Stefan Eßer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Werdegang

Rechtsanwalt seit 2003
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2006
Insolvenzverwalter seit 2009
Studium der Rechtswissenschaften, Universitäten Münster und Bochum
Jahrgang 1974

2003 bis 2007
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
2007 bis 2008

Rechtsanwalt im internationalen Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht in deutsch-italienischer Kanzlei mit Sitz in Mailand

seit 2009
Bestellung zum Insolvenzverwalter und Gutachter in Insolvenzsachen
2009
erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltskurs für Insolvenz- und Sanierungsrecht
2012 – 2023
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Insolvenzverwalter, Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Düsseldorf – Mailand
seit 2016
geprüfter Übersetzer für Italienisch (IHK Düsseldorf)
seit 2024
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Insolvenzverwalter bei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mitgliedschaften

  • Neue Insolvenzrechtsvereinigung Deutschlands e. V. (NIVD)
  • Deutsch-italienische Wirtschaftsvereinigung Mercurio e. V.

Im Interview

Rechtsanwalt Stefan Eßer ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Internationales Wirtschaftsrecht. Wir stellten ihm 10 Fragen zu seinem Schwerpunktthema.

Ich hatte schon immer Freude daran, über den nationalen Tellerrand hinauszuschauen und mich mit fremden Rechtsordnungen, geschäftlichen Gepflogenheiten und Mentalitäten zu beschäftigen. Durch einen längeren beruflichen Aufenthalt in Mailand, bei dem ich meine italienischen Sprachkenntnisse abrunden konnte, hat sich dieses Interesse noch verstärkt.

Es geht in der Regel um Fragen rund um Handelsgeschäfte, Gesellschaften und Vertriebsverträge, bei denen ein Bezug zwischen Unternehmen aus verschiedenen Ländern besteht. Schon die Fragen des anwendbaren Rechts und des gegebenenfalls international zuständigen Gerichts sind oft komplex und für die Fallbearbeitung von entscheidender Bedeutung. Denn nicht alle Rechtsfragen werden von allen Rechtsordnungen gleich beantwortet.

Wenn mir ein Mandat im Internationalen Wirtschaftsrecht anvertraut wird, arbeite ich zunächst gemeinsam mit dem Mandanten den Sachverhalt umfassend auf, da die sich stellenden Rechtsfragen nur bei genauer Erfassung der Details beantwortet werden können. Anschließend beginnt die eigentliche rechtliche Prüfung vor dem Hintergrund des auf den Fall anwendbaren Rechts. Dabei arbeite ich auch mit Juristen aus anderen Ländern zusammen, wenn dies im Hinblick auf Fragen eines ausländischen Rechts angebracht ist. Glücklicherweise verfüge ich über einige Kenntnisse im italienischen Recht, so dass ich hier eine erste Prüfung selbstständig vornehmen kann.

Spannend ist für mich nach wie vor, wie sich die Frage des anwendbaren Rechts auf die Gestaltung eines Falles auswirkt: Oft hängt der Ausgang eines Rechtsstreits genau von dieser Frage ab.
Jenseits des Juristischen ist natürlich auch der Umgang mit anderen Geschäftsgewohnheiten und Mentalitäten mitunter sehr spannend und bereichernd!

Insgesamt bin ich mit der Wahl des Schwerpunkts sehr zufrieden. Es ist zwar manchmal eine Herausforderung, der Gegenseite oder dem Gericht die Grundsätze des internationalen Privatrechts oder der internationalen Zuständigkeit zu erläutern. Negative Erfahrungen, die mich zu einer Änderung des Schwerpunktes veranlasst hätten, sind mir aber erspart geblieben. Überraschend und spannend zugleich ist, dass man immer wieder etwas über fremde Rechtsordnungen und vor allem über die Rechtspraxis anderer Länder lernt. Das macht sicherlich auch den Reiz des Rechtsgebiets aus.

Ich vertrete deutsche und internationale Unternehmen, wobei ich einen besonderen Fokus auf Italien habe, das heißt ich vertrete deutsche Unternehmen in Italien und italienische Gesellschaften (und deren deutsche Tochtergesellschaften) in Deutschland. Bei meiner Arbeit habe ich Kontakt zu vielen verschiedenen Menschen aus den unterschiedlichsten Bereichen, vom geschäftsführenden Alleingesellschafter einer kleinen GmbH bis zum Vorstand einer AG, vom Vertriebsleiter eines mittelständischen Unternehmens bis zum Einzelunternehmer, der seine Außenstände eintreiben lassen muss.

Der wesentliche Vorteil liegt darin, dass der Spezialist sofort einschätzen kann, wie der Fall ‚technisch‘ anzugehen ist, um ein möglichst gutes Ergebnis für die Mandantschaft zu erreichen, während der in diesem Bereich weniger aktive Kollege zunächst eine längere Einarbeitungszeit benötigt, um den Fall beurteilen zu können.

Ja, mit Sicherheit, das Rechtsgebiet macht mir große Freude und mit dem richtigen „Kniff“ kann man oft viel für die Mandanten erreichen.

Zuletzt habe ich einen sehr unterhaltsamen Krimi gelesen: „Achtsam Morden“ von Karsten Dusse. Ansonsten wage ich mich auch mal an Sachbücher zu geschichtlichen Themen.

Obwohl ich beruflich eher am Schreibtisch tätig bin, schaffe ich es, an meinem alten Motorroller (eher einfache gelagerte) Reparaturen in Eigenregie durchzuführen.

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