Wer­de­gang

Rechts­an­wäl­tin seit 2018
Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaf­ten an der Uni­ver­si­tät Mannheim
Jahr­gang 1986

seit 2018
Rechts­an­wäl­tin, Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­walts­ge­sellschft mbH, Düsseldorf

Mit­glied­schaf­ten

  • Arbeits­ge­mein­schaft Insol­venz­recht und Sanie­rung im Deut­schen Anwalt­ver­ein (DAV)
  • Arbeits­grup­pe Jun­ge Insol­venz­recht­ler (DAV)
  • Düs­sel­dor­fer Anwalts­ver­ein e.V.
  • Arbeits­ge­mein­schaft Forum Jun­ge Anwalt­schaft (DAV)
  • Düs­sel­dor­fer Kreis für Trans­for­ma­ti­on und Restruk­tu­rie­rung e.V.

Im Inter­view

Rechts­an­wäl­tin Vik­to­ria Scha­bel hat u. a. einen Tätig­keits­schwer­punkt im Bereich Insol­venz­an­fech­tung. Wir stell­ten ihr 8 Fra­gen rund um die­ses Fachgebiet. 

Der Insol­venz­ver­wal­ter erklärt, um die Insol­venz­mas­se zu ver­grö­ßern, die soge­nann­te Insol­venz­an­fech­tung gegen­über Geschäfts­part­nern und Pri­vat­per­so­nen, die im Vor­feld der Insol­venz oder nach Antrag­stel­lung Leis­tun­gen von der Insol­venz­schuld­ne­rin oder dem Insol­venz­schuld­ner erhal­ten haben. Es geht dabei um das Ziel, alle Gläu­bi­ger gleich­mä­ßig zu befrie­di­gen. Kein Gläu­bi­ger soll dadurch begüns­tigt wer­den, dass er schnel­ler war oder mehr Druck aus­üben konnte.

Ich prü­fe Anfech­tungs­schrei­ben von Insol­venz­ver­wal­tern, ent­wi­cke­le Ver­tei­di­gungs­stra­te­gien, füh­re Ver­gleichs­ge­sprä­che und tre­te vor Gericht auf. Wei­ter­hin ver­tre­te ich Insol­venz­ver­wal­ter, prü­fe poten­zi­el­le Anfech­tungs­an­sprü­che und set­ze die­se außer­ge­richt­lich und gericht­lich durch. Der Vor­teil dabei ist, dass ich die Insol­venz­an­fech­tung sowohl im Angriff als auch in der Ver­tei­di­gung gut ken­ne und dadurch für unse­re Man­dan­ten das best­mög­li­che Ziel errei­chen kann.

Es gibt eini­ge neue Urtei­le des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) zum The­ma Insol­venz­an­fech­tung, die Aus­wir­kun­gen in der täg­li­chen Pra­xis zei­gen. Die Ten­denz des BGH geht der­zeit dahin, dass der Nach­weis der Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen für den Insol­venz­ver­wal­ter erschwert wird. Wei­ter­hin gab es ers­te Ent­schei­dun­gen unte­rer Gerich­te unter Ein­be­zie­hung des neu­en COVID-19-Insol­venz­aus­set­zungs­ge­set­zes. Wer sich hier­für inter­es­siert, der soll­te den monat­li­chen News­let­ter der BBR lesen. Dar­in schrei­be ich regel­mä­ßig zu aktu­el­len The­men der Insol­venz­an­fech­tung, zuletzt im Febru­ar 2022 zu dem The­ma „Insol­venz­an­fech­tung: Ist eine Inan­spruch­nah­me des Gesell­schaf­ters durch den Insol­venz­ver­wal­ter trotz Ver­jäh­rung sei­ner bestell­ten Sicher­heit möglich?“

Es ist von ent­schei­den­der Bedeu­tung die bestehen­de und die neu­es­te Recht­spre­chung zum The­ma Insol­venz­an­fech­tung zu ken­nen, um für den Man­dan­ten das best­mög­li­che Ergeb­nis zu erzie­len. Wei­ter­hin ist es wich­tig zu wis­sen, wie die Inter­es­sen im Rah­men von Ver­gleichs­ge­sprä­chen ver­teilt sind und wie die Rich­ter „ticken“. Wer sich nur am Ran­de mit dem The­ma Insol­venz­an­fech­tung befasst, kann nie so tief ein­stei­gen wie Rechtsanwält:innen, die sich im Schwer­punkt damit beschäf­ti­gen. Es fehlt schlicht das fall­spe­zi­fi­sche Know-how und damit die Routine.

