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Apr 2018
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09:00 - 11:30 Uhr |
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Buchalik Brömmekamp - Prinzenallee 15 DE-40549 Düsseldorf |
Bürgschaften der Gesellschafter sowie diesen nahestehenden Personen gehören zu den klassischen Sicherheiten für Bankkredite an kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere solche, die durch Kapitalgesellschaften betrieben werden. Kommt es zur Insolvenz des schuldnerischen Unternehmens werden die Bürgen in Verwertungsvereinbarungen zwischen Banken und Insolvenzverwalter häufig nicht miteinbezogen. Kann der Bürge in der Insolvenz der Hauptschuldnerin den vollen Bürgschaftsbetrag nicht bezahlen, akzeptiert die Bank oft einen Vergleich, was dazu führen kann, dass sie hinsichtlich ihrer Ausfallforderung in voller Höhe des Bürgschaftsbetrages als befriedigt gilt.
Der Referent gibt einen Überblick über wesentliche Punkte, die von der Hereinnahme einer Bürgschaftserklärung bis zur Realisierung der Bürgschaftsforderung zu beachten sind, um den Sicherungswert einer Bürgschaft zu optimieren.
Referent
Jochen Rechtmann, RA und Fachanwalt für bank- und Kapitalmarktrecht
Kontakt
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