Überschuldung

Die Überschuldung stellt bei juristischen Personen einen Insolvenzgrund dar und begründet demgemäß auch die Insolvenzantragspflicht.

Sie liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu decken. Eine bilanzielle Überschuldung im Jahresabschluss deutet auf eine insolvenzrechtliche Überschuldung hin. Es sind allerdings noch weitere Besonderheiten zu berücksichtigen, wie etwa nicht aufgedeckte stille Reserven oder qualifizierte Rangrücktritte. Eine bestehende Überschuldung führt auch dann nicht zur Insolvenzantragspflicht, wenn die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.

Verwandte Themen: vgl. Zahlungsunfähigkeit

Rechtliche Grundlage:

§ 19 InsO

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Überschuldung – Der unterschätzte Insolvenzgrund