Pensionsverpflichtung

Als Pensionsverpflichtung bezeichnet man die Verpflichtung eines Unternehmens, an Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen und ab einem festgelegten Zeitpunkt eine Alters‑, Invaliden- oder Hinterbliebenenversorgung zu leisten.

Rechtsgrundlagen der Pensionsverpflichtung

Die Pensionsverpflichtung kann unter verschiedenen Voraussetzungen rechtlich bindend werden. Dazu gehören:

  • Betriebsvereinbarung
  • Tarifvertrag
  • Vertrag mit einzelnen Beschäftigten
  • Betriebliche Übung
  • Grundsatz der Gleichbehandlung
  • Besoldungsordnung

Neben den Arbeitnehmern kann auch anderen Personen eine Pensionsverpflichtung zustehen, beispielsweise Gesellschafter-Geschäftsführern. In diesem Fall erhalten diese die Alters- oder Hinterbliebenenversorgung als sog. Leistungsentgelt. Voraussetzung für den Erhalt der Pensionsverpflichtung ist in der Regel eine langjährige Tätigkeit in der Firma.

Die Leistungen der Pensionsverpflichtung werden zuvor festgelegt und können entweder regelmäßig (Geld- oder Sachwerte) oder einmalig (etwa als Abfindung) erfolgen.

Welche Arten der Pensionsverpflichtung gibt es?

Man unterscheidet zwischen

  • mittelbaren und
  • unmittelbaren Pensionsverpflichtungen.

Mittelbare Pensionsverpflichtungen

Bei einer mittelbaren Pensionsverpflichtung verpflichtet sich der Arbeitgeber ausschließlich dazu, zugunsten des Arbeitnehmers Altersversorgungsbeiträge an eine Versorgungseinrichtung zu entrichten. Die zu erwartende Höhe der Pensionsleistung setzt sich dabei aus diesen Beiträgen sowie den erwirtschafteten Erträgen zusammen.

Unmittelbare Pensionsverpflichtungen

Eine unmittelbare Pensionsverpflichtung liegt vor, wenn sich der Arbeitgeber unmittelbar gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet hat, Altersversorgungsbeiträge zu entrichten. Im Gegensatz zur mittelbaren Pensionsverpflichtung muss der Arbeitgeber hier nicht nur eine Prämie zur betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeiter zahlen, sondern verpflichtet sich vielmehr zur Zahlung einer im Voraus definierten Leistung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Auslagerung von Pensionsverpflichtungen: wann ist das möglich?

Die Pensionsverpflichtungen können die Bilanz eines Unternehmens erheblich belasten (Pensionsrückstellungen) – daher stellen sich viele Firmen die Frage, ob und wie eine Auslagerung von Pensionsverpflichtungen möglich ist.

So können beispielsweise beim Unternehmensverkauf Pensionsverpflichtungen in Form eines Durchführungswechsel auf einen externen Versorgungsträger übertragen werden. Dies entlastet die Bilanz und wirkt sich positiv auf das Rating bzw. die Bonität des Unternehmens aus, was beim Verkauf wiederum einen niedrigeren Finanzierungszinssatz für den Käufer zur Folge hat.

Wenn Sie Ihre Pensionsverpflichtungen auslagern möchten, sollten Sie sich von einem erfahrenen Experten zu Ihren Möglichkeiten beraten lassen. Hier stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.