Insolvenzgründe

Gründe für die Stellung eines Insolvenzantrages sind die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Bei juristischen Personen führen die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung zur Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes ist Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowohl im Falle eines eigenen Antrages als auch im Falle der Antragstellung durch einen Gläubiger. Ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, prüft, soweit das Insolvenzgericht dies in einfach gelagerten Fällen nicht selbst tun kann, ein Sachverständiger.

Rechtliche Grundlage:

§§ 17, 18 und 19 InsO