Offenbarungseid

Der Schuldner war früher verpflichtet, im Falle einer erfolglosen Zwangsvollstreckung den sog. Offenbarungseid abzulegen, mittels dessen er eine Vermögensauskunft abgeben und bestätigen sollte, dass alle Angaben über seine Vermögenssituation nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und korrekt gemacht worden sind. Bereits m Jahr 1970 ist der Offenbarungseid durch die Versicherung an Eides Statt (oder eidesstattliche Versicherung) ersetzt worden.

Vgl. Versicherung an Eides Statt (eidesstattliche Versicherung)