Beschwerde

Die Insolvenzordnung bietet als Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Insolvenzgerichts die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde an, wenn dies so ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist.

Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Verkündigung der anzugreifenden Entscheidung oder deren Zustellung zu erheben.

Rechtliche Grundlage: