Werdegang
Rechtsanwältin seit 2018
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim
Jahrgang 1986
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler (DAV)
- Düsseldorfer Anwaltsverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Forum Junge Anwaltschaft (DAV)
- Düsseldorfer Kreis für Transformation und Restrukturierung e.V.
Im Interview
Rechtsanwältin Viktoria Schabel hat u. a. einen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Insolvenzanfechtung. Wir stellten ihr 8 Fragen rund um dieses Fachgebiet.
Der Insolvenzverwalter erklärt, um die Insolvenzmasse zu vergrößern, die sogenannte Insolvenzanfechtung gegenüber Geschäftspartnern und Privatpersonen, die im Vorfeld der Insolvenz oder nach Antragstellung Leistungen von der Insolvenzschuldnerin oder dem Insolvenzschuldner erhalten haben. Es geht dabei um das Ziel, alle Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen. Kein Gläubiger soll dadurch begünstigt werden, dass er schneller war oder mehr Druck ausüben konnte.
Ich prüfe Anfechtungsschreiben von Insolvenzverwaltern, entwickele Verteidigungsstrategien, führe Vergleichsgespräche und trete vor Gericht auf. Weiterhin vertrete ich Insolvenzverwalter, prüfe potenzielle Anfechtungsansprüche und setze diese außergerichtlich und gerichtlich durch. Der Vorteil dabei ist, dass ich die Insolvenzanfechtung sowohl im Angriff als auch in der Verteidigung gut kenne und dadurch für unsere Mandanten das bestmögliche Ziel erreichen kann.
Es gibt einige neue Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Insolvenzanfechtung, die Auswirkungen in der täglichen Praxis zeigen. Die Tendenz des BGH geht derzeit dahin, dass der Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen für den Insolvenzverwalter erschwert wird. Weiterhin gab es erste Entscheidungen unterer Gerichte unter Einbeziehung des neuen COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes. Wer sich hierfür interessiert, der sollte den monatlichen Newsletter der BBR lesen. Darin schreibe ich regelmäßig zu aktuellen Themen der Insolvenzanfechtung, zuletzt im Februar 2022 zu dem Thema „Insolvenzanfechtung: Ist eine Inanspruchnahme des Gesellschafters durch den Insolvenzverwalter trotz Verjährung seiner bestellten Sicherheit möglich?“
Es ist von entscheidender Bedeutung die bestehende und die neueste Rechtsprechung zum Thema Insolvenzanfechtung zu kennen, um für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Weiterhin ist es wichtig zu wissen, wie die Interessen im Rahmen von Vergleichsgesprächen verteilt sind und wie die Richter „ticken“. Wer sich nur am Rande mit dem Thema Insolvenzanfechtung befasst, kann nie so tief einsteigen wie Rechtsanwält:innen, die sich im Schwerpunkt damit beschäftigen. Es fehlt schlicht das fallspezifische Know-how und damit die Routine.
Mein erstes Praktikum an der Universität habe ich bei einem Insolvenzverwalter gemacht, der mich direkt am ersten Tag seiner Bestellung zum Insolvenzverwalter in einem neuen Verfahren in das Unternehmen und zu allen Besprechungen mitgenommen und intensiv einbezogen hat. Seine Leidenschaft für den Beruf, insbesondere mit dem Blick darauf, Unternehmen zu erhalten, hat mich nachhaltig beeindruckt. Deshalb war es für mich eine einfache Entscheidung, den Schwerpunkt Insolvenz und Sanierung im Rahmen meines Studiums zu wählen. Auch im Referendariat ließ meine Begeisterung für das Insolvenzrecht nicht nach.
Was mich an der Insolvenzanfechtung begeistert, ist zum einen die Möglichkeit Sachverhalte zu ermitteln sowie Verteidigungs- und Angriffsmittel zu finden, zum anderen außergerichtliche Vergleiche zu schließen und vor Gericht die Interessen unserer Mandanten zu vertreten.
Absolut. Leider ist es nach wie vor so, dass der Anteil an Frauen in diesem Bereich im Verhältnis zu dem Anteil an Männern eher niedrig ist. Es wäre wünschenswert, wenn in den nächsten Jahren mehr motivierte Juristinnen dieses spannende und vielseitiges Rechtsgebiet für sich entdecken würden. Insofern nehme ich auch gerne Praktikantinnen und Referendarinnen zu Ausbildungszwecken an. Mir ist es ein Anliegen, den Nachwuchs in diesem Bereich zu fördern.
Im Moment lese ich die Biografie von Michelle Obama „BECOMING: Meine Geschichte“. Ich halte Michelle Obama für eine herausragende Persönlichkeit, die durch ihre Intelligenz, ihren Charme und soziale Kompetenz besticht.
Nach Feierabend und am Wochenende findet man mich regelmäßig auf der Hundewiese. Ich habe mir einen anspruchsvollen Zwergdackel namens Ernst-Rüdiger in mein Leben geholt, den ich mit liebevoller Strenge ausbilde. Dies macht mir großen Spaß und gleicht mich aus.
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Schwerpunkte
Veröffentlichungen
Widersprüchliche Rechtsprechung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz, BBR-Newsletter 01 I 2022
Kann der Schuldner selbst einen zulässigen Antrag auf Aufhebung der Planvorlagefrist nach § 270b InsO stellen?, in: ZInsO 2019, 932 – 937
Vorträge
Insolvenzstrafrecht in der Krise des Unternehmens — stehe ich schon mit einem Bein im Gefängnis?, BV ESUG Vertiefungsseminar, Düsseldorf 08. November 2019
Haftung und Aufgaben eines GF/ CRO vor und in der Eigenverwaltung in Zeiten von Corona