Insolvenzrechner: Prüfen Sie jetzt Ihre finanzielle Lage

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind mit wirtschaftlichen Unsicherheiten konfrontiert und fragen sich, wie sie ihre finanzielle Situation richtig einschätzen sollen. Liquiditätsengpässe, ausstehende Forderungen oder sinkende Umsätze werfen schnell die Frage auf, ob das Unternehmen noch zahlungsfähig ist oder ob bereits dringender Handlungsbedarf besteht, beispielsweise einen Insolvenzantrag zu stellen. Oft ist die Lage schwer zu durchschauen, und die Unsicherheit wächst.

Jetzt finanzielle Situation prüfen!

Hinweis: Begriffserklärungen finden Sie unter dem Tooltip-Element „?“ sowie unten in den Erläuterungen unterhalb des Rechners. Wenn Ihnen für die Prognosewerte keine konkreten Zahlen vorliegen, nutzen Sie bitte eine realistische Schätzung auf Basis Ihrer Erfahrungswerte (z. B. durchschnittliche Zahlungseingänge und wiederkehrende Ausgaben der letzten Monate).

Ihre Ansprechpartner

Robert Buchalik

Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
T +49 211 828977-140
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Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt

Dr. Jasper Stahlschmidt

Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
T +49 211 828977-200
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Hans Georg Fritsche

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
T +49 511 51547151
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Philipp Wolters LL.M. (UK)

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
T +49 211 828977–245
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Daniel Eckart

Rechtsanwalt
T +49 30 81452196–3
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Stefan Eßer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
T +49 211 828977-212
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Finanzmittel

 

Stichtag

Prognose (21 Tage)

1. Liquide Mittel / freie Kreditlinien

Stichtag

Prognose (21 Tage)

2. Erwartete Zahlungseingänge (innerhalb von 21 Tagen nach Stichtag)

Prognose (21 Tage)

Finanzmittel gesamt:

Stichtag

Prognose (21 Tage)

Zahlungsverpflichtungen

 

Stichtag

Prognose (21 Tage)

1. Zum Stichtag fällige Verbindlichkeiten

Stichtag

Prognose (21 Tage)

2. Existierende Verbindlichkeiten, die innerhalb von 21 Tagen nach Stichtag fällig werden

Prognose (21 Tage)

3. Neue zusätzliche fällige Verbindlichkeiten (innerhalb von 21 Tagen nach Stichtag)

Prognose (21 Tage)

Zahlungsverpflichtungen gesamt:

Stichtag

Prognose (21 Tage)

Liquidität:

Stichtag

Prognose (21 Tage)

Deckungsgrade

 

Stichtag

Prognose (21 Tage)

Deckung (%)

Stichtag

Prognose (21 Tage)

Liquiditätslücke (%)

Stichtag

Prognose (21 Tage)

Keine Anzeichen einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, ausreichende Liquidität.

Es besteht das Risiko einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, die zukünftige finanzielle Situation sollte geprüft werden.

Gefahr einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzantragspflicht sollte geprüft werden.

Bankguthaben, Kassenbestände sowie nicht ausgeschöpfte Kreditlinien.

Sämtliche Zahlungsverpflichtungen, die zum Betrachtungsstichtag fällig sind (aus Lieferungen und Leistungen, Darlehenstilgung und Zinszahlungen, Arbeitsentgelte und Sozialabgaben, Steuern, Leasing/ Miete etc.)

Sämtliche Zahlungsverpflichtungen, die zum Betrachtungsstichtag fällig sind (aus Lieferungen und Leistungen, Darlehenstilgung und Zinszahlungen, Arbeitsentgelte und Sozialabgaben, Steuern, Leasing/ Miete etc.)

Sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus vorhandenen Verbindlichkeiten, welche innerhalb von 21 Tagen nach dem Betrachtungsstichtag fällig werden (aus Lieferungen und Leistungen, Darlehenstilgung und Zinszahlungen, Arbeitsentgelte und Sozialabgaben, Steuern, Leasing/ Miete etc.)

Sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus neuen Verbindlichkeiten, die innerhalb von 21 Tagen nach dem Betrachtungsstichtag fällig werden (aus Lieferungen und Leistungen, Darlehenstilgung und Zinszahlungen, Arbeitsentgelte und Sozialabgaben, Steuern, Leasing/ Miete etc.)

Häufig gestellte Fragen zum Insolvenzrechner, zur Zahlungsunfähigkeit und zum Insolvenzantrag

Damit Sie die Ergebnisse besser verstehen, erklären wir Ihnen hier die wichtigsten Begriffe:

