StaRUG: Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
Unternehmerinnen und Unternehmer können auch bei einem soliden Geschäftskonzept und engagierten Partnern in finanzielle Schwierigkeiten geraten, die eine drohende Zahlungsunfähigkeit mit sich bringen. Das StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmengesetz) bietet seit dem 1. Januar 2021 eine Möglichkeit, solche Krisen ohne ein förmliches Insolvenzverfahren zu bewältigen.
Um ein Insolvenzverfahren vermeiden zu können, muss der Schuldner ein Sanierungskonzept für das Unternehmen erstellen und umsetzen. Dabei stellt der Restrukturierungsplan ein zentrales Instrument dar, in dem unter anderem die Forderungen einzelner planbetroffener Gläubiger und die Maßnahmen zur Erreichung der Sanierungsziele festgehalten werden.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie das StaRUG-Verfahren funktioniert, welche Voraussetzungen erforderlich sind und wie Sie mithilfe des StaRUG Ihr Unternehmen stabilisieren können.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das StaRUG?
- Für wen ist das StaRUG geeignet?
- Wie läuft das Restrukturierungsverfahren ab?
- Was sind die Unterschiede zum Insolvenzverfahren?
- Was sind die Nachteile des StaRUG?
- Welche Rolle spiel der Restrukturierungsbeauftragte?
- Was kostet das StaRUG-Verfahren?
- Worauf sollten Unternehmen bei der Restrukturierung und Sanierung achten?
- Erste Erfahrungen und gerichtliche Entscheidungen zum StaRUG
- Fazit und Empfehlungen für Unternehmerinnen und Unternehmer
- Weiterführende Fragen und Antworten zum StaRUG-Gesetz
1. Was ist das StaRUG?
Das StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmengesetz) ermöglicht es Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, frühzeitig Maßnahmen zur Insolvenzvermeidung und Unternehmensrestrukturierung zu ergreifen. Es richtet sich an Unternehmen, bei denen eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt, jedoch noch eine Aussicht auf Sanierung besteht.
Der Sanierungsprozess hat meist eine Befreiung oder Umgestaltung der Einzelbestimmungen (z. B. Laufzeit oder Ratios) von Finanzverbindlichkeiten oder eine Neugestaltung der Gesellschafterstruktur zum Ziel. Auch sonstige Verbindlichkeiten können, müssen aber nicht geregelt werden. Ein Eingriff in laufende Verträge oder Arbeitnehmerrechte ist nicht möglich.
Das StaRUG setzt eine EU-Richtlinie um, die vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren in Europa harmonisiert. Ziel ist es, Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren und gleichzeitig die europäischen Wirtschaftsstandorte zu stärken.
2. Für wen ist das StaRUG geeignet?
Das StaRUG-Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen richtet sich an Unternehmen, oder Unternehmer (z. B. Einzelkaufleute) denen innerhalb der nächsten 24 Monate die Zahlungsunfähigkeit droht, die aber derzeit noch zahlungsfähig sind. Typische Anzeichen hierfür können sein:
- Ausbleiben neuer Aufträge
- Rückgang der Umsätze
- Kontinuierlich steigende Kosten
- Erschwerte Kreditaufnahme bei Banken
- Hohe Zins- und Tilgungsleistungen bei insbesondere in der Coronazeit aufgenommenen Kredite
Obwohl das StaRUG-Verfahren in erster Linie für mittlere und große Unternehmen konzipiert wurde, zeigt die Praxis, dass es auch für kleinere Unternehmen und Einzelfirmen wie Apotheker oder Steuerberater eine geeignete Lösung sein kann.
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3. Wie läuft das Restrukturierungsverfahren ab?
- Vorbereitung: Eine gründliche Finanzplanung und die Entwicklung eines Restrukturierungskonzepts sind unerlässlich. Der Unternehmer oder die Unternehmerin sollte sich einen detaillierten Überblick über die finanzielle Situation und mögliche Sanierungsmaßnahmen verschaffen.
