Das Unternehmen liquidieren, verkaufen oder restrukturieren: Welches ist der richtige Weg?

Gerade in Zeiten massiver Veränderungen, wie wir sie aktuell erleben, müssen sich betroffene Unternehmen und Geschäftsführer fragen, ob das Geschäftsmodell ihres Betriebes oder Unternehmensteils noch tragbar und finanzierbar ist.

Jeder Unternehmer steht vor der Herausforderung, sein Kapital möglichst effektiv und rentabel einzusetzen. Das Unternehmen liquidieren, verkaufen oder restrukturieren – worin liegen die Unterschiede und welches ist die richtige unternehmerische Entscheidung?

  • Möglicherweise kann eine Liquidation, also die Abwicklung des Unternehmens, der ratsame Weg sein.
  • Wenn das Unternehmen oder einzelne Geschäftsfelder nicht die notwendige Performance leisten, kann auch ein Verkauf (sogenanntes Carve-Out) des gesamten Betriebes oder einzelner Geschäftsbereiche sinnvoll sein, damit der gesunde Unternehmenskern nicht infiziert wird.
  • Falls Sanierungschancen bestehen, kann eine Restrukturierung eingeleitet werden, um das Geschäftsfeld wieder profitabel zu machen.

1. Der erste Schritt: Analyse möglicher Optionen und Szenario-Planung

Im ersten Schritt muss die aktuelle Situation des Unternehmens untersucht werden. Bei dieser betriebswirtschaftlichen Analyse können wir auf die betriebswirtschaftlichen Berater unserer Schwestergesellschaft plenovia zurückgreifen, die Ihnen ein genaues Bild Ihrer Lage geben werden.

Sofern es dann darum geht, den richtigen Weg, also Liquidation, Verkauf oder Restrukturierung zu finden, muss dadurch für das Management und die Stakeholder auch ein Mehrwert geschaffen werden.

Bei der Lösungsfindung spielen neben der Reputation, den Mitarbeitern oder der Supply Chain auch viele rechtliche Fragen eine Rolle. So hat jeder der drei Lösungsansätze steuerrechtliche, arbeitsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Konsequenzen.

Mit unserem interdisziplinären und umfassenden rechtlichen Ansatz zeigen wir Ihnen aus einer Hand die wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen einer Liquidation, eines Verkaufs oder einer in Betracht kommenden Restrukturierung auf und bilden diese in einem Szenario ab.

2. Exitstrategie Liquidation – Wir stehen als Liquidator zur Verfügung und unterstützen aus einer Hand

In einigen Fällen kann die Abwicklung eines Unternehmens, die sogenannte Liquidation, die beste Option sein. Dieser Prozess setzt einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss voraus. Nach einem solchen Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister ändert sich der Unternehmenszweck. Dieser besteht dann in der Auflösung, Abwicklung und Beendigung der Gesellschaft.

Sodann startet die Phase der Abwicklung der Gesellschaft. In dieser Phase müssen – vereinfacht gesagt – sämtliche Vermögenswerte veräußert werden. Gleichzeitig müssen alle vorhandenen Gläubiger bezahlt werden. Erst nach Ablauf eines Sperrjahres darf die Verteilung des restlichen Vermögens an die Gesellschafter erfolgen.

Verantwortlich für die Abwicklung ist zunächst die bisherige Geschäftsführung. Allerdings können auch Dritte als „Abwickler“ bzw. Liquidator benannt werden. Da sich der Liquidator in einem engen Korsett rechtlicher Anforderungen bewegt und hier erhebliche Haftungsrisiken bestehen, sind Spezialisten gefragt.

Wir führen seit Jahren diese Tätigkeiten durch und greifen innerhalb der Kanzlei auf die jeweilige rechtliche Fachkompetenz zurück. Gerne stehen wir für diese Aufgabe zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Expertise!

Informieren Sie sich detailliert zu diesem Thema:
Unternehmen liquidieren: Eine Alternative zum Unternehmensverkauf!

3. Exitstrategie Verkauf des Unternehmens oder Unternehmensteils – sogenanntes Distressed M&A

Die Coronakrise, die Transformationsprozesse im Automobilsektor, die Verwerfungen im Energiesektor können signalisieren, dass bestimmte Geschäftsfelder und Bereiche nicht mehr zum Gesamtunternehmen passen. Hier kann ein Verkauf oder Teilverkauf (sogenanntes Distressed M&A) an Finanzinvestoren oder strategische Investoren Vorteile bieten.

Wir haben bereits viele in ähnlicher Weise betroffene Mittelständler beraten und konnten aus unserem Netzwerk interessierte Investoren zusammenbringen. Die Umsetzung des Verkaufs beginnend mit der Investorensuche bis zur Erstellung des Kaufvertrages begleiten wir rechtlich von Anfang an bis zum abschließenden Vollzug.

Nutzen Sie unsere Erfahrungen und unser Netzwerk bei der Suche nach Investoren.

4. Die Restrukturierung als Chance zur Sanierung

Eine Restrukturierung kann ebenfalls eine Option sein, um eine mögliche Unternehmenskrise abzuwenden und das Unternehmen im Rahmen einer Sanierung wieder zukunftsfähig aufzustellen.

Hierbei kommt u. a. eine Restrukturierung außerhalb der Insolvenz nach dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Betracht. Wichtig für ein Verfahren ist, dass frühzeitig gehandelt wird, um die bestmögliche Effizienz zu gewährleisten. Aufgrund der Komplexität sollte außerdem ein im Insolvenzrecht versierter Rechtsanwalt herangezogen werden. Dieser kann Sie kompetent dahingehend beraten, ob und welches Verfahren für Ihr Unternehmen geeignet ist. Sprechen Sie uns gerne direkt an.

5. Interdisziplinäre Beratung für den Mittelstand aus einer Hand

Sie haben Fragen rund um dieses Thema? Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. Ob telefonisch oder per Video-Call – wie es sich für Sie am besten einrichten lässt. Für einen Termin rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E‑Mail oder nutzen Sie ganz einfach unser Kontaktformular!

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Dr. Jasper Stahlschmidt

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Philipp Wolters

Philipp Wolters LL.M. (UK)

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