Insolvenztabelle

Die Insolvenzgläubiger melden ihre Forderungen gegen den Schuldner beim Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter zur Insolvenztabelle an. Sie heißt so, weil alle Gläubiger fortlaufend in eine Tabelle eingetragen werden, die später die Grundlage für die Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger darstellt. Die angemeldeten Forderungen werden durch den Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter und sodann nochmals durch das Insolvenzgericht auf ihre Richtigkeit hin geprüft. Dem Schuldner steht ein Widerspruchsrecht zu. Die uneingeschränkte Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle wirkt wie ein Titel, das heißt, hieraus kann nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens vollstreckt werden. Dies ist aber praktisch eher unbedeutend, da ein solcher Fall nur bei natürlichen Personen eintreten kann, die keine Restschuldbefreiung erhalten haben, weil sie keinen Antrag gestellt haben oder die Restschuldbefreiung versagt wurde.