Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Individualarbeitsrecht – Verhältnis zum Arbeitnehmer
Beratung, Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie Anstellungsverträgen für Geschäftsführer, Vorstände und freie Mitarbeiter
Ein guter Arbeitsvertrag bewahrt die Arbeitsvertragsparteien vor unnötigem Ärger und Rechtsstreitigkeiten, sei es durch intransparente Klauseln oder widersprüchlichen Inhalten. Wir gestalten Ihren Arbeitsvertrag passgenau unter Anwendung der jeweils aktuellen Gesetze und Rechtsprechung.
Beratung und Unterstützung bei der Beendigung von Arbeitsverträgen (Kündigungsrecht)
Deutsches Arbeitsrecht ist meist Arbeitnehmerschutzrecht. Wir zeigen Ihnen auf, was es zu beachten gilt, eine Kündigung rechtssicher vorzubereiten. Wir prüfen die Kündigungsgründe und begleiten Sie bei den diversen Anhörungs- und Zustimmungsverfahren (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Integrationsamt, Bundesagentur für Arbeit). Wir gestalten für Sie die Kündigung und stehen mit Rat und Tat bei deren Zustellung zur Seite. Schließlich vertreten wir den Arbeitgeber beim Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und Bundesarbeitsgerichten.
Beratung bei Aufhebungsverträgen, insbesondere deren Gestaltung
Aufhebungsverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Hier gilt es, umfassend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu regeln, um künftigen Streit zu vermeiden.
Variable Vergütungsmodelle (z.B. Zielsysteme, Bonusvereinbarungen, Tantiemeregelungen)
Neben dem üblichen Fixgehalt gibt es viele Möglichkeiten, die Vergütung von Arbeitnehmern zu gestalten. Ob Provisionsregelungen für Vertriebsmitarbeiter oder Zielvereinbarungen für Ihre leitenden Mitarbeiter, Dienstwagenüberlassung oder andere Sachbezüge; wir beraten Sie gerne zu den für Ihr Unternehmen passenden Vergütungsmodellen.
Beratung bei Wettbewerbsverboten
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote für Arbeitnehmer sind mit Kosten für den Arbeitgeber verbunden, da er eine Entschädigung zahlen muss. Die Formulierung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots will daher vom Arbeitgeber wohl überlegt sein. Wir beraten Sie die bei der Gestaltung von Wettbewerbsverboten und wie Sie sich von ihnen lösen können.
Beratung und Unterstützung im Hinblick auf die Haftung von Vorständen und Geschäftsführern (Organhaftung)
Aufgrund der immer weiter ansteigenden Anforderungen an die Unternehmenscompliance sind Unternehmenslenker vielfältigen Haftungsrisiken ausgesetzt. Ist ein Haftungsfall einmal eingetreten, bedarf es der sorgsamen Abstimmung im Umgang gegenüber Anspruchstellern, Behörden und Versicherern.
Kollektives Arbeitsrecht – Verhältnis zu Betriebsräten / Gewerkschaften
Beratung bei Betriebsänderungen, dort insbesondere Interessenausgleich und Sozialplan
Umstrukturierungen, die den gesamten Betrieb oder wesentliche Betriebsteile betreffen, verpflichten den Arbeitgeber, mit seiner Arbeitnehmervertretung über die Betriebsänderung zu verhandeln, um nicht in die Gefahr zu laufen, Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer zu produzieren. In bestimmten Fällen kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber einen Sozialplan fordern, der die Nachteile, die durch die Betriebsänderung entstehen, ausgleicht.
Wir prüfen, ob eine Betriebsänderung vorliegt und verhandeln für Sie mit Ihrem Betriebsrat den Interessenausgleich und Sozialplan.
Unterstützung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Gewerkschaften
Das Gesetz schreibt die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat vor. Die tägliche Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen bedarf umfassender Kenntnisse der Betriebsverfassung und des Tarifrechts über die „Do’s und Dont’s“.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen, die im täglichen Miteinander entstehen.
Verhandlung und Überprüfung von Betriebsvereinbarungen
Sie wollen in Ihrem Unternehmen eine neue Software einführen? Dann ist vorab zu prüfen, ob der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht hat.
Wir prüfen, ob die von Ihnen beabsichtigten Maßnahmen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates auslösen. Wir verhandeln mit den Arbeitnehmervertretern die Gestaltung der Betriebsvereinbarungen.
Bestehende Betriebsvereinbarungen unterziehen wir einem Check, ob diese ein Update benötigen oder auch beendet werden können.
