ESUG Pra­xis­wis­sen

„ESUG“ — die­se Abkür­zung steht für das „Gesetz zur wei­te­ren Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men“. Es ist 2012 in Kraft getre­ten. Ziel­rich­tung des Gesetz­ge­bers bestand dar­in, Unter­neh­men eine Sanie­rung zu erleich­tern. Ermög­licht wird, ohne grö­ße­re Kom­pli­ka­tio­nen und selbst­be­stimmt ein Sanie­rungs­ver­fah­ren zu durch­lau­fen und die Sanie­rungs­werk­zeu­ge der Insol­venz­ord­nung nutzen.

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