- Anzeige beim Gericht: Das Restrukturierungsvorhaben muss beim zuständigen Restrukturierungsgericht angezeigt werden. Hierbei sind ein Entwurf des Restrukturierungsplans oder wenn das noch nicht möglich ist ein Konzept für die Restrukturierung vorzulegen. Ferner vorzulegen ist eine Darstellung des Standes der Verhandlungen mit den betroffenen Gläubigern und eine Darstellung der Vorkehrungen, die der Schuldner getroffen hat, um den Pflichten des StaRUG-Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nachzukommen.
- Restrukturierungsplan: Ein erfolgreicher Restrukturierungsplan erfordert die Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger in jeder betroffenen Gruppe. Anders als im Insolvenzplan können zwei Gruppen ausreichend sein, bei denen eine für und die andere gegen den Plan stimmt, um den Plan zum Erfolg zu führen (cross class cramdown).
- Umsetzung des Plans: Nach Zustimmung der planbetroffenen Gläubiger wird der Restrukturierungsplan umgesetzt. Das Unternehmen führt den Betrieb während des gesamten Verfahrens eigenverantwortlich weiter.
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4. Was sind die Unterschiede zum Insolvenzverfahren?
Das StaRUG weist wesentliche Unterschiede zum klassischen Insolvenzverfahren auf:
- Keine Insolvenzantragspflicht: Das StaRUG ermöglicht eine Sanierung ohne einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
- Eigenverantwortliche Unternehmensführung: Der Unternehmer behält die Kontrolle über das Unternehmen und führt den Betrieb eigenständig weiter. Es wird weder ein Insolvenzverwalter noch ein Sachwalter (Eigenverwaltung) bestellt.
- Wahlweise kann ein Restrukturierungsbeauftragter von Amts wegen oder auf Antrag des Restrukturierungsschuldners als Mittler zwischen dem Unternehmen und den einzelnen betroffenen Gläubigern bestellt werden.
- Flexibilität: Es können gezielt bestimmte Gläubigergruppen in den Restrukturierungsplan einbezogen werden, während andere außen vor bleiben.
- Vertraulichkeit: Das StaRUG-Verfahren kann diskret durchgeführt werden, ohne die Öffentlichkeit über die finanzielle Schieflage des Unternehmens zu informieren. Nur die vom Restrukturierungsplan betroffenen Gläubiger müssen über das Verfahren informiert werden, alle anderen Gläubiger bleiben außen vor.
5.Was sind die Nachteile des StaRUG?
Obwohl das StaRUG eine wertvolle Möglichkeit zur Unternehmenssanierung bietet, gibt es auch Nachteile, die Unternehmen berücksichtigen sollten:
- Keine vollständige Entschuldung: Das StaRUG bietet keine vollständige Entschuldung des Unternehmens. Forderungen von Arbeitnehmern und ähnliche Rechte müssen weiterhin berücksichtigt werden, was das Verfahren begrenzt.
- Abhängigkeit von Gläubigern: Der Erfolg des StaRUG-Verfahrens hängt stark von der Zustimmung der betroffenen Gläubiger ab.
- Kosten und Komplexität: Die zusätzlichen Kosten für Restrukturierungsbeauftragte, externe Berater und die gerichtliche Begleitung des Verfahrens können es für kleinere Unternehmen teuer und kompliziert machen.
- Risiko von innerbetrieblichen Spannungen: Auch wenn das StaRUG-Verfahren vertraulich bleibt, können interne Spannungen entstehen, wenn bestimmte Gläubigergruppen oder Stakeholder das Verfahren in Frage stellen.
- Keine sofortige Entlastung: Anders als bei einer Insolvenz kann das Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahren nicht sofort zu einer kompletten Entlastung führen, was die Unternehmensführung weiterhin vor Herausforderungen stellt.
6. Welche Rolle spielt der Restrukturierungsbeauftragte?
Das Restrukturierungsgerichtkann einen Restrukturierungsbeauftragten bestellen, der unter anderem die Aufgabe hat, das Verfahren zu überwachen und das Unternehmen bei der Umsetzung des Restrukturierungsplans zu unterstützen. Die Bestellung ist in bestimmten Fällen obligatorisch, beispielsweise wenn in die Rechte von Verbrauchern oder kleinen Unternehmen eingegriffen wird.
