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Arbeits­recht für Arbeitgeber

Indi­vi­du­al­ar­beits­recht – Ver­hält­nis zum Arbeitnehmer

Wir bera­ten Sie in allen Fra­gen des indi­vi­du­el­len Arbeits­ver­hält­nis­ses ein­schließ­lich des­sen Begrün­dung und Been­di­gung. Wir tra­gen dafür Sor­ge, dass Ihre Arbeits­ver­trä­ge opti­mal auf Ihre anwend­ba­ren Tarif­ver­trä­ge, Betriebs­ver­ein­ba­run­gen, Gesamt­zu­sa­gen, betrieb­li­chen Übun­gen, die Viel­zahl an Geset­zen sowie die aktu­el­le Recht­spre­chung abge­stimmt sind. Auf­grund unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen bei Unter­neh­men ver­schie­dens­ter Bran­chen sind wir mit den Her­aus­for­de­run­gen und Son­der­fäl­len des Indi­vi­du­al-Arbeits­rechts ver­traut und bezie­hen die­se bei der maß­ge­schnei­der­ten Gestal­tung von Ver­trä­gen und bei unse­rer Bera­tung selbst­ver­ständ­lich mit ein.

Bera­tung, Prü­fung und Gestal­tung von Arbeits- und Dienst­ver­trä­gen sowie Anstel­lungs­ver­trä­gen für Geschäfts­füh­rer, Vor­stän­de und freie Mitarbeiter

Ein guter Arbeits­ver­trag bewahrt die Arbeits­ver­trags­par­tei­en vor unnö­ti­gem Ärger und Rechts­strei­tig­kei­ten, sei es durch intrans­pa­ren­te Klau­seln oder wider­sprüch­li­chen Inhal­ten. Wir gestal­ten Ihren Arbeits­ver­trag pass­ge­nau unter Anwen­dung der jeweils aktu­el­len Geset­ze und Rechtsprechung.

Bera­tung und Unter­stüt­zung bei der Been­di­gung von Arbeits­ver­trä­gen (Kün­di­gungs­recht)

Deut­sches Arbeits­recht ist meist Arbeit­neh­mer­schutz­recht. Wir zei­gen Ihnen auf, was es zu beach­ten gilt, eine Kün­di­gung rechts­si­cher vor­zu­be­rei­ten. Wir prü­fen die Kün­di­gungs­grün­de und beglei­ten Sie bei den diver­sen Anhö­rungs- und Zustim­mungs­ver­fah­ren (Betriebs­rat, Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung, Inte­gra­ti­ons­amt, Bun­des­agen­tur für Arbeit). Wir gestal­ten für Sie die Kün­di­gung und ste­hen mit Rat und Tat bei deren Zustel­lung zur Sei­te. Schließ­lich ver­tre­ten wir den Arbeit­ge­ber beim Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren vor den Arbeits­ge­rich­ten, Lan­des­ar­beits­ge­rich­ten und Bundesarbeitsgerichten.

Bera­tung bei Auf­he­bungs­ver­trä­gen, ins­be­son­de­re deren Gestaltung

Auf­he­bungs­ver­trä­ge müs­sen schrift­lich abge­schlos­sen wer­den. Hier gilt es, umfas­send die Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses zu regeln, um künf­ti­gen Streit zu vermeiden.

Varia­ble Ver­gü­tungs­mo­del­le (z.B. Ziel­sys­te­me, Bonus­ver­ein­ba­run­gen, Tantiemeregelungen)

Neben dem übli­chen Fix­ge­halt gibt es vie­le Mög­lich­kei­ten, die Ver­gü­tung von Arbeit­neh­mern zu gestal­ten. Ob Pro­vi­si­ons­re­ge­lun­gen für Ver­triebs­mit­ar­bei­ter oder Ziel­ver­ein­ba­run­gen für Ihre lei­ten­den Mit­ar­bei­ter, Dienst­wa­gen­über­las­sung oder ande­re Sach­be­zü­ge; wir bera­ten Sie ger­ne zu den für Ihr Unter­neh­men pas­sen­den Vergütungsmodellen.