  • Finanzmittel sind alle verfügbaren oder kurzfristig erwarteten Geldmittel Ihres Unternehmens. Dazu zählen liquide Mittel und freie Kreditlinien wie Bankguthaben, Kassenbestände und nicht ausgeschöpfte Kreditlinien sowie erwartete Zahlungseingänge (innerhalb von 21 Tagen nach dem Stichtag) wie Zahlungsverpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen, aus Darlehenstilgungen und Zinszahlungen, aus Arbeitsentgelten und Sozialabgaben, aus Steuern, aus Leasing- und Mietzahlungen etc.
  • Zahlungsverpflichtungen umfassen alle
    • zum Stichtag fälligen Verbindlichkeiten, also sämtliche Zahlungsverpflichtungen, die zum Betrachtungsstichtag fällig sind (aus Lieferungen und Leistungen, Darlehenstilgung und Zinszahlungen, Arbeitsentgelte und Sozialabgaben, Steuern, Leasing/ Miete etc.),
    • existierende Verbindlichkeiten, die innerhalb von 21 Tagen nach dem Stichtag fällig werden, also sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus vorhandenen Verbindlichkeiten, welche innerhalb von 21 Tagen nach dem Stichtag fällig werden (aus Lieferungen und Leistungen, Darlehenstilgung und Zinszahlungen, Arbeitsentgelte und Sozialabgaben, Steuern, Leasing/ Miete etc.) sowie
    • neue zusätzliche fällige Verbindlichkeiten (innerhalb von 21 Tagen nach dem Stichtag), also sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus neuen Verbindlichkeiten, die innerhalb von 21 Tagen nach dem Stichtag fällig werden (aus Lieferungen und Leistungen, Darlehenstilgung und Zinszahlungen, Arbeitsentgelte und Sozialabgaben, Steuern, Leasing/ Miete etc.)
  • Liquidität: Zeigt ab, ob Ihre Finanzmittel ausreichen, um Ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
  • Deckung (in %): Sie gibt an, wie viel Prozent Ihrer Zahlungsverpflichtungen durch Ihre Finanzmittel gedeckt sind. Liegt die Deckung bei 100 % oder mehr, besteht kein Liquiditätsengpass.
  • Liquiditätslücke (in %): Sie zeigt den fehlenden Anteil an, den Sie zur Deckung Ihrer Zahlungsverpflichtungen benötigen.
  • Stichtag: Dies ist der Tag, an dem die aktuelle finanzielle Situation beurteilt wird.
  • Prognosezeitpunkt (in 21 Tagen): Dies ist das Datum, an dem geprüft wird, wie sich die Liquidität in den nächsten drei Wochen entwickelt.

Der Insolvenzrechner gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ob eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder droht – und ob Handlungsbedarf besteht. Dazu wird Ihre Liquidität am Stichtag sowie 21 Tage später (Prognosezeitpunkt) bewertet. Je nach Ergebnis erhalten Sie eine von vier möglichen Rückmeldungen:

  1. Keine Anzeichen einer Zahlungsunfähigkeit
    Ihre Finanzmittel decken alle Zahlungsverpflichtungen sowohl am Stichtag als auch in 21 Tagen vollständig (≥ 100 %).
    Ergebnis: „Keine Anzeichen einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, ausreichende Liquidität.“
  2. Risiko einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit
    Am Stichtag reicht die Liquidität nicht aus (< 100 %), in 21 Tagen aber schon (≥ 100 %).
    Ergebnis: „Es besteht das Risiko einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, die zukünftige finanzielle Situation sollte geprüft werden.“
  3. Risiko einer drohenden Zahlungsunfähigkeit
    Am Stichtag ist die Liquidität ausreichend (≥ 100 %), in 21 Tagen jedoch nicht mehr (< 100 %).
    Ergebnis: „Es besteht das Risiko einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, die zukünftige finanzielle Situation sollte geprüft werden.“
  4. Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit mit dringendem Handlungsbedarf
    Ihre Finanzmittel reichen weder am Stichtag noch in 21 Tagen aus (< 100 %).
    Ergebnis: „Gefahr einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzantragspflicht sollte dringend geprüft werden.“

Diese Einschätzung kann Hinweise auf die aktuelle und absehbare Liquiditätslage geben – sie ersetzt jedoch keine individuelle rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.

Sobald die Gefahr einer eingetretenen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit besteht, sollten Sie umgehend handeln. Es gibt gesetzliche Fristen, innerhalb derer ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Verzögerungen können persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen nach sich ziehen.

Ist Ihr Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, müssen Sie als Geschäftsführer innerhalb von maximal drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen, der dann das Insolvenzverfahren einleitet. Bei Nichtbeachtung drohen eine zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen.

Abhängig von der Schwere der Liquiditätskrise gibt es verschiedene Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen, die eine Insolvenz verhindern können. Frühzeitiges Handeln ermöglicht oft eine Restrukturierung oder andere Maßnahmen, um die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen.

Ja, viele Unternehmen können durch rechtzeitige und gezielte Sanierungsmaßnahmen gerettet werden, sodass kein Insolvenzverfahren droht. Gerne besprechen unsere Rechtsanwälte und Sanierungsexperten mit Ihnen, welche Voraussetzungen für ein Sanierungsverfahren gegeben sein müssen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir individuelle Lösungsansätze, um Ihr Unternehmen wieder auf eine finanziell stabile Basis zu stellen.

Im Falle einer Insolvenz haften Sie als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin unter bestimmten Umständen persönlich, insbesondere wenn die Insolvenzantragspflicht nicht rechtzeitig erfüllt wurde. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.

Besteht Handlungsbedarf?

Bei Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit oder finanziellen Risiken stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Seite. In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir die Situation und mögliche Schritte zur Unternehmenssanierung. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die geeignete Lösung für Ihre finanzielle Herausforderung zu finden und wenn möglich, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Jetzt beraten lassen

Sprechen Sie uns jederzeit gerne an, wenn Sie die Unterstützung oder Beratungshilfe unserer Rechtsanwälte benötigen. Gerne bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch – telefonisch, vor Ort oder per Video-Call. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine EMail oder nutzen Sie gerne unser Kontaktformular!