Neben Restrukturierungsbeauftragten werden im StaRUG auch sogenannte Sanierungsmoderatoren eingesetzt. Diese sollen das Unternehmen bereits vor dem Verfahrensstart unterstützen und als neutrale Person die Vermittlung zwischen Schuldner und Gläubigern übernehmen.
7. Was kostet das StaRUG-Verfahren?
Das StaRUG-Verfahren ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Die Gerichtskosten liegen zwischen 250 und 1.500 Euro. Wird ein Restrukturierungsbeauftragter hinzugezogen, können weitere Kosten entstehen, die sich nach dem Stundenaufwand richten. Darüber hinaus sollten Unternehmen die Kosten für externe Berater einkalkulieren, die je nach Komplexität der Restrukturierungssache variieren können.
8. Worauf sollten Unternehmen bei der Restrukturierung und Sanierung achten?
Damit das Restrukturierungsverfahren erfolgreich verläuft, sollten Unternehmen besonders folgende Punkte berücksichtigen:
- Frühzeitig planen: Liquidität überwachen und realistische Prognosen erstellen.
- Gläubigerstruktur analysieren: Geeignete Gruppen für den Restrukturierungsplan identifizieren.
- Rechtliche Beratung einholen: Ein erfahrener Berater kann die Erfolgschancen deutlich erhöhen.
9. Erste Erfahrungen und gerichtliche Entscheidungen zum StaRUG
Seit Inkrafttreten des StaRUG liegen erste praktische Erfahrungen und gerichtliche Entscheidungen vor. Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Restrukturierungsverfahren begleitet und dabei festgestellt, dass die Auslegung des Gesetzes noch uneinheitlich gehandhabt wird:
- Unterschiedliche Handhabung bei den Gerichten: Noch sind keine einheitlichen Entscheidungen der Gerichte festzustellen. Eine Sitzverlegung kann unter Umständen Sinn ergeben.
- Sachgerechte Gruppenbildung: Die sachgerechte Gruppenbildung ist ein wesentliches Kriterium, auf das die Gerichte achten. Es ist aber nicht höchstrichterlich geklärt, was darunter zu verstehen ist.
- Unternehmerische Tätigkeit: Einzelkaufleute oder Gesellschafter- Geschäftsbürgerbürgen können mit dem StaRUG nur entschuldet werden, wenn die Verschuldung auf einer unternehmerischen Tätigkeit beruht (§ 4 Satz 2 StaRUG). Die Ausgestaltung des Begriffes ist höchst umstritten, die gerichtlichen Entscheidungen hierzu fallen äußerst unterschiedlich aus.
10. Fazit und Empfehlungen für Unternehmerinnen und Unternehmer
Das StaRUG bietet Unternehmerinnen und Unternehmern eine wertvolle Alternative, um ein Unternehmen in der Krise zu stabilisieren, ohne ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen. Mit einem gut durchdachten Restrukturierungsplan können finanzielle Schwierigkeiten erfolgreich gemeistert werden. Wichtig ist eine professionelle Vorbereitung, da das StaRUG-Verfahren komplex ist und strategische Entscheidungen seitens der Geschäftsleitung erfordert. Zudem gibt es zahlreiche Fallstricke, die ausgeräumt werden müssen, um den Verfahrenserfolg nicht zu gefährden.
Professionelle StaRUG Beratung durch Anwälte für Insolvenzrecht
Jedes Unternehmen hat individuelle Herausforderungen und Chancen. Mit mehr als 20 erfolgreich durchgeführten Verfahren unter dem StaRUG bei unterschiedlichen Gerichten, einer Vielzahl von Vorträgen zum StaRUG und der Begleitung mehrerer Lehrgänge zum geprüften Restrukturierungsberater bringt unsere Kanzlei umfassende Erfahrung im Bereich der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen mit. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige Lösung für Ihr Unternehmen finden.
11. Weiterführende Fragen und Antworten zum StaRUG-Gesetz
BBR ist ausgezeichnet!