Bera­tung bei Wettbewerbsverboten

Nach­ver­trag­li­che Wett­be­werbs­ver­bo­te für Arbeit­neh­mer sind mit Kos­ten für den Arbeit­ge­ber ver­bun­den, da er eine Ent­schä­di­gung zah­len muss. Die For­mu­lie­rung eines nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bots will daher vom Arbeit­ge­ber wohl über­legt sein. Wir bera­ten Sie die bei der Gestal­tung von Wett­be­werbs­ver­bo­ten und wie Sie sich von ihnen lösen können.

Bera­tung und Unter­stüt­zung im Hin­blick auf die Haf­tung von Vor­stän­den und Geschäfts­füh­rern (Organ­haf­tung)

Auf­grund der immer wei­ter anstei­gen­den Anfor­de­run­gen an die Unter­neh­mens­com­pli­ance sind Unter­neh­mens­len­ker viel­fäl­ti­gen Haf­tungs­ri­si­ken aus­ge­setzt. Ist ein Haf­tungs­fall ein­mal ein­ge­tre­ten, bedarf es der sorg­sa­men Abstim­mung im Umgang gegen­über Anspruch­stel­lern, Behör­den und Versicherern.

Kol­lek­ti­ves Arbeits­recht – Ver­hält­nis zu Betriebs­rä­ten / Gewerkschaften

Wir bera­ten Sie in sämt­li­chen Ange­le­gen­hei­ten des Betriebs­ver­fas­sungs- und Tarif­rechts. Hier­bei legen wir nicht nur Wert auf eine umfang­rei­che Prü­fung aller recht­li­chen Gesichts­punk­te, son­dern wägen die sich hier­aus erge­ben­den Hand­lungs­al­ter­na­ti­ven auch vor dem Hin­ter­grund betriebs­wirt­schaft­li­cher Belan­ge sowie einer frucht­ba­ren ergeb­nis­ori­en­tier­ten Zusam­men­ar­beit mit der Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung ab. Wir gestal­ten für Sie (Haus-) Tarif­ver­trä­ge oder Bezug­nah­men auf bestehen­de Tarif­ver­trä­ge. Wenn dies gewünscht ist, beglei­ten wir Sie bei den Ver­hand­lun­gen aktiv, ent­wi­ckeln pro­ak­ti­ve Stra­te­gien zur Kon­flikt­lö­sung oder unter­stüt­zen Sie erfor­der­li­chen­falls bei Strei­tig­kei­ten mit der Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung. Dar­über hin­aus bera­ten wir Sie zu allen Fra­gen der Auf­he­bung von Tarif­bin­dun­gen oder bei Tarifwechseln.

Bera­tung bei Betriebs­än­de­run­gen, dort ins­be­son­de­re Inter­es­sen­aus­gleich und Sozialplan

Umstruk­tu­rie­run­gen, die den gesam­ten Betrieb oder wesent­li­che Betriebs­tei­le betref­fen, ver­pflich­ten den Arbeit­ge­ber, mit sei­ner Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung über die Betriebs­än­de­rung zu ver­han­deln, um nicht in die Gefahr zu lau­fen, Scha­dens­er­satz­an­sprü­che der Arbeit­neh­mer zu pro­du­zie­ren. In bestimm­ten Fäl­len kann der Betriebs­rat vom Arbeit­ge­ber einen Sozi­al­plan for­dern, der die Nach­tei­le, die durch die Betriebs­än­de­rung ent­ste­hen, ausgleicht.

Wir prü­fen, ob eine Betriebs­än­de­rung vor­liegt und ver­han­deln für Sie mit Ihrem Betriebs­rat den Inter­es­sen­aus­gleich und Sozialplan.

Unter­stüt­zung in der Zusam­men­ar­beit mit Betriebs­rä­ten und Gewerkschaften

Das Gesetz schreibt die ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit von Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat vor. Die täg­li­che Zusam­men­ar­beit mit den Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen bedarf umfas­sen­der Kennt­nis­se der Betriebs­ver­fas­sung und des Tarif­rechts über die „Do’s und Dont’s“.

Wir sind Ihr Ansprech­part­ner für alle Fra­gen, die im täg­li­chen Mit­ein­an­der entstehen.

Ver­hand­lung und Über­prü­fung von Betriebsvereinbarungen

Sie wol­len in Ihrem Unter­neh­men eine neue Soft­ware ein­füh­ren? Dann ist vor­ab zu prü­fen, ob der Betriebs­rat ein zwin­gen­des Mit­be­stim­mungs­recht hat.

