Pfändungstabelle

Die Pfändungstabelle gibt darüber Aufschluss, welcher Teil des erzielten Nettoeinkommens eines in Arbeit stehenden Schuldners gepfändet werden darf. Es können nur Einkommen gepfändet werden, die oberhalb der sog. Pfändungsfreigrenzen liegen. Der sich unter der Pfändungsfreigrenze bewegende Einkommensanteil wird Pfändungsfreibetrag genannt. Dieser kann somit unmittelbar aus der Pfändungstabelle ersehen werden, die gemäß § 850c Abs. 2a ZPO jährlich angepasst wird.

Übersicht Pfändungstabelle 2022

Die aktuelle Pfändungstabelle 2022 gilt seit dem 01.07.2022.

In der linken Spalte der Tabelle können Sie prüfen, in welche Einstufung Ihr monatliches Nettoeinkommen fällt (Gehalt, Altersrente, ALG 1 und ALG 2, abzüglich Zulagen vom Arbeitgeber wie beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, einmalige Beihilfen etc.).

Hinweis: alle Beiträge über dem höchsten in der Pfändungstabelle gelisteten Nettoeinkommen können vollständig gepfändet werden.

Abhängig von der Anzahl unterhaltsberechtigter Personen ergibt sich – gestaffelt nach der Höhe Ihres monatlichen Nettoeinkommens – die Höhe des pfändbaren Einkommens, die Sie in der Ihrem Einkommen entsprechenden Zeile aus den danebenliegenden Spalten entnehmen können.

Unterhaltpflichten können sich z. B. gegenüber leiblichen Kindern, Ehepartnern, die kein Einkommen beziehen, sowie geschiedenen Ehepartnern ergeben.

Tipp: Hilfreich für die Berechnung ist der vom Bundesland NRW entwickelte Pfändungsfreigrenzen-Rechner.