Warum werden Sanierungskonzepte wieder relevant?

 

Es fällt schwer, dem vergangenen Jahr 2020 etwas Positives abzugewinnen. Seit dem Jahresbeginn 2020 wütet der Corona-Virus in all seiner Brutalität weltweit. Was bedeutet das für uns? Menschen, Angestellte, Arbeitgeber und Unternehmen sehen sich mit der wohl größten Herausforderung der Nachkriegsgeschichte konfrontiert.

Märkte kommen nicht nur ins Wanken, sondern brechen zum Teil komplett ein! Politische Eindämmungsmaßnahmen, zum Schutz der Bevölkerung, führen zu Einschränkungen im Alltag, zu Kurzarbeit, zu temporären Unternehmensschließungen, zu Lieferschwierigkeiten von Zulieferern, etc.! Die Liste der beeinträchtigten Bereiche ist schier endlos lang.

Eins jedoch haben wir aber aus dem Jahr 2020 gelernt. Nichts ist stetiger als der Wandel!

Seit dem 01.01.2021 ist das neue Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten. Dieses neue Gesetz verpflichtet Unternehmer und Stakeholder, sich deutlich langfristiger mit der Planung und Entwicklung im Bereich Risikomanagement und Krisenfrüherkennung eines Unternehmens zu beschäftigen. Die aus der „Corona-Krise“ entstandenen Konsequenzen lassen sich aktuell nicht genau abschätzen. Die harten Lockdown-Regelungen in Deutschland hatten zur Folge, dass sich die Trends der Digitalisierung, Industrie 4.0 sowie E-Commerce-Handel eher beschleunigt haben. Jene Unternehmen, die diese Neuausrichtung bisher nicht umgesetzt haben, kommen nun vermehrt in Zugzwang, da deren Geschäftsmodelle zu scheitern drohen.

Auch auf dem Markt der Beteiligungsgesellschaften ist nach dem Ausbruch der Pandemie in Deutschland die Dynamik reduziert worden. Aufgrund der geringfügigen Investitionsmöglichkeiten und neuen Marktverhältnisse waren Beteiligungsgesellschaften gezwungen die Haltedauer ihrer Investments weiter zu verlängern und sind heute dabei, die Unternehmen durch die Pandemie zu steuern.

Um sicherzustellen, dass die Portfoliounternehmen weiterhin ein organisches Wachstum generieren, wird auf die Umsetzung von Kostensenkungs- und Effizienzprogrammen abgezielt. Allerdings nimmt die Umsetzung der Maßnahmen deutlich mehr Zeit in Anspruch und aus gegebenem Anlass stehen Geschäftsmodelle mehr denn je im Fokus. Ein Sanierungskonzept, welches von einem erfahrenen, neutralen Berater erstellt werden sollte, definiert solche Programme sowie die Neuausrichtung und Profilschärfung von Unternehmen und leitet die dafür notwendigen Maßnahmen ein.

 

Wann braucht man ein Sanierungskonzept?

 

Ein Sanierungskonzept wird benötigt, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder die Kapitalgeber neues Geld zur Verfügung stellen sollen. In den meisten Fällen befindet sich das Unternehmen bereits in einer Krise, welche in der Regel eine Folge von verschiedenen ungelösten Problemen ist. Das können zum Beispiel intransparente Kontrollsysteme, komplexe gesellschaftsrechtliche und organisatorische Strukturen oder strategische Fehler bei der Portfolio- oder Markterweiterung sein.

Gemäß dem IDW (Institut der Wirtschaftsprüfung in Deutschland e.V.) gibt es fünf charakteristische Krisenstadien mit den dazugehörigen Merkmalen und Ursachen. Jedes sanierungsbedürftige Unternehmen durchläuft jede einzelne Krise in der unten aufgeführten Reihenfolge. Ein Unternehmen hat das erste Stadium mit einer Stakeholderkrise erreicht und endet im schlimmsten Fall mit der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens, der Insolvenz. Ein umsetzbares Sanierungsgutachten muss erstellt werden, damit die Existenz des Unternehmens für Stakeholder und Shareholder transparent dargestellt, verfolgbar und damit gesichert werden kann.

 

Art der Krise nach IDW S6

 

Wer schreibt ein Sanierungskonzept?