Mein ers­tes Prak­ti­kum an der Uni­ver­si­tät habe ich bei einem Insol­venz­ver­wal­ter gemacht, der mich direkt am ers­ten Tag sei­ner Bestel­lung zum Insol­venz­ver­wal­ter in einem neu­en Ver­fah­ren in das Unter­neh­men und zu allen Bespre­chun­gen mit­ge­nom­men und inten­siv ein­be­zo­gen hat. Sei­ne Lei­den­schaft für den Beruf, ins­be­son­de­re mit dem Blick dar­auf, Unter­neh­men zu erhal­ten, hat mich nach­hal­tig beein­druckt. Des­halb war es für mich eine ein­fa­che Ent­schei­dung, den Schwer­punkt Insol­venz und Sanie­rung im Rah­men mei­nes Stu­di­ums zu wäh­len. Auch im Refe­ren­da­ri­at ließ mei­ne Begeis­te­rung für das Insol­venz­recht nicht nach.
Was mich an der Insol­venz­an­fech­tung begeis­tert, ist zum einen die Mög­lich­keit Sach­ver­hal­te zu ermit­teln sowie Ver­tei­di­gungs- und Angriffs­mit­tel zu fin­den, zum ande­ren außer­ge­richt­li­che Ver­glei­che zu schlie­ßen und vor Gericht die Inter­es­sen unse­rer Man­dan­ten zu vertreten.

Abso­lut. Lei­der ist es nach wie vor so, dass der Anteil an Frau­en in die­sem Bereich im Ver­hält­nis zu dem Anteil an Män­nern eher nied­rig ist. Es wäre wün­schens­wert, wenn in den nächs­ten Jah­ren mehr moti­vier­te Juris­tin­nen die­ses span­nen­de und viel­sei­ti­ges Rechts­ge­biet für sich ent­de­cken wür­den. Inso­fern neh­me ich auch ger­ne Prak­ti­kan­tin­nen und Refe­ren­da­rin­nen zu Aus­bil­dungs­zwe­cken an. Mir ist es ein Anlie­gen, den Nach­wuchs in die­sem Bereich zu fördern.

Im Moment lese ich die Bio­gra­fie von Michel­le Oba­ma „BECOMING: Mei­ne Geschich­te“. Ich hal­te Michel­le Oba­ma für eine her­aus­ra­gen­de Per­sön­lich­keit, die durch ihre Intel­li­genz, ihren Charme und sozia­le Kom­pe­tenz besticht.

Nach Fei­er­abend und am Wochen­en­de fin­det man mich regel­mä­ßig auf der Hun­de­wie­se. Ich habe mir einen anspruchs­vol­len Zwerg­da­ckel namens Ernst-Rüdi­ger in mein Leben geholt, den ich mit lie­be­vol­ler Stren­ge aus­bil­de. Dies macht mir gro­ßen Spaß und gleicht mich aus.

Sie möch­ten mehr über unse­re wirt­schafts­recht­li­chen Bera­tungs­fel­der sowie die Fach­be­rei­che und Bera­tungs­schwer­punk­te unse­rer Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te erfahren?

Zur Inter­view-Über­sicht

Schwer­punk­te

Ver­öf­fent­li­chun­gen

Kann der Schuld­ner selbst einen zuläs­si­gen Antrag auf Auf­he­bung der Plan­vor­la­ge­frist nach § 270b InsO stel­len?, in:  ZIn­sO 2019, 932 – 937

Vor­trä­ge

Insol­venz­straf­recht in der Kri­se des Unter­neh­mens — ste­he ich schon mit einem Bein im Gefäng­nis?, BV ESUG Ver­tie­fungs­se­mi­nar, Düs­sel­dorf 08. Novem­ber 2019

Haf­tung und Auf­ga­ben eines GF/ CRO vor und in der Eigen­ver­wal­tung in Zei­ten von Corona

image_pdf