Konkurs

Vor Geltung der Insolvenzordnung seit dem 01.01.1999 galt in Deutschland die Konkursordnung. Das Verfahren hieß entsprechend Konkursverfahren. Heute wird der Begriff Konkurs nur noch umgangssprachlich verwendet, wenn ein Insolvenzverfahren gemeint ist oder der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.