 

In den meisten Fällen werden Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer für die Erstellung eines Sanierungsgutachtens beauftragt. Grundsätzlich darf jeder mit ausreichend Fachwissen ein Sanierungsgutachten erstellen, jedoch ist dann die Neutralität des Gutachters maßgeblich. Des Weiteren muss dieser auch als Mediator zwischen den verschiedenen Interessengruppen schlichten können.

Für die richtige Auswahl des Konzepterstellers hat „plenovia“ zehn Fragen formuliert:

 

 

Was beinhaltet ein Sanierungskonzept?

 

Die Kernaussage des Sanierungskonzeptes ist es die Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft darzustellen. Dieses beinhaltet, nicht nur eine Fortführungsprognose („going concern“), sondern auch mögliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Renditefähigkeit sowie Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft. Dabei sollte stets das Geschäftsmodell im Mittelpunkt stehen. Es erfolgt eine qualitative Einschätzung der leistungswirtschaftlichen Verhältnisse, um Maßnahmen zur Bewältigung der Krise ableiten zu können. Zu Beginn wird eine IST-Aufnahme der aktuellen Situation des Unternehmens durchgeführt, um die Verlust- und Problembereiche zu identifizieren. In Anbetracht der IST-Aufnahme werden entsprechende finanz- sowie leistungswirtschaftliche Maßnahmen und deren Effekte abgeleitet. Diese werden im Anschluss im Zuge der integrierten Unternehmensplanung verarbeitet. Zu berücksichtigen ist, dass eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens mit den notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Krisenursachen durchgeführt werden muss. Andernfalls werden die nicht identifizierten Ursachen wiederholt das Unternehmen in eine Krise führen.

 

 

Wie wird ein Sanierungskonzept bewertet?

 

Damit ein Sanierungskonzept auch effektiv beurteilt werden kann, wurden zehn Fragen von „plenovia“ formuliert, die für die Bewertung von Sanierungskonzepten wesentlich sind:

 

 

Wobei kann ein Sanierungskonzept Investoren helfen?

 

Ein Sanierungskonzept ist ein effektives Instrument zur Bewältigung von Unternehmenskrisen sowie zur Sicherung der Existenz eines Unternehmens. Auf Grundlage eines soliden Sanierungskonzeptes können Finanzinvestoren Problemfelder bei bestehenden Portfoliounternehmen oder potenziellen Investitionstargets identifizieren.

Bei einem laufenden M&A Prozess beeinflusst das Sanierungskonzept die Unternehmensbewertung der Interessenten. Das Konzept gibt den Investoren einen Marktüberblick mit den jeweiligen Wettbewerbsteilnehmern und zeigt die Höhe der Investitionen in das zu investierende Unternehmen auf. Eine Unternehmensbewertung ist jedoch nicht Teil eines Sanierungskonzeptes und sollte separat durchgeführt werden.

Im Falle von bereits investiertem Kapital in ein Unternehmen kann der Finanzinvestor das Sanierungskonzept als Entscheidungsgrundlage dazu nutzen, neues Kapital für das Unternehmen zur Verfügung zu stellen, um die Renditefähigkeit der Beteiligungsgesellschaft zu steigern. Denn umso früher Unternehmenskrisen erkannt werden, können die Maßnahmen noch rechtzeitig umgesetzt werden. Im späteren Krisenstadium sinkt der Handlungsspielraum und der Handlungsdruck für eine Sanierung steigt.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden voraussichtlich den Restrukturierungsmarkt im Jahr 2021 deutlich beeinflussen. Eine erhöhte Anzahl an zu sanierenden Unternehmen und „Distressed (notleidende) Transaktionen“ werden auftreten. Es ist abzusehen, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie ganze Wertschöpfungsketten sowie wirtschaftliche Entscheidungen von Portfoliounternehmen und Beteiligungsgesellschaften stark beeinflussen werden.

Es ist zu empfehlen ein Sanierungskonzept mit Schwerpunkt der Prüfung des Geschäftsmodells sowie der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit des Portfoliounternehmens zu erstellen, ein Risikofrüherkennungssystem zu integrieren sowie dynamisch anzuwenden, damit Krisenursachen frühzeitig identifiziert, bewertet und gegengesteuert werden kann. Erfahrene Berater können Unternehmen sowie Investoren erfolgreich begleiten und von der Gutachtenerstellung bis hin zur Umsetzung der Maßnahmen bei einer Restrukturierung unterstützen.