ESUG: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 01. März 2012 in Kraft getreten. Hintergrund dessen war es, die Unsicherheit des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu minimieren und für die Beteiligten eine Grundlage zu schaffen, in der ein verfahrenssicherer Insolvenzschutz in Eigenverwaltung ermöglicht wird. Während vor Inkrafttreten dieses Gesetzes die Insolvenz in Eigenverwaltung praktisch keine Rolle spielte, ist die Anzahl der Sanierungen in Eigenverwaltung danach deutlich gestiegen. Inzwischen wird gerade bei den mittleren bis großen Unternehmen im Krisenfall mehrheitlich die Insolvenz in Eigenverwaltung durchgeführt.