Sanierungsmoderation

Eine Sanierungsmoderation bietet die Möglichkeit außergerichtlich mit einem vorher definierten Teil der Gläubigerschaft einen einvernehmlichen Sanierungsvergleich zu vereinbaren. Im Falle einer Sanierungsmoderation nach dem neuen Sanierungsrecht wird hierfür ein Sanierungsmoderator vom Restrukturierungsgericht bestellt und nach einvernehmlicher Einigung kann diegerichtliche Bestätigung des Sanierungsvergleichs beantragt werden.

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