• Sämtliche Arbeitsplatze konnten erhalten werden
  • Logistikunternehmen wieder auf Wachstumskurs
  • Umsätze im Zuge des Verfahrens deutlich gestiegen

Ratingen, 27. März 2017. Nun ist es offiziell, das Amtsgericht Düsseldorf hat das Eigenverwaltungsverfahren der Brinker Fetten Logistik GmbH & Co. KG aufgehoben. Bereits Mitte Januar hatte die Gläubigerversammlung dem Sanierungsplan zugestimmt und so den Weg für die Beendigung des Sanierungsverfahrens eingeleitet. Das Logistikunternehmen gilt damit als erfolgreich saniert. Geschäftsführer Ludwig Fetten kann nun das Kapitel Insolvenz seines Unternehmens schließen und den bereits begonnenen Neustart weiter fortführen. So konnte im Rahmen des Verfahrens der Auftragseingang gegenüber dem Vorjahr sogar noch gesteigert werden. Im Zuge der Sanierung wurde außerdem der Fuhrpark modernisiert und jeweils zwanzig Zugmaschinen und Trailer angeschafft. Ebenso positiv sind die Aussichten für die Mitarbeiter. Während des Verfahrens konnten nicht nur alle 66 Arbeitsplätze erhalten, sondern sogar weitere Arbeitsplätze geschaffen werden. Das Unternehmen hat aufgrund der Wachstumslage zudem bereits eine Vergrößerung des Betriebes in Duisburg eingeleitet.

„Brinker Fetten konnte diese schwierige Zeit durch den Einsatz unserer Mitarbeiter sowie das uneingeschränkte Vertrauen unserer Kunden und Lieferanten meistern. Mein Entschluss, heute vor genau einem Jahr mit umfassender Unterstützung der Sanierungsberater von Buchalik Brömmekamp unter Leitung des Sanierungsgeschäftsführers Volker Schreck das Unternehmen durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung zu sanieren, war richtig. Durch das Verfahren konnten wir unser Unternehmen wieder wettbewerbsfähig für die Zukunft aufstellen. Allen Beteiligten gilt deshalb mein aufrichtiger Dank“, erklärt Ludwig Fetten, der die Möglichkeit der zweiten Chance für sein Unternehmen und vor allem für den Erhalt der Arbeitsplätze zu schätzen weiß.

Der wesentliche Grund für die wirtschaftliche Schieflage und damit für das erforderliche Sanierungsverfahren des inhabergeführten Betriebes war ein unerwarteter Umsatzeinbruch im Jahr 2014 sowie ein hoher Krankenstand im Folgejahr, der erhebliche Mehrkosten verursachte. Darüber hinaus belasteten deutliche über dem Branchendurchschnitt liegende Löhne die Kostensituation.

Beim Planverfahren in Eigenverwaltung handelt es sich um ein Insolvenzverfahren, bei dem der Unternehmer sein Unternehmen selbst sanieren kann. Oberstes Ziel ist die Unternehmensfortführung. Deshalb leitete Geschäftsführer Ludwig Fetten das Unternehmen auch im Verfahren unverändert weiter. Zusätzlich ergänzte Volker Schreck die Geschäftsführung. Der erfahrene Sanierungsexperte kommt von der Wirtschaftskanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp, die sich auf die Beratung rund um die unternehmerische Krise spezialisiert hat. Schreck begleitete bereits mehrere Logistikunternehmen während eines Eigenverwaltungsverfahrens und übernahm bei Brinker Fetten insbesondere die insolvenzspezifischen Fragestellungen sowie die Kommunikation zu allen Stakeholdern, bei denen das Planverfahren weitestgehend unbekannt war. Mit der Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung entwickelte er zudem ein Zukunftskonzept, das die Neuausrichtung des Unternehmens beschreibt sowie umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im operativen Bereich vorsieht. Überwacht wurde das Verfahren von dem gerichtlich bestellten Sachwalter Georg F. Kreplin, Kreplin & Partner Rechtsanwälte, aus Düsseldorf.

Mit dem gewählten Verfahren ist die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen, wie etwa die Beendigung unrentabler Vertragsverhältnisse oder langlaufender Dauerschuldverhältnisse, deutlich schneller und wesentlich kostengünstiger möglich. Ein Vorteil für die Gläubiger ist, dass sie eine deutlich höhere Quote als im Falle einer Regelinsolvenz erhalten.

„Brinker Fetten hat das Instrument der Eigenverwaltung intensiv genutzt, um das Unternehmen wieder auf die Erfolgsspur zu bringen und sich wettbewerbsfähig aufzustellen. Ich sehe eine gute Zukunft für das Unternehmen“, so der Sanierungsgeschäftsführer Schreck, der nach Beendigung des Verfahrens wieder aus der Geschäftsführung ausgeschieden ist.

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