Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren stellt ein Insolvenzeröffnungsverfahren in Eigenverwaltung dar, welches gemäß § 270d InsO das Ziel verfolgt, ein Unternehmen unter Insolvenzschutz zu sanieren. Aufgrund der positiven Begrifflichkeit soll ein Anreiz geschaffen werden rechtzeitig einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung zu stellen. Ein Schutzschirmverfahren kann nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beantragt werden. Die Krise darf also noch nicht fortgeschritten und vertieft sein. Daneben ist eine Bescheinigung notwendig, die bestätigt, dass eine Sanierungschance nicht offensichtlich aussichtslos ist.