Begleitung von und Vertretung in Einigungsstellenverfahren
Mitunter können sich Arbeitnehmer und Betriebsrat nicht einigen und streiten über den Inhalt einer Betriebsvereinbarung. Dann müssen sie vor die sogenannte Einigungsstelle treten, die den Streit notfalls entscheidet.
Die Auswahl des Einigungsstellenvorsitzenden ist von erheblicher Bedeutung, da er am Ende das Zünglein an der Waage ist, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen können. Wir begleiten den Arbeitgeber beim Gang vor die Einigungsstelle und helfen bei der Auswahl des Einigungsstellenvorsitzenden.
Beratung bei Tarifaustritt und ‑wechsel
Die schnelllebige Wirtschaft, Unternehmenszukäufe und ‑verkäufe oder Umstellung der Produkte können dazu führen, dass der einstmals passende Tarifvertrag nicht mehr auf Ihr Unternehmen passt.
Wir beraten Sie bei den Möglichkeiten, sich von Tarifbindungen zu lösen bzw. in einen anderen Tarifvertrag zu wechseln.
Verhandlung, Anwendung und Überprüfung von Tarifverträgen, insbesondere Firmen- und Ergänzungstarifverträgen
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen können unter Anwendung von Tarifverträgen häufig nicht mehr wettbewerbsfähig produzieren. Um nicht Arbeitsplätze ins Ausland verlagern zu müssen, vertreten wir Sie gegenüber der Gewerkschaft bei der Gestaltung von Firmen- und Ergänzungstarifverträgen bzw. Sanierungstarifverträgen.
Gestaltung von Arbeitszeitordnungen, Arbeitsrichtlinien und flexiblen Arbeitszeitmodellen
Wir gestalten für Sie kollektive Regelungen, wie zum Beispiel Einführung von Kurzarbeit, Urlaubsgrundsätze, Schicht- oder Gleitzeitsysteme, Vereinbarungen zum Tragen von Arbeitskleidung.
Vergütungsmodelle auf kollektiver Ebene
Wir vereinbaren und gestalten für Sie leistungsbezogene Regelungen, zum Beispiel Akkordrichtlinien, innerbetriebliche Entgeltgruppenschemata
Verteidigung gegen Arbeitskampfmaßnahmen
Sollte Ihr Unternehmen von einem Streik betroffen sein, prüfen wir mögliche Gegenmaßnahmen, wie zum Beispiel die Aussperrung und Rechtsmittel gegen den Streik.
Restrukturierung / M&A / Unternehmenskauf
Begleitung von Transaktionen / Due Diligence
Wenn Sie beabsichtigen, ein Unternehmen oder Betrieb zu erwerben, prüfen wir für Sie die arbeitsrechtlichen Risiken im Rahmen einer sogenannten Due Diligence.
Beratung und Unterstützung bei Umwandlungen, Aus- und Wiedereingliederungen von Betriebs- und Unternehmensteilen
Bei Umwandlungen auf Unternehmensebene lauern viele rechtliche Fallstricke und Risiken, die einer guten Planung, Beratung und Abstimmung mit den verschiedenen Stakeholdern und Arbeitnehmervertretern bedürfen. Insbesondere bedarf es einer guten Kommunikation und Information an die Stakeholder und die Arbeitnehmervertreter. Wir begleiten ihr Vorhaben umfassend und sorgen für die rechtssichere Umsetzung.
Durchführung von Restrukturierungen, auch im Rahmen von Unternehmenskäufen und Fusionen
Wir beraten Sie bei allen Arten von Restrukturierungsvorhaben, sei es innerbetrieblich oder auch bei Zukäufen oder Fusionen.
Gestaltung von Betriebsübergängen nach § 613a BGB
Der Betriebsübergang gemäß Paragraph 613a BGB ist durch eine umfangreiche Rechtsprechung, insbesondere der des europäischen Gerichtshofes geprägt. Unsere Beratungspraxis zeigt Ihnen nicht nur auf, ob ein Betriebsübergang tatsächlich vorliegt, sondern berät Sie zu den Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Insbesondere auf die korrekte Information an die Arbeitnehmer ist zu achten, ansonsten drohen dem veräußernden Unternehmen unter Umständen noch nach Jahren der Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses.
Beratung bei und Durchführung von Massenentlassungsverfahren, einschließlich der Kommunikation mit den zuständigen Behörden
Bei größeren Personalabbaumaßnahmen ist nicht nur mit den Arbeitnehmervertretern zu verhandeln, sondern vor Ausspruch von Kündigungen oder sonstigen das Arbeitsverhältnis beendenden Handlungen, das Anzeigeverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit durchzuführen, da ansonsten Kündigungen unwirksam sind.
