StaRUG: Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen

Unternehmerinnen und Unternehmer können auch bei einem soliden Geschäftskonzept und engagierten Partnern in finanzielle Schwierigkeiten geraten, die eine drohende Zahlungsunfähigkeit mit sich bringen. Das StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmengesetz) bietet seit dem 1. Januar 2021 eine Möglichkeit, solche Krisen ohne ein förmliches Insolvenzverfahren zu bewältigen.

Um ein Insolvenzverfahren vermeiden zu können, muss der Schuldner ein Sanierungskonzept für das Unternehmen erstellen und umsetzen. Dabei stellt der Restrukturierungsplan ein zentrales Instrument dar, in dem unter anderem die Forderungen einzelner planbetroffener Gläubiger und die Maßnahmen zur Erreichung der Sanierungsziele festgehalten werden.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie das StaRUG-Verfahren funktioniert, welche Voraussetzungen erforderlich sind und wie Sie mithilfe des StaRUG Ihr Unternehmen stabilisieren können.

1. Was ist das StaRUG?

Das StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmengesetz) ermöglicht es Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, frühzeitig Maßnahmen zur Insolvenzvermeidung und Unternehmensrestrukturierung zu ergreifen. Es richtet sich an Unternehmen, bei denen eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt, jedoch noch eine Aussicht auf Sanierung besteht.

Der Sanierungsprozess hat meist eine Befreiung oder Umgestaltung der Einzelbestimmungen (z. B. Laufzeit oder Ratios) von Finanzverbindlichkeiten oder eine Neugestaltung der Gesellschafterstruktur zum Ziel. Auch sonstige Verbindlichkeiten können, müssen aber nicht geregelt werden. Ein Eingriff in laufende Verträge oder Arbeitnehmerrechte ist nicht möglich.

Das StaRUG setzt eine EU-Richtlinie um, die vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren in Europa harmonisiert. Ziel ist es, Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren und gleichzeitig die europäischen Wirtschaftsstandorte zu stärken.

2. Für wen ist das StaRUG geeignet?

Das StaRUG-Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen richtet sich an Unternehmen, oder Unternehmer (z. B. Einzelkaufleute) denen innerhalb der nächsten 24 Monate die Zahlungsunfähigkeit droht, die aber derzeit noch zahlungsfähig sind. Typische Anzeichen hierfür können sein:​

  • Ausbleiben neuer Aufträge​
  • Rückgang der Umsätze​
  • Kontinuierlich steigende Kosten​
  • Erschwerte Kreditaufnahme bei Banken​
  • Hohe Zins- und Tilgungsleistungen bei insbesondere in der Coronazeit aufgenommenen Kredite

Obwohl das StaRUG-Verfahren in erster Linie für mittlere und große Unternehmen konzipiert wurde, zeigt die Praxis, dass es auch für kleinere Unternehmen und Einzelfirmen wie Apotheker oder Steuerberater eine geeignete Lösung sein kann.

Möchten auch Sie erfahren, ob das StaRUG-Verfahren für Ihr Unternehmen geeignet ist? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zur Unternehmenssanierung.

3. Wie läuft das Restrukturierungsverfahren ab?

  1. Vorbereitung: Eine gründliche Finanzplanung und die Entwicklung eines Restrukturierungskonzepts sind unerlässlich. Der Unternehmer oder die Unternehmerin sollte sich einen detaillierten Überblick über die finanzielle Situation und mögliche Sanierungsmaßnahmen verschaffen.
  2. Anzeige beim Gericht: Das Restrukturierungsvorhaben muss beim zuständigen Restrukturierungsgericht angezeigt werden. Hierbei sind ein Entwurf des Restrukturierungsplans oder wenn das noch nicht möglich ist ein Konzept für die Restrukturierung vorzulegen. Ferner vorzulegen ist eine Darstellung des Standes der Verhandlungen mit den betroffenen Gläubigern und eine Darstellung der Vorkehrungen, die der Schuldner getroffen hat, um den Pflichten des StaRUG-Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nachzukommen.
  3. Restrukturierungsplan: Ein erfolgreicher Restrukturierungsplan erfordert die Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger in jeder betroffenen Gruppe. Anders als im Insolvenzplan können zwei Gruppen ausreichend sein, bei denen eine für und die andere gegen den Plan stimmt, um den Plan zum Erfolg zu führen (cross class cramdown). ​
  4. Umsetzung des Plans: Nach Zustimmung der planbetroffenen Gläubiger wird der Restrukturierungsplan umgesetzt. Das Unternehmen führt den Betrieb während des gesamten Verfahrens eigenverantwortlich weiter. ​

Möchten Sie mehr über den StaRUG Ablauf erfahren? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zum Restrukturierungsplan und den nächsten Schritten.