Wir prü­fen, ob die von Ihnen beab­sich­tig­ten Maß­nah­men Mit­be­stim­mungs­rech­te des Betriebs­ra­tes aus­lö­sen. Wir ver­han­deln mit den Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern die Gestal­tung der Betriebsvereinbarungen.

Bestehen­de Betriebs­ver­ein­ba­run­gen unter­zie­hen wir einem Check, ob die­se ein Update benö­ti­gen oder auch been­det wer­den können.

Beglei­tung von und Ver­tre­tung in Einigungsstellenverfahren

Mit­un­ter kön­nen sich Arbeit­neh­mer und Betriebs­rat nicht eini­gen und strei­ten über den Inhalt einer Betriebs­ver­ein­ba­rung. Dann müs­sen sie vor die soge­nann­te Eini­gungs­stel­le tre­ten, die den Streit not­falls entscheidet.

Die Aus­wahl des Eini­gungs­stel­len­vor­sit­zen­den ist von erheb­li­cher Bedeu­tung, da er am Ende das Züng­lein an der Waa­ge ist, wenn sich Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat nicht eini­gen kön­nen. Wir beglei­ten den Arbeit­ge­ber beim Gang vor die Eini­gungs­stel­le und hel­fen bei der Aus­wahl des Einigungsstellenvorsitzenden.

Bera­tung bei Tarif­aus­tritt und ‑wech­sel

Die schnell­le­bi­ge Wirt­schaft, Unter­neh­mens­zu­käu­fe und ‑ver­käu­fe oder Umstel­lung der Pro­duk­te kön­nen dazu füh­ren, dass der einst­mals pas­sen­de Tarif­ver­trag nicht mehr auf Ihr Unter­neh­men passt.

Wir bera­ten Sie bei den Mög­lich­kei­ten, sich von Tarif­bin­dun­gen zu lösen bzw. in einen ande­ren Tarif­ver­trag zu wechseln.

Ver­hand­lung, Anwen­dung und Über­prü­fung von Tarif­ver­trä­gen, ins­be­son­de­re Fir­men- und Ergänzungstarifverträgen

Ins­be­son­de­re klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men kön­nen unter Anwen­dung von Tarif­ver­trä­gen häu­fig nicht mehr wett­be­werbs­fä­hig pro­du­zie­ren. Um nicht Arbeits­plät­ze ins Aus­land ver­la­gern zu müs­sen, ver­tre­ten wir Sie gegen­über der Gewerk­schaft bei der Gestal­tung von Fir­men- und Ergän­zungs­ta­rif­ver­trä­gen bzw. Sanierungstarifverträgen.

Gestal­tung von Arbeits­zeit­ord­nun­gen, Arbeits­richt­li­ni­en und fle­xi­blen Arbeitszeitmodellen

Wir gestal­ten für Sie kol­lek­ti­ve Rege­lun­gen, wie zum Bei­spiel Ein­füh­rung von Kurz­ar­beit, Urlaubs­grund­sät­ze, Schicht- oder Gleit­zeit­sys­te­me, Ver­ein­ba­run­gen zum Tra­gen von Arbeitskleidung.

Ver­gü­tungs­mo­del­le auf kol­lek­ti­ver Ebene

Wir ver­ein­ba­ren und gestal­ten für Sie leis­tungs­be­zo­ge­ne Rege­lun­gen, zum Bei­spiel Akkord­richt­li­ni­en, inner­be­trieb­li­che Entgeltgruppenschemata

Ver­tei­di­gung gegen Arbeitskampfmaßnahmen

Soll­te Ihr Unter­neh­men von einem Streik betrof­fen sein, prü­fen wir mög­li­che Gegen­maß­nah­men, wie zum Bei­spiel die Aus­sper­rung und Rechts­mit­tel gegen den Streik.

