Insolvenzrechner: Prüfen Sie jetzt Ihre finanzielle Lage
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind mit wirtschaftlichen Unsicherheiten konfrontiert und fragen sich, wie sie ihre finanzielle Situation richtig einschätzen sollen. Liquiditätsengpässe, ausstehende Forderungen oder sinkende Umsätze werfen schnell die Frage auf, ob das Unternehmen noch zahlungsfähig ist oder ob bereits dringender Handlungsbedarf besteht, beispielsweise einen Insolvenzantrag zu stellen. Oft ist die Lage schwer zu durchschauen, und die Unsicherheit wächst.
Jetzt finanzielle Situation prüfen!
Hinweis: Begriffserklärungen finden Sie unter dem Tooltip-Element „?“ sowie unten in den Erläuterungen unterhalb des Rechners. Wenn Ihnen für die Prognosewerte keine konkreten Zahlen vorliegen, nutzen Sie bitte eine realistische Schätzung auf Basis Ihrer Erfahrungswerte (z. B. durchschnittliche Zahlungseingänge und wiederkehrende Ausgaben der letzten Monate).
Ihre Ansprechpartner
Finanzmittel
Stichtag
Prognose (21 Tage)
1. Liquide Mittel / freie Kreditlinien
Stichtag
Prognose (21 Tage)
2. Erwartete Zahlungseingänge (innerhalb von 21 Tagen nach Stichtag)
Prognose (21 Tage)
Finanzmittel gesamt:
Stichtag
Prognose (21 Tage)
Zahlungsverpflichtungen
Stichtag
Prognose (21 Tage)
1. Zum Stichtag fällige Verbindlichkeiten
Stichtag
Prognose (21 Tage)
2. Existierende Verbindlichkeiten, die innerhalb von 21 Tagen nach Stichtag fällig werden
Prognose (21 Tage)
3. Neue zusätzliche fällige Verbindlichkeiten (innerhalb von 21 Tagen nach Stichtag)
Prognose (21 Tage)
Zahlungsverpflichtungen gesamt:
Stichtag
Prognose (21 Tage)
Liquidität:
Stichtag
Prognose (21 Tage)
Deckungsgrade
Stichtag
Prognose (21 Tage)
Deckung (%)
Stichtag
Prognose (21 Tage)
Liquiditätslücke (%)
Stichtag
Prognose (21 Tage)
Keine Anzeichen einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, ausreichende Liquidität.
Es besteht das Risiko einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, die zukünftige finanzielle Situation sollte geprüft werden.
Gefahr einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzantragspflicht sollte geprüft werden.
Bankguthaben, Kassenbestände sowie nicht ausgeschöpfte Kreditlinien.
Sämtliche Zahlungsverpflichtungen, die zum Betrachtungsstichtag fällig sind (aus Lieferungen und Leistungen, Darlehenstilgung und Zinszahlungen, Arbeitsentgelte und Sozialabgaben, Steuern, Leasing/ Miete etc.)
Sämtliche Zahlungsverpflichtungen, die zum Betrachtungsstichtag fällig sind (aus Lieferungen und Leistungen, Darlehenstilgung und Zinszahlungen, Arbeitsentgelte und Sozialabgaben, Steuern, Leasing/ Miete etc.)
Sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus vorhandenen Verbindlichkeiten, welche innerhalb von 21 Tagen nach dem Betrachtungsstichtag fällig werden (aus Lieferungen und Leistungen, Darlehenstilgung und Zinszahlungen, Arbeitsentgelte und Sozialabgaben, Steuern, Leasing/ Miete etc.)
Sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus neuen Verbindlichkeiten, die innerhalb von 21 Tagen nach dem Betrachtungsstichtag fällig werden (aus Lieferungen und Leistungen, Darlehenstilgung und Zinszahlungen, Arbeitsentgelte und Sozialabgaben, Steuern, Leasing/ Miete etc.)
Häufig gestellte Fragen zum Insolvenzrechner, zur Zahlungsunfähigkeit und zum Insolvenzantrag
Besteht Handlungsbedarf?
Bei Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit oder finanziellen Risiken stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Seite. In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir die Situation und mögliche Schritte zur Unternehmenssanierung. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die geeignete Lösung für Ihre finanzielle Herausforderung zu finden und wenn möglich, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.
Jetzt beraten lassen
Sprechen Sie uns jederzeit gerne an, wenn Sie die Unterstützung oder Beratungshilfe unserer Rechtsanwälte benötigen. Gerne bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch – telefonisch, vor Ort oder per Video-Call. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine EMail oder nutzen Sie gerne unser Kontaktformular!







