ESUG Praxiswissen
„ESUG“ — diese Abkürzung steht für das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“. Es ist 2012 in Kraft getreten. Zielrichtung des Gesetzgebers bestand darin, Unternehmen eine Sanierung zu erleichtern. Ermöglicht wird, ohne größere Komplikationen und selbstbestimmt ein Sanierungsverfahren zu durchlaufen und die Sanierungswerkzeuge der Insolvenzordnung nutzen.
Erfahren Sie mehr rund um das Thema ESUG:
- Die Sanierung unter Insolvenzschutz
- Die Insolvenz als strategische Option
- Schutzschirmverfahren oder vorläufige Eigenverwaltung
- Auswirkungen des Eigenverwaltungsverfahrens auf die Liquidität und Bilanz des Unternehmens
- Die Bedeutung der frühzeitigen Einbindung von Kunden und Lieferanten bei einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung
- Frühzeitige Insolvenzantragstellung oder Insolvenzverschleppungshaftung
- Der vorläufige Gläubigerausschuss: Stärkung der Gläubigermitbestimmung
- Eigenverwaltung für Freiberufler und Kleinunternehmer – Sanierungschancen optimal und Zulassung gesichert!
- Praxisfall: Die Sanierung der Pfeiffer Reisen unter Insolvenzschutz
- Ausbau und Straffung des Insolvenzplanverfahrens
- Die Abstimmung mit dem Insolvenzgericht als wesentlicher Baustein einer erfolgreichen Sanierung über ein ESUG-Verfahren
- Erleichterte Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- Schutzschirmverfahren versus vorläufige Eigenverwaltung
- Stärkung der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens
- Stärkung der Gläubigerrechte