Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger dient, wenn deren Schuldner zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Es kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden und ist ein Gesamtzwangsvollstreckungsverfahren (im Gegensatz zur Einzelzwangsvollstreckung).

Grundsätzlich unterscheidet die Insolvenzordnung zwischen dem Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen sowie dem Regelinsolvenzverfahren für juristische Personen und (ehemals) selbständig tätige natürliche Personen.

Rechtliche Grundlage: