Insolvenzforderungen

Die Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen, werden als Insolvenzforderungen bezeichnet.

Alle Gläubiger können ihre Insolvenzforderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter zur Insolvenztabelle anmelden. An sie wird bei Abschluss des Verfahrens die Insolvenzmasse nach dem Verhältnis ihrer Forderung zur gesamten Forderungshöhe (quotal) verteilt.

Rechtliche Grundlage

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