Wer­de­gang

Rechts­an­walt seit 2006
Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaf­ten an der Uni­ver­si­tät zu Köln
Geprüf­ter ESUG-Bera­ter (Deut­sches Insti­tut für ange­wand­tes Insol­venz­recht e.V. — DIAI)
Jahr­gang 1974

2001 bis 2018
Insol­venz­sach­be­ar­bei­ter / Rechts­an­walt, Wolf­gang Lorisch Partnerschaft
seit 2018
Rechts­an­walt, Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH
Geprüfter ESUG-Berater

Im Inter­view

Rechts­an­walt Kars­ten Dum­rath hat u. a. einen Tätig­keits­schwer­punkt in der Insol­venz­sach­be­ar­bei­tung. Wir stel­len 10 Fra­gen rund um die­ses Fach­ge­biet.

Zur Insol­venz­sach­be­ar­bei­tung bin ich eher zufäl­lig gekom­men. Nach dem Refe­ren­da­ri­at habe ich nach einer Anstel­lung in einer zivil­recht­lich ori­en­tier­ten Kanz­lei gesucht und mich dabei auch auf Ange­bo­te mit insol­venz­recht­li­cher Aus­rich­tung bewor­ben. Bei einer klei­nen Insol­venz­ver­wal­ter­kanz­lei habe ich dann mei­ne ers­te Stel­le ange­tre­ten. Mein Ver­ant­wor­tungs­be­reich ist dabei schnell gewach­sen, weil damals sehr vie­le Pri­vat­in­sol­venz­ver­fah­ren eröff­net wur­den. Die konn­te der Insol­venz­ver­wal­ter nicht annä­hernd selbst betreu­en. Spä­ter habe ich dann als zuge­las­se­ner Rechts­an­walt Kla­ge­ver­fah­ren bear­bei­tet, die mit den Insol­venz­ver­fah­ren im Zusam­men­hang stan­den, wie etwa die Bei­trei­bung von offe­nen For­de­run­gen der Schuld­ner. Das set­ze ich jetzt bei der BBR fort.

Der Insol­venz­sach­be­ar­bei­ter ist das Schar­nier zwi­schen dem Gericht, den Gläu­bi­gern, dem Schuld­ner und dem Insol­venz­ver­wal­ter selbst. Die­ser kann die Ver­fah­ren nicht bis in die letz­te Ein­zel­heit ken­nen, muss also dele­gie­ren und z. B. den Kon­takt zum Schuld­ner oder die Vor­be­rei­tung von Berich­ten an das Insol­venz­ge­richt einer Per­son über­las­sen, die ihm die all­täg­li­che Arbeit abneh­men kann. Auch kann er − sogar, wenn er wie im Regel­fall − selbst Rechts­an­walt ist, nicht alle Kla­gen im Zusam­men­hang mit sei­nen Ver­fah­ren selbst führen.

Der liegt im Kon­takt mit den Gläu­bi­gern und den Schuld­nern und im Durch­se­hen von Schrift­sät­zen und der gesam­ten Korrespondenz.

Das gesam­te Insol­venz­recht ist stark von der Recht­spre­chung geprägt, sowohl von der ordent­li­chen Gerichts­bar­keit wie aber auch von der Arbeits- und Finanz­ge­richts­bar­keit. Im Gesetz ist lei­der die Abstim­mung zwi­schen der (zivil­recht­lich) gepräg­ten Insol­venz­ord­nung und dem Steu­er­recht nur in Teil­be­rei­chen gelun­gen. Vie­les ist immer noch offen. Da gibt es immer wie­der posi­ti­ve und lei­der auch nega­ti­ve Ent­wick­lun­gen für die Bear­bei­tung der Verfahren.

Beson­de­re Erwar­tun­gen hat­te ich kei­ne, das Insol­venz­recht bil­det in der Juris­ten­aus­bil­dung kei­nen Schwer­punkt. Die Insol­venz­sach­be­ar­bei­tung habe ich zu einem guten Teil durch prak­ti­sches Han­deln erlernt. Inso­weit war vie­les über­ra­schend. Her­aus­for­dernd war und ist natür­lich die feh­len­de Abstim­mung mit dem Steu­er­recht, aber auch der manch­mal schwie­ri­ge Umgang mit den Schuldnern.

Neben dem jewei­li­gen Insol­venz­ver­wal­ter, des­sen Inter­es­se in der Anrei­che­rung der Mas­se liegt, besteht die Man­dant­schaft auch aus Per­so­nen, die sich gegen Ansprü­che eines Ver­wal­ters weh­ren, wenn sie z. B. müh­sam voll­streck­te Beträ­ge im Wege der Insol­venz­an­fech­tung zurück­zah­len sol­len. Die Schuld­ner in den von mir betreu­ten Ver­fah­ren sind dann noch ein­mal eine ganz ande­re Grup­pe von Kon­tak­ten. Der Insol­venz­ver­wal­ter wird vom Gericht bestimmt und soll im Gläu­bi­ger­in­ter­es­se han­deln. Der Schuld­ner wie­der­um möch­te vor­ran­gig die Rest­schuld­be­frei­ung erlan­gen und bis dahin mög­lichst wenig an die Mas­se abfüh­ren. Oft ste­cken auch schwe­re Schick­sals­schlä­ge hin­ter der Pri­vat­in­sol­venz. Bei aller Par­tei­nah­me für den Ver­wal­ter und die Inter­es­sen der Gläu­bi­ger, die jeder Sach­be­ar­bei­ter mit­brin­gen muss, darf man nicht ver­ges­sen, dass auch auf der ande­ren Sei­te ein Mensch steht. Es ist dabei nicht immer leicht, eine pro­fes­sio­nel­le Distanz zu wahren.

Wie gesagt, das Insol­venz­recht ist Rich­ter­recht. Der Anwalt muss die Mate­rie gut ken­nen; nur gele­gent­li­che Befas­sung mit dem Rechts­ge­biet reicht nicht aus. Ein Rechts­an­walt, der gleich­zei­tig auch Insol­venz­sach­be­ar­bei­ter ist, bringt Erfah­rung im prak­ti­schen Umgang mit Insol­venz­ver­fah­ren und der Denk­wei­se eines Insol­venz­ver­wal­ters mit. Das ist daher eher ein Vor­teil als ein Nachteil.

Ja, das wür­de ich tun. Ich habe in den letz­ten 20 Jah­ren für die Gläu­bi­ger die Mas­se nach bes­tem Ver­mö­gen gesi­chert und ver­mehrt, dabei vie­le Schuld­ner durch die Ver­fah­ren bis zur Rest­schuld­be­frei­ung beglei­tet und die Balan­ce zwi­schen bei­den Sei­ten wah­ren kön­nen. Es gibt gewiss auch schwar­ze Scha­fe unter den Schuld­nern, aber die Rest­schuld­be­frei­ung als zwei­te Chan­ce sehe ich grund­sätz­lich positiv.

Geschich­te und Reli­gi­on inter­es­sie­ren mich sehr. Ich lese ger­ne his­to­ri­sche Roma­ne, etwa von Rebec­ca Gab­lé oder von Ken Fol­lett. Zuletzt gele­sen habe ich von Jero­en Wind­mei­jer „Das Pau­lus-Laby­rinth“, das die Gegen­wart mit der Geschich­te des frü­hen Chris­ten­tums ver­band. Es darf aber auch ger­ne etwas Span­nen­des sein, etwa Thril­ler von David Bal­d­a­c­ci oder die Roma­ne des Autoren­du­os Dou­glas Pres­ton und Lin­coln Child.

An mir ist sicher kein Sän­ger oder Schau­spie­ler ver­lo­ren gegan­gen, die gro­ße Büh­ne ist nicht mei­ne Sache. Mit Vor­trä­gen oder Lesun­gen vor einem über­schau­ba­ren Kreis − etwa vor einer Kir­chen­ge­mein­de − habe ich aber schon Erfahrungen.

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