Restrukturierungsbeauftragter

Der Restrukturierungsbeauftragte wird von Amtswegen für bestimmte Situation bestellt (vgl. § 73 StaRUG) und dient als unparteiisches Vermittlungs- bzw. Kontrollorgan. Zu seinen Aufgaben zählt beispielsweise der Schutz von Gläubigerinteressen und die Überwachung des Schuldners.