Restruk­tu­rie­rung / M&A / Unternehmenskauf

Nicht nur im Rah­men der Restruk­tu­rie­rung und Sanie­rung nimmt das Trans­ak­ti­ons­ge­schäft eine tra­gen­de Rol­le ein. Die Vor­be­rei­tung und Beglei­tung von Betriebs­über­gän­gen wirft eine Viel­zahl von arbeits­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen auf, die recht­zei­tig erkannt und im Sin­ne des Ver­äu­ße­rers und / oder Erwer­bers, auch im Hin­blick auf Per­so­nal­kos­ten­sen­kung und Per­so­nal­an­pas­sung, gelöst wer­den müs­sen. Wir beglei­ten bei der arbeits­recht­li­chen Due Dili­gence bis hin zur Post-Mer­ger-Inte­gra­ti­on. Unser Ziel ist es, die Trans­ak­ti­on, unab­hän­gig von ihrer Aus­ge­stal­tung, rechts­si­cher zu gestal­ten. Hier­zu zäh­len auch die Kon­zep­ti­on eines trag­fä­hi­gen Erwer­ber­kon­zep­tes sowie die umfas­sen­de Kom­mu­ni­ka­ti­on zu den betei­lig­ten Arbeit­neh­mern. Dabei kön­nen Sie auf unse­re lang­jäh­ri­ge Erfah­rung bei der Ver­hand­lung von Sanie­rungs­ta­rif­ver­trä­gen und Sanie­rungs­be­triebs­ver­ein­ba­run­gen bauen.

Beglei­tung von Trans­ak­tio­nen / Due Diligence

Wenn Sie beab­sich­ti­gen, ein Unter­neh­men oder Betrieb zu erwer­ben, prü­fen wir für Sie die arbeits­recht­li­chen Risi­ken im Rah­men einer soge­nann­ten Due Diligence.

Bera­tung und Unter­stüt­zung bei Umwand­lun­gen, Aus- und Wie­der­ein­glie­de­run­gen von Betriebs- und Unternehmensteilen

Bei Umwand­lun­gen auf Unter­neh­mens­ebe­ne lau­ern vie­le recht­li­che Fall­stri­cke und Risi­ken, die einer guten Pla­nung, Bera­tung und Abstim­mung mit den ver­schie­de­nen Stake­hol­dern und Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern bedür­fen. Ins­be­son­de­re bedarf es einer guten Kom­mu­ni­ka­ti­on und Infor­ma­ti­on an die Stake­hol­der und die Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter. Wir beglei­ten ihr Vor­ha­ben umfas­send und sor­gen für die rechts­si­che­re Umsetzung.

Durch­füh­rung von Restruk­tu­rie­run­gen, auch im Rah­men von Unter­neh­mens­käu­fen und Fusionen

Wir bera­ten Sie bei allen Arten von Restruk­tu­rie­rungs­vor­ha­ben, sei es inner­be­trieb­lich oder auch bei Zukäu­fen oder Fusionen.

Gestal­tung von Betriebs­über­gän­gen nach § 613a BGB

Der Betriebs­über­gang gemäß Para­graph 613a BGB ist durch eine umfang­rei­che Recht­spre­chung, ins­be­son­de­re der des euro­päi­schen Gerichts­ho­fes geprägt. Unse­re Bera­tungs­pra­xis zeigt Ihnen nicht nur auf, ob ein Betriebs­über­gang tat­säch­lich vor­liegt, son­dern berät Sie zu den Fol­gen für Arbeit­ge­ber und Arbeitnehmer.

Ins­be­son­de­re auf die kor­rek­te Infor­ma­ti­on an die Arbeit­neh­mer ist zu ach­ten, ansons­ten dro­hen dem ver­äu­ßern­den Unter­neh­men unter Umstän­den noch nach Jah­ren der Wider­spruch gegen den Über­gang des Arbeitsverhältnisses.

Bera­tung bei und Durch­füh­rung von Mas­sen­ent­las­sungs­ver­fah­ren, ein­schließ­lich der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den zustän­di­gen Behörden

Bei grö­ße­ren Per­so­nal­ab­bau­maß­nah­men ist nicht nur mit den Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern zu ver­han­deln, son­dern vor Aus­spruch von Kün­di­gun­gen oder sons­ti­gen das Arbeits­ver­hält­nis been­den­den Hand­lun­gen, das Anzei­ge­ver­fah­ren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit durch­zu­füh­ren, da ansons­ten Kün­di­gun­gen unwirk­sam sind.

Bera­tung bei und Durch­füh­rung von Mas­sen­ent­las­sungs­ver­fah­ren, ein­schließ­lich der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den zustän­di­gen Behörden

Bei grö­ße­ren Per­so­nal­ab­bau­maß­nah­men ist nicht nur mit den Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern zu ver­han­deln, son­dern vor Aus­spruch von Kün­di­gun­gen oder sons­ti­gen das Arbeits­ver­hält­nis been­den­den Hand­lun­gen, das Anzei­ge­ver