4. Was sind die Unterschiede zum Insolvenzverfahren?

Das StaRUG weist wesentliche Unterschiede zum klassischen Insolvenzverfahren auf:

  • Keine Insolvenzantragspflicht: Das StaRUG ermöglicht eine Sanierung ohne einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.​
  • Eigenverantwortliche Unternehmensführung: Der Unternehmer behält die Kontrolle über das Unternehmen und führt den Betrieb eigenständig weiter.​ Es wird weder ein Insolvenzverwalter noch ein Sachwalter (Eigenverwaltung) bestellt.
  • Wahlweise kann ein Restrukturierungsbeauftragter von Amts wegen oder auf Antrag des Restrukturierungsschuldners als Mittler zwischen dem Unternehmen und den einzelnen betroffenen Gläubigern bestellt werden.
  • Flexibilität: Es können gezielt bestimmte Gläubigergruppen in den Restrukturierungsplan einbezogen werden, während andere außen vor bleiben.​
  • Vertraulichkeit: Das StaRUG-Verfahren kann diskret durchgeführt werden, ohne die Öffentlichkeit über die finanzielle Schieflage des Unternehmens zu informieren.​ Nur die vom Restrukturierungsplan betroffenen Gläubiger müssen über das Verfahren informiert werden, alle anderen Gläubiger bleiben außen vor.

5.Was sind die Nachteile des StaRUG?

Obwohl das StaRUG eine wertvolle Möglichkeit zur Unternehmenssanierung bietet, gibt es auch Nachteile, die Unternehmen berücksichtigen sollten:

  • Keine vollständige Entschuldung: Das StaRUG bietet keine vollständige Entschuldung des Unternehmens. Forderungen von Arbeitnehmern und ähnliche Rechte müssen weiterhin berücksichtigt werden, was das Verfahren begrenzt.
  • Abhängigkeit von Gläubigern: Der Erfolg des StaRUG-Verfahrens hängt stark von der Zustimmung der betroffenen Gläubiger ab.
  • Kosten und Komplexität: Die zusätzlichen Kosten für Restrukturierungsbeauftragte, externe Berater und die gerichtliche Begleitung des Verfahrens können es für kleinere Unternehmen teuer und kompliziert machen.
  • Risiko von innerbetrieblichen Spannungen: Auch wenn das StaRUG-Verfahren vertraulich bleibt, können interne Spannungen entstehen, wenn bestimmte Gläubigergruppen oder Stakeholder das Verfahren in Frage stellen.
  • Keine sofortige Entlastung: Anders als bei einer Insolvenz kann das Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahren nicht sofort zu einer kompletten Entlastung führen, was die Unternehmensführung weiterhin vor Herausforderungen stellt.

6. Welche Rolle spielt der Restrukturierungsbeauftragte?

Das Restrukturierungsgerichtkann einen Restrukturierungsbeauftragten bestellen, der unter anderem die Aufgabe hat, das Verfahren zu überwachen und das Unternehmen bei der Umsetzung des Restrukturierungsplans zu unterstützen. Die Bestellung ist in bestimmten Fällen obligatorisch, beispielsweise wenn in die Rechte von Verbrauchern oder kleinen Unternehmen eingegriffen wird.

Neben Restrukturierungsbeauftragten werden im StaRUG auch sogenannte Sanierungsmoderatoren eingesetzt. Diese sollen das Unternehmen bereits vor dem Verfahrensstart unterstützen und als neutrale Person die Vermittlung zwischen Schuldner und Gläubigern übernehmen. ​

7. Was kostet das StaRUG-Verfahren?

Das StaRUG-Verfahren ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Die Gerichtskosten liegen zwischen 250 und 1.500 Euro. Wird ein Restrukturierungsbeauftragter hinzugezogen, können weitere Kosten entstehen, die sich nach dem Stundenaufwand richten. Darüber hinaus sollten Unternehmen die Kosten für externe Berater einkalkulieren, die je nach Komplexität der Restrukturierungssache variieren können.

8. Worauf sollten Unternehmen bei der Restrukturierung und Sanierung achten?

Damit das Restrukturierungsverfahren erfolgreich verläuft, sollten Unternehmen besonders folgende Punkte berücksichtigen:

  • Frühzeitig planen: Liquidität überwachen und realistische Prognosen erstellen.
  • Gläubigerstruktur analysieren: Geeignete Gruppen für den Restrukturierungsplan identifizieren.
  • Rechtliche Beratung einholen: Ein erfahrener Berater kann die Erfolgschancen deutlich erhöhen.

9. Erste Erfahrungen und gerichtliche Entscheidungen zum StaRUG

Seit Inkrafttreten des StaRUG liegen erste praktische Erfahrungen und gerichtliche Entscheidungen vor. Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Restrukturierungsverfahren begleitet und dabei festgestellt, dass die Auslegung des Gesetzes noch uneinheitlich gehandhabt wird:

  • Unterschiedliche Handhabung bei den Gerichten: Noch sind keine einheitlichen Entscheidungen der Gerichte festzustellen. Eine Sitzverlegung kann unter Umständen Sinn ergeben.
  • Sachgerechte Gruppenbildung: Die sachgerechte Gruppenbildung ist ein wesentliches Kriterium, auf das die Gerichte achten. Es ist aber nicht höchstrichterlich geklärt, was darunter zu verstehen ist.
  • Unternehmerische Tätigkeit: Einzelkaufleute oder Gesellschafter- Geschäftsbürgerbürgen können mit dem StaRUG nur entschuldet werden, wenn die Verschuldung auf einer unternehmerischen Tätigkeit beruht (§ 4 Satz 2 StaRUG). Die Ausgestaltung des Begriffes ist höchst umstritten, die gerichtlichen Entscheidungen hierzu fallen äußerst unterschiedlich aus.

10. Fazit und Empfehlungen für Unternehmerinnen und Unternehmer

Das StaRUG bietet Unternehmerinnen und Unternehmern eine wertvolle Alternative, um ein Unternehmen in der Krise zu stabilisieren, ohne ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen. Mit einem gut durchdachten Restrukturierungsplan können finanzielle Schwierigkeiten erfolgreich gemeistert werden. Wichtig ist eine professionelle Vorbereitung, da das StaRUG-Verfahren komplex ist und strategische Entscheidungen seitens der Geschäftsleitung erfordert. Zudem gibt es zahlreiche Fallstricke, die ausgeräumt werden müssen, um den Verfahrenserfolg nicht zu gefährden.

Professionelle StaRUG Beratung durch Anwälte für Insolvenzrecht

Jedes Unternehmen hat individuelle Herausforderungen und Chancen. Mit mehr als 20 erfolgreich durchgeführten Verfahren unter dem StaRUG bei unterschiedlichen Gerichten, einer Vielzahl von Vorträgen zum StaRUG und der Begleitung mehrerer Lehrgänge zum geprüften Restrukturierungsberater bringt unsere Kanzlei umfassende Erfahrung im Bereich der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen mit. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige Lösung für Ihr Unternehmen finden.

11. Weiterführende Fragen und Antworten zum StaRUG-Gesetz

Durch das StaRUG-Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen stehen Unternehmen in der Krise unterschiedliche rechtliche Instrumente zur Verfügung, mit denen eine erfolgreiche Restrukturierung und Sanierung möglich wird:

  • Gerichtliche Vorprüfung: Der Schuldner kann einen Termin zur gerichtlichen Vorprüfung des Restrukturierungsplans beantragen. Dabei können essenzielle Fragen für die Bestätigung des Plans vorab geklärt werden.
  • Stabilisierungsanordnung: Um den Erfolg der Sanierung nicht zu gefährden, kann das Restrukturierungsgericht eine vorübergehende Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen anordnen.
  • Gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans: Durch die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans werden auch ablehnende planbetroffene Gläubiger an diesen gebunden.
  • Erörterungs- und Abstimmungstermin: Auf Antrag des Schuldners kann ein Abstimmungstermin durch das zuständige Gericht festgelegt werden, in dem der Restrukturierungsplan und das Stimmrecht der planbetroffenen Gläubiger erörtert werden. Im Vergleich zu einer außergerichtlichen Abstimmung biete diese den Vorteil, dass Streitigkeiten unter der gerichtlichen Kontrolle vermieden werden können.

Das StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmengesetz) ermöglicht es Unternehmen, eine Insolvenz durch Restrukturierungsmaßnahmen zu vermeiden. Es bietet mehr Flexibilität und Vertraulichkeit im Vergleich zum ESUG.

Das ESUG (Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) ist darauf ausgerichtet, ein Insolvenzverfahren zu erleichtern, indem es die Eigenverwaltung des Unternehmens während des Verfahrens ermöglicht und das Sanierungsverfahren formalisiert.

Mehr zum Thema erfahren Sie unter StaRUG oder ESUG – welches Verfahren hilft?.

Das StaRUG Frühwarnsystem hilft Unternehmen, finanzielle Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen. Es ermöglicht Unternehmern, Maßnahmen zur Insolvenzvermeidung zu ergreifen, bevor eine Krise eskaliert. Anzeichen wie Rückgang der Umsätze, steigende Kosten oder Erschwerung der Kreditaufnahme können frühzeitig identifiziert werden. Mit dieser rechtzeitigen Erkennung können Unternehmer gezielt einen Restrukturierungsplan entwickeln, um ihre Unternehmensstabilität zu sichern.

Gemäß § 1 StaRUG zielt das Gesetz darauf ab, vorinsolvenzliche Restrukturierungsmaßnahmen zu fördern, die eine rechtzeitige Sanierung ermöglichen und somit eine Insolvenz abwenden. Das Frühwarnsystem spielt dabei eine zentrale Rolle, indem es als präventives Instrument dazu beiträgt, Unternehmen frühzeitig zu stabilisieren und eine geordnete Sanierung einzuleiten.

Unternehmen, denen eine Krise droht, sollten frühzeitig ihre Möglichkeiten überprüfen, um genügend Handlungsspielraum zu haben. Dies gilt auch für die Kommunikation mit den Gläubigern. Je früher diese über das Vorhaben informiert werden, desto unwahrscheinlicher sind Streitigkeiten und Auseinandersetzungen. Der Restrukturierungsplan sollte so detailliert wie möglich sein und die wirtschaftliche Situation umfassend darstellen. Nur wenn das Unternehmen nachweislich einen nachhaltigen Weg aus der Krise finden kann, ist ein Restrukturierungsverfahren sinnvoll.

Der Restrukturierungsplan im StaRUG-Verfahren wird vom Unternehmen erstellt und beschreibt die Maßnahmen, die zur Sanierung des Unternehmens notwendig sind. Der Plan umfasst unter anderem die Umstrukturierung der Verbindlichkeiten, die Zahlungsmodalitäten und die Beteiligung von Gläubigern.

Der Prozess zur Erstellung des Restrukturierungsplans läuft in mehreren Schritten ab:

  1. Finanzielle Analyse: Zunächst wird eine umfassende Analyse der finanziellen Situation des Unternehmens durchgeführt, um die wichtigsten Probleme zu identifizieren.
  2. Maßnahmenplanung: Das Unternehmen entwickelt Sanierungsmaßnahmen, wie z.B. eine Stundung von Schulden, Verhandlungen mit Gläubigern oder eine Änderung der Unternehmensstruktur.
  3. Verhandlungen mit Gläubigern: Der Plan muss die Zustimmung von mindestens 75 % der Gläubiger in jeder betroffenen Gruppe erhalten. Unternehmen können bestimmte Gläubigergruppen gezielt in den Plan einbeziehen.
  4. Einreichung beim Gericht: Der fertige Restrukturierungsplan wird beim Gericht eingereicht, das den Plan prüft und gegebenenfalls genehmigt.

Der Restrukturierungsplan wird erst nach der Zustimmung der betroffenen Gläubigergruppen umgesetzt und dient als Leitfaden für die Sanierung des Unternehmens.

Laut StaRUG können verschiedene Gläubigerarten im Restrukturierungsplan enthalten sein. Dazu gehören:

  • Banken und Kreditgeber
  • Lieferanten
  • Finanzinvestoren
  • Gesellschafter

Forderungen von Arbeitnehmern (inkl. Rechte aus Zusagen auf betriebliche Altersvorsorge) hingegen können nicht im Restrukturierungsplan einbezogen werden.

Durch das StaRUG können keine laufenden Verträge, z. B. Mietverträge oder Lieferantenverträge angepasst oder einseitig gekündigt werden. Anders als bei einem Insolvenzverfahren ist die einvernehmliche Kündigung oder Anpassung durch beide Vertragsparteien notwendig.

Die Dauer hängt unter anderem von der Größe des Unternehmens und der Komplexität des Falls ab. Häufig kann die Sanierung innerhalb von vier bis sechs Wochen abgeschlossen werden. Die maximale Dauer ist auf sechs Monate beschränkt und kann einmalig um weitere sechs Monate verlängert werden.

BBR ist ausgezeichnet!

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