Beratung bei und Durchführung von Massenentlassungsverfahren, einschließlich der Kommunikation mit den zuständigen Behörden
Bei größeren Personalabbaumaßnahmen ist nicht nur mit den Arbeitnehmervertretern zu verhandeln, sondern vor Ausspruch von Kündigungen oder sonstigen das Arbeitsverhältnis beendenden Handlungen, das Anzeigeverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit durchzuführen, da ansonsten Kündigungen unwirksam sind.
Insolvenzarbeitsrecht, insbesondere Erhaltung und Schaffung von Personalstrukturen im Zusammenhang mit Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren
Das Insolvenzarbeitsrecht ist vom Sanierungsgedanken getragen und enthält einige Besonderheiten und Lockerungen im Kündigungsschutz. Wir beraten und vertreten sowohl eigenverwaltende insolvente Unternehmen als auch Insolvenzverwalter bei Restrukturierungen in der Insolvenz.
Beratung bei allen Fragen zum Insolvenzgeld
Arbeitnehmer von insolventen Arbeitgebern haben Anspruch für bis zu drei Monate Anspruch auf Insolvenzgeld. Dies entlastet die Liquiditätslage der insolventen Unternehmen. Im Wege der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes lässt sich erreichen, dass die Arbeitnehmer weiterhin pünktlich ihren Lohn erhalten und somit der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Wir organisieren die Insolvenzgeldvorfinanzierung in Zusammenarbeit mit Banken und spezialisierten Dienstleistern.
Prozessführung und weitere Dienstleistungen
Vertretung bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten, insbesondere Kündigungsrechtsstreiten, vor allen Arbeits- und Zivilgerichten der Bundesrepublik Deutschland
Arbeitsgerichte sind die für das Arbeitsrecht zuständigen Fachgerichte.
Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und vertreten Arbeitgeber bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich im Arbeitsrecht ergeben. Wir verfügen über langjährige Prozesserfahrung.
Beratung und Begleitung von behördlichen Verfahren auf den Gebieten des Sozial- und Verwaltungsrechts, insbesondere dem Zustimmungsverfahren bei Sonderkündigungsschutz
Der besondere Kündigungsschutz von Schwerbehinderten, Schwangeren und in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmern erfordert vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung der Behörde.
Beratung bezüglich arbeitsrechtlicher Auslandssachverhalte
Die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland zieht Problemstellungen in steuerlicher und Sozialversicherungsrechtlicher Art nach sich. Aber auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht sind Regelungen für die Zeit des Auslandsaufenthaltes und der Rückkehr des Arbeitnehmers nach Deutschland zu empfehlen. Wir gestalten Expatriates-Vereinbarungen für die Zeit des Auslandsaufenthaltes.
Inhouse-Schulungen für Fach- und Führungskräfte
Fach- und Führungskräfte sollten mit den Grundsätzen des Arbeitsrechts vertraut sein. Wie schreibe ich eine Abmahnung? Wie gehe ich mit Lowperformern um? Welche Arten von Kündigungen gibt es?
Wir schulen Ihr Personal zu Grundsatz- und Spezialthemen im Rahmen von mehrstündigen Workshops oder ganztägigen Schulungsveranstaltungen.
Beratung bei der Einführung, Gestaltung und Aufhebung von allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, auch bei Liquidation und Insolvenz sowie Verhandlung der Modelle mit der zuständigen Arbeitnehmervertretung
Dass die Renten nicht mehr ganz so sicher sind und Arbeitnehmer zusätzlich zur Rente vorsorgen müssen, ist inzwischen allgemein bekannt.
Das Betriebsrentenrecht schreibt bestimmte Durchführungswege und eine Insolvenzsicherung vor.
Beratung im Sozialversicherungsrecht, insbesondere Arbeitslosengeld, Sozialversicherungspflicht, Altersteilzeit, Vorruhestandsregelungen und Kurzarbeit
Handelsvertreterrecht, Handelsvertreterausgleichsanspruch
Handelsvertreter haben keinen Arbeitnehmerstatus. Sie handeln meist Provisionen aus
Beratung bei Fremdpersonaleinsatz
Neben klassischen Instrumenten wie Leiharbeit oder Werkvertrag kommen moderne Arbeitsformen wie crowdworking hinzu.
Der Fremdpersonaleinsatz ist für Arbeitgeber mit besonderen Risiken verbunden.