück der gesamten Transaktion. Am besten gelingt es, diesen passgenau auszugestalten, wenn man anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt.

Daneben ergeben sich aber auch andere Risiken bzgl. bei der Übernahme. So muss sich der Erwerber beispielsweise darüber im Klaren sein, ob bestimmte Rechte, wie etwa Markenrechte und Patente, nicht etwa unveräußerlich gebunden sind. Weiterhin muss der Erwerber beachten, dass sich der reduzierte Kaufpreis auch aus dem Wegfall von Gewährleistungen und Garantien ergibt, die bei einem Unternehmenskauf sonst üblich wären.

Wie läuft der Erwerb einer insolventen Firma aus Verkäufersicht ab?

Der Erwerb eines insolventen Unternehmens erfolgt in mehreren klar strukturierten Schritten. Diese zielen darauf ab, einen geeigneten Käufer zu finden und den Unternehmensübergang rechtlich sowie wirtschaftlich sauber zu gestalten. Der Prozess beginnt mit einer sorgfältigen strategischen Planung und umfasst die Ansprache potenzieller Erwerber, die Prüfung und Verhandlung der Angebote sowie die Vertragsunterzeichnung und den finalen Vollzug der Transaktion.

  1. Strategische Überlegung und Planung
    1. Verständigung auf eine Verkaufsstrategie
    2. Definition von Erwerberkrisen
    3. Zusammenstellung von Profilinformationen
  2. Kontaktaufnahme
    1. Ansprache potenzieller Erwerber
    2. Übersendung von Kurzprofilen
  3. Letter of Intent
    1. Einholung von Angeboten
    2. Prüfung
  4. Due Diligence
    1. Präsentation und Bereitstellung von Informationen und Daten
    2. Vor-Ort-Besichtigung
  5. Vertragsverhandlungen
    1. Bewertung und Gegenüberstellung
    2. Entscheidung
  6. Unterzeichnung
  7. Vollzug

Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter beim Unternehmenskauf?

Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu schützen und bestenfalls zu mehren, wobei er im Interesse der Gläubiger handeln muss. Der Erhalt des Unternehmens im Rahmen einer übertragenden Sanierung als Teil eines Insolvenzplans kann für die Gläubiger zu einer besseren Quote führen als die klassische Zerschlagung. In derartigen Fällen nimmt der Insolvenzverwalter eine vermittelnde Position zwischen Erwerber und Gläubiger ein und hat deren Zustimmung nach § 160 Abs. 1 InsO einzuholen. Durch sein Amt tritt der Insolvenzverwalter nach außen als der Verkäufer des Unternehmens auf.

Rechtliche Besonderheiten beim Firmenkauf in der Insolvenz

Je nachdem, welche Unternehmensteile verkauft werden sollen, ergeben sich Fragen des Umsatzsteuerrechts, des Ertragssteuerrechts sowie des Grunderwerbssteuerrechts. Dies ist ein weites Feld, das sich ohne fachkundige Beratung kaum überschauen lässt. Bei uns finden Sie gebündelte Kompetenz für all diese Themenbereiche. Wir begleiten Sie gern.

Asset Deal oder Share Deal: Was ist die bessere Wahl?

Erwerb einzelner Vermögenswerte (Asset Deal)

Beim Asset Deal werden die Vermögensgegenstände der Gesellschaft (Asset Deal) erworben. Dabei werden die einzelnen Bestandteile des Unternehmens sowie dessen Zubehör veräußert. Die Verbindlichkeiten verbleiben im alten Unternehmen. Die Vermögenswerte werden getrennt.

Erwerb von Unternehmensanteilen (Share Deal)

Beim Share Deal werden nicht einzelne Vermögenswerte, sondern die Anteile am Unternehmen selbst erworben. Der Käufer übernimmt somit den bestehenden Rechtsträger – beispielsweise eine GmbH oder AG – mitsamt allen Rechten und Pflichten. Häufig wird dafür eine Transfergesellschaft gegründet, über die der Erwerb abgewickelt wird. Der Vorteil dabei ist, dass der Rechtsträger erhalten bleibt. Das kann insbesondere bei bestimmten Vermögenswerten – etwa bei Grundstücken – Transaktionskosten sparen.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Insolvente Firma kaufen“

Ja, es ist möglich, eine insolvente Firma ohne Schulden zu übernehmen. Dies geschieht durch eine übertragende Sanierung im Rahmen eines Asset-Deals. Dabei werden die Vermögenswerte des Unternehmens (wie Gebäude, Maschinen und Vorräte) gekauft, während die Verbindlichkeiten und Schulden im Insolvenzverfahren verbleiben und dort abgewickelt werden.

Wer ein sanierungsfähiges Unternehmen übernehmen möchte, kann auf speziellen Online-Plattformen gezielt nach insolventen Firmen suchen, die zum Verkauf stehen:

Angesichts der schwindenden Liquidität im Unternehmen sollte der Prozess innerhalb eines Zeitfensters von drei bis sechs Monaten abgeschossen werden.

Beim Kauf einer insolventen Firma können verschiedene Haftungsrisiken bestehen, insbesondere:

  • Haftung für Altlasten: Beim Asset Deal bleiben Schulden grundsätzlich im Insolvenzverfahren. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Verbindlichkeiten aufgrund von Fehlern in der Due Diligence oder fehlerhaften Vereinbarungen doch übernommen werden könnten.
  • Arbeitsrechtliche Haftung: Beim Kauf gehen alle bestehenden Arbeitsverhältnisse gemäß § 613a BGB auf den Käufer über. Der Käufer muss die Rechte der Arbeitnehmer übernehmen, was zu Verpflichtungen hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse führen kann.
  • Haftung für nicht entdeckte Verbindlichkeiten: Insbesondere bei einem Share Deal, bei dem Unternehmensanteile übernommen werden, trägt der Käufer auch Verantwortung für bestehende Verbindlichkeiten und rechtliche Verpflichtungen des Unternehmens.

Daher ist es wichtig, den Kaufprozess gründlich zu prüfen und anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Es ist in jedem Fall ratsam, sich als Kaufinteressent, Investor oder Erwerber anwaltlich beraten zu lassen. Anwälte geben dem Prozess die nötige Struktur. Angesichts der Risiken können mit ihrer Hilfe die Verhandlungen besser geführt werden. Und nicht zuletzt stellen sie die notwendigen Vertragsformulare bereit.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt

Dr. Jasper Stahlschmidt

Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
T +49 211 828 977-200
E ed.wa1768580207l-rbb1768580207@tdim1768580207hcslh1768580207ats1768580207
Zum Profil

Philipp Wolters

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
T +49 211 828977-245
ed.wa1768580207l-rbb1768580207@sret1768580207low 1768580207
Zum Profil