Unternehmergesellschaft – UG (haftungsbeschränkt)

Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt es um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die vom Gesetzgeber als „kleine“ GmbH konzipiert wurde. Für sie gelten grundsätzlich die Regeln der GmbH.

Der größte Unterschied besteht darin, dass das vorgeschriebene Mindest-Stammkapital nur 1,00 € beträgt. Das Stammkapital von 1,00 € bis zu 24.999,00 € frei von den Gesellschaftern bestimmt werden. In der Praxis sollten aber zumindest die Gründungskosten vom Stammkapital gedeckt sein.

Gewinnverwendung – Bildung einer Rücklage

Bei der Unternehmergesellschaft muss ein Viertel des um einen Verlustvortrag verminderten Jahresgewinns aus dem Vorjahr als Rücklage gebildet werden. Ziel ist die Bildung eines Stammkapitals in Höhe von 25.000,00 € und sodann die „Umwandlung“ in eine GmbH.

Firmierung der Unternehmergesellschaft (UG)

Die Firma (Name der Gesellschaft) muss den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten.

Weil die Unternehmergesellschaft schon mit einem sehr geringen Stammkapital gegründet werden kann, droht hier schnell die zumindest bilanzielle Überschuldung, die sodann zu einer Insolvenzantragspflicht führen kann, wenn keine positive Fortführungsprognose besteht.