Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Individualarbeitsrecht – Verhältnis zum Arbeitnehmer

Wir beraten Sie in allen Fragen des individuellen Arbeitsverhältnisses einschließlich dessen Begründung und Beendigung. Wir tragen dafür Sorge, dass Ihre Arbeitsverträge optimal auf Ihre anwendbaren Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Gesamtzusagen, betrieblichen Übungen, die Vielzahl an Gesetzen sowie die aktuelle Rechtsprechung abgestimmt sind. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen bei Unternehmen verschiedenster Branchen sind wir mit den Herausforderungen und Sonderfällen des Individual-Arbeitsrechts vertraut und beziehen diese bei der maßgeschneiderten Gestaltung von Verträgen und bei unserer Beratung selbstverständlich mit ein.

Beratung, Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie Anstellungsverträgen für Geschäftsführer, Vorstände und freie Mitarbeiter

Ein guter Arbeitsvertrag bewahrt die Arbeitsvertragsparteien vor unnötigem Ärger und Rechtsstreitigkeiten, sei es durch intransparente Klauseln oder widersprüchlichen Inhalten. Wir gestalten Ihren Arbeitsvertrag passgenau unter Anwendung der jeweils aktuellen Gesetze und Rechtsprechung.

Beratung und Unterstützung bei der Beendigung von Arbeitsverträgen (Kündigungsrecht)

Deutsches Arbeitsrecht ist meist Arbeitnehmerschutzrecht. Wir zeigen Ihnen auf, was es zu beachten gilt, eine Kündigung rechtssicher vorzubereiten. Wir prüfen die Kündigungsgründe und begleiten Sie bei den diversen Anhörungs- und Zustimmungsverfahren (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Integrationsamt, Bundesagentur für Arbeit). Wir gestalten für Sie die Kündigung und stehen mit Rat und Tat bei deren Zustellung zur Seite. Schließlich vertreten wir den Arbeitgeber beim Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und Bundesarbeitsgerichten.

Beratung bei Aufhebungsverträgen, insbesondere deren Gestaltung

Aufhebungsverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Hier gilt es, umfassend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu regeln, um künftigen Streit zu vermeiden.

Variable Vergütungsmodelle (z.B. Zielsysteme, Bonusvereinbarungen, Tantiemeregelungen)

Neben dem üblichen Fixgehalt gibt es viele Möglichkeiten, die Vergütung von Arbeitnehmern zu gestalten. Ob Provisionsregelungen für Vertriebsmitarbeiter oder Zielvereinbarungen für Ihre leitenden Mitarbeiter, Dienstwagenüberlassung oder andere Sachbezüge; wir beraten Sie gerne zu den für Ihr Unternehmen passenden Vergütungsmodellen.

Beratung bei Wettbewerbsverboten

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote für Arbeitnehmer sind mit Kosten für den Arbeitgeber verbunden, da er eine Entschädigung zahlen muss. Die Formulierung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots will daher vom Arbeitgeber wohl überlegt sein. Wir beraten Sie die bei der Gestaltung von Wettbewerbsverboten und wie Sie sich von ihnen lösen können.

Beratung und Unterstützung im Hinblick auf die Haftung von Vorständen und Geschäftsführern (Organhaftung)

Aufgrund der immer weiter ansteigenden Anforderungen an die Unternehmenscompliance sind Unternehmenslenker vielfältigen Haftungsrisiken ausgesetzt. Ist ein Haftungsfall einmal eingetreten, bedarf es der sorgsamen Abstimmung im Umgang gegenüber Anspruchstellern, Behörden und Versicherern.

Kollektives Arbeitsrecht – Verhältnis zu Betriebsräten / Gewerkschaften

Wir beraten Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts. Hierbei legen wir nicht nur Wert auf eine umfangreiche Prüfung aller rechtlichen Gesichtspunkte, sondern wägen die sich hieraus ergebenden Handlungsalternativen auch vor dem Hintergrund betriebswirtschaftlicher Belange sowie einer fruchtbaren ergebnisorientierten Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung ab. Wir gestalten für Sie (Haus-) Tarifverträge oder Bezugnahmen auf bestehende Tarifverträge. Wenn dies gewünscht ist, begleiten wir Sie bei den Verhandlungen aktiv, entwickeln proaktive Strategien zur Konfliktlösung oder unterstützen Sie erforderlichenfalls bei Streitigkeiten mit der Mitarbeitervertretung. Darüber hinaus beraten wir Sie zu allen Fragen der Aufhebung von Tarifbindungen oder bei Tarifwechseln.

Beratung bei Betriebsänderungen, dort insbesondere Interessenausgleich und Sozialplan

Umstrukturierungen, die den gesamten Betrieb oder wesentliche Betriebsteile betreffen, verpflichten den Arbeitgeber, mit seiner Arbeitnehmervertretung über die Betriebsänderung zu verhandeln, um nicht in die Gefahr zu laufen, Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer zu produzieren. In bestimmten Fällen kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber einen Sozialplan fordern, der die Nachteile, die durch die Betriebsänderung entstehen, ausgleicht.

Wir prüfen, ob eine Betriebsänderung vorliegt und verhandeln für Sie mit Ihrem Betriebsrat den Interessenausgleich und Sozialplan.

Unterstützung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Gewerkschaften

Das Gesetz schreibt die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat vor. Die tägliche Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen bedarf umfassender Kenntnisse der Betriebsverfassung und des Tarifrechts über die „Do’s und Dont’s“.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen, die im täglichen Miteinander entstehen.

Verhandlung und Überprüfung von Betriebsvereinbarungen

Sie wollen in Ihrem Unternehmen eine neue Software einführen? Dann ist vorab zu prüfen, ob der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht hat.

Wir prüfen, ob die von Ihnen beabsichtigten Maßnahmen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates auslösen. Wir verhandeln mit den Arbeitnehmervertretern die Gestaltung der Betriebsvereinbarungen.

Bestehende Betriebsvereinbarungen unterziehen wir einem Check, ob diese ein Update benötigen oder auch beendet werden können.

Begleitung von und Vertretung in Einigungsstellenverfahren

Mitunter können sich Arbeitnehmer und Betriebsrat nicht einigen und streiten über den Inhalt einer Betriebsvereinbarung. Dann müssen sie vor die sogenannte Einigungsstelle treten, die den Streit notfalls entscheidet.

Die Auswahl des Einigungsstellenvorsitzenden ist von erheblicher Bedeutung, da er am Ende das Zünglein an der Waage ist, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen können. Wir begleiten den Arbeitgeber beim Gang vor die Einigungsstelle und helfen bei der Auswahl des Einigungsstellenvorsitzenden.

Beratung bei Tarifaustritt und -wechsel

Die schnelllebige Wirtschaft, Unternehmenszukäufe und -verkäufe oder Umstellung der Produkte können dazu führen, dass der einstmals passende Tarifvertrag nicht mehr auf Ihr Unternehmen passt.

Wir beraten Sie bei den Möglichkeiten, sich von Tarifbindungen zu lösen bzw. in einen anderen Tarifvertrag zu wechseln.

Verhandlung, Anwendung und Überprüfung von Tarifverträgen, insbesondere Firmen- und Ergänzungstarifverträgen

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen können unter Anwendung von Tarifverträgen häufig nicht mehr wettbewerbsfähig produzieren. Um nicht Arbeitsplätze ins Ausland verlagern zu müssen, vertreten wir Sie gegenüber der Gewerkschaft bei der Gestaltung von Firmen- und Ergänzungstarifverträgen bzw. Sanierungstarifverträgen.

Gestaltung von Arbeitszeitordnungen, Arbeitsrichtlinien und flexiblen Arbeitszeitmodellen

Wir gestalten für Sie kollektive Regelungen, wie zum Beispiel Einführung von Kurzarbeit, Urlaubsgrundsätze, Schicht- oder Gleitzeitsysteme, Vereinbarungen zum Tragen von Arbeitskleidung.

Vergütungsmodelle auf kollektiver Ebene

Wir vereinbaren und gestalten für Sie leistungsbezogene Regelungen, zum Beispiel Akkordrichtlinien, innerbetriebliche Entgeltgruppenschemata

Verteidigung gegen Arbeitskampfmaßnahmen

Sollte Ihr Unternehmen von einem Streik betroffen sein, prüfen wir mögliche Gegenmaßnahmen, wie zum Beispiel die Aussperrung und Rechtsmittel gegen den Streik.

Restrukturierung / M&A / Unternehmenskauf

Nicht nur im Rahmen der Restrukturierung und Sanierung nimmt das Transaktionsgeschäft eine tragende Rolle ein. Die Vorbereitung und Begleitung von Betriebsübergängen wirft eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fragestellungen auf, die rechtzeitig erkannt und im Sinne des Veräußerers und / oder Erwerbers, auch im Hinblick auf Personalkostensenkung und Personalanpassung, gelöst werden müssen. Wir begleiten bei der arbeitsrechtlichen Due Diligence bis hin zur Post-Merger-Integration. Unser Ziel ist es, die Transaktion, unabhängig von ihrer Ausgestaltung, rechtssicher zu gestalten. Hierzu zählen auch die Konzeption eines tragfähigen Erwerberkonzeptes sowie die umfassende Kommunikation zu den beteiligten Arbeitnehmern. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung bei der Verhandlung von Sanierungstarifverträgen und Sanierungsbetriebsvereinbarungen bauen.

Begleitung von Transaktionen / Due Diligence

Wenn Sie beabsichtigen, ein Unternehmen oder Betrieb zu erwerben, prüfen wir für Sie die arbeitsrechtlichen Risiken im Rahmen einer sogenannten Due Diligence.

Beratung und Unterstützung bei Umwandlungen, Aus- und Wiedereingliederungen von Betriebs- und Unternehmensteilen

Bei Umwandlungen auf Unternehmensebene lauern viele rechtliche Fallstricke und Risiken, die einer guten Planung, Beratung und Abstimmung mit den verschiedenen Stakeholdern und Arbeitnehmervertretern bedürfen. Insbesondere bedarf es einer guten Kommunikation und Information an die Stakeholder und die Arbeitnehmervertreter. Wir begleiten ihr Vorhaben umfassend und sorgen für die rechtssichere Umsetzung.

Durchführung von Restrukturierungen, auch im Rahmen von Unternehmenskäufen und Fusionen

Wir beraten Sie bei allen Arten von Restrukturierungsvorhaben, sei es innerbetrieblich oder auch bei Zukäufen oder Fusionen.

Gestaltung von Betriebsübergängen nach § 613a BGB

Der Betriebsübergang gemäß Paragraph 613a BGB ist durch eine umfangreiche Rechtsprechung, insbesondere der des europäischen Gerichtshofes geprägt. Unsere Beratungspraxis zeigt Ihnen nicht nur auf, ob ein Betriebsübergang tatsächlich vorliegt, sondern berät Sie zu den Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Insbesondere auf die korrekte Information an die Arbeitnehmer ist zu achten, ansonsten drohen dem veräußernden Unternehmen unter Umständen noch nach Jahren der Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses.

Beratung bei und Durchführung von Massenentlassungsverfahren, einschließlich der Kommunikation mit den zuständigen Behörden

Bei größeren Personalabbaumaßnahmen ist nicht nur mit den Arbeitnehmervertretern zu verhandeln, sondern vor Ausspruch von Kündigungen oder sonstigen das Arbeitsverhältnis beendenden Handlungen, das Anzeigeverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit durchzuführen, da ansonsten Kündigungen unwirksam sind.

Beratung bei und Durchführung von Massenentlassungsverfahren, einschließlich der Kommunikation mit den zuständigen Behörden

Bei größeren Personalabbaumaßnahmen ist nicht nur mit den Arbeitnehmervertretern zu verhandeln, sondern vor Ausspruch von Kündigungen oder sonstigen das Arbeitsverhältnis beendenden Handlungen, das Anzeigeverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit durchzuführen, da ansonsten Kündigungen unwirksam sind.

Insolvenzarbeitsrecht, insbesondere Erhaltung und Schaffung von Personalstrukturen im Zusammenhang mit Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren

Das Insolvenzarbeitsrecht ist vom Sanierungsgedanken getragen und enthält einige Besonderheiten und Lockerungen im Kündigungsschutz. Wir beraten und vertreten sowohl eigenverwaltende insolvente Unternehmen als auch Insolvenzverwalter bei Restrukturierungen in der Insolvenz.

Beratung bei allen Fragen zum Insolvenzgeld

Arbeitnehmer von insolventen Arbeitgebern haben Anspruch für bis zu drei Monate Anspruch auf Insolvenzgeld. Dies entlastet die Liquiditätslage der insolventen Unternehmen. Im Wege der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes lässt sich erreichen, dass die Arbeitnehmer weiterhin pünktlich ihren Lohn erhalten und somit der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann.

Wir organisieren die Insolvenzgeldvorfinanzierung in Zusammenarbeit mit Banken und spezialisierten Dienstleistern.

Prozessführung und weitere Dienstleistungen

Selbstverständlich lösen wir für Sie auch darüber hinausgehende Rechtsprobleme, die an die vorgenannten Betätigungsfelder angrenzen oder im direkten Zusammenhang stehen. Insbesondere bei Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Organen oder Mitarbeitern beraten wir Sie umfassend, entwickeln zusammen mit Ihnen nachhaltige Konzepte auch bei komplexen außergerichtlichen Verhandlungen oder vertreten Sie vor allen Arbeits- und Zivilgerichten, Sozial- und Verwaltungsgerichten der Bundesrepublik Deutschland. Aber auch bei Auslandseinsätzen von Arbeitnehmern zeigen wir Lösungen bei den arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen von Expatriates-Verträgen auf. Unsere Beratung bei der betrieblichen Altersvorsorge sowie Inhouse-Schulungen für Fach- und Führungskräfte runden unser Spektrum des gesamten Arbeitsrechts ab.

Vertretung bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten, insbesondere Kündigungsrechtsstreiten, vor allen Arbeits- und Zivilgerichten der Bundesrepublik Deutschland

Arbeitsgerichte sind die für das Arbeitsrecht zuständigen Fachgerichte.

Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und vertreten Arbeitgeber bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich im Arbeitsrecht ergeben. Wir verfügen über langjährige Prozesserfahrung.

Beratung und Begleitung von behördlichen Verfahren auf den Gebieten des Sozial- und Verwaltungsrechts, insbesondere dem Zustimmungsverfahren bei Sonderkündigungsschutz

Der besondere Kündigungsschutz von Schwerbehinderten, Schwangeren und in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmern erfordert vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung der Behörde.

Beratung bezüglich arbeitsrechtlicher Auslandssachverhalte

Die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland zieht Problemstellungen in steuerlicher und Sozialversicherungsrechtlicher Art nach sich. Aber auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht sind Regelungen für die Zeit des Auslandsaufenthaltes und der Rückkehr des Arbeitnehmers nach Deutschland zu empfehlen. Wir gestalten Expatriates-Vereinbarungen für die Zeit des Auslandsaufenthaltes.

Inhouse-Schulungen für Fach- und Führungskräfte

Fach- und Führungskräfte sollten mit den Grundsätzen des Arbeitsrechts vertraut sein. Wie schreibe ich eine Abmahnung? Wie gehe ich mit Lowperformern um? Welche Arten von Kündigungen gibt es?

Wir schulen Ihr Personal zu Grundsatz- und Spezialthemen im Rahmen von mehrstündigen Workshops oder ganztägigen Schulungsveranstaltungen.

Beratung bei der Einführung, Gestaltung und Aufhebung von allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, auch bei Liquidation und Insolvenz sowie Verhandlung der Modelle mit der zuständigen Arbeitnehmervertretung

Dass die Renten nicht mehr ganz so sicher sind und Arbeitnehmer zusätzlich zur Rente vorsorgen müssen, ist inzwischen allgemein bekannt.

Das Betriebsrentenrecht schreibt bestimmte Durchführungswege und eine Insolvenzsicherung vor.

Beratung im Sozialversicherungsrecht, insbesondere Arbeitslosengeld, Sozialversicherungspflicht, Altersteilzeit, Vorruhestandsregelungen und Kurzarbeit

Handelsvertreterrecht, Handelsvertreterausgleichsanspruch

Handelsvertreter haben keinen Arbeitnehmerstatus. Sie handeln meist Provisionen aus

Beratung bei Fremdpersonaleinsatz

Neben klassischen Instrumenten wie Leiharbeit oder Werkvertrag kommen moderne Arbeitsformen wie crowdworking hinzu.

Der Fremdpersonaleinsatz ist für Arbeitgeber mit besonderen Risiken verbunden.

Ihre Ansprechpartner

Jürgen Bödiger

Jürgen Bödiger

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
T +49 211 828977-200
E ed.wa1710827557l-rbb1710827557@regi1710827557deob1710827557
Zum Profil

Michael Kothes

Michael Kothes

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht
T +49 211 828977-200
E ed.wa1710827557l-rbb1710827557@seht1710827557ok1710827557
Zum Profil

Stefan Eßer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
T +49 211 828977-212
E ed.wa1710827557l-rbb1710827557@ress1710827557e1710827557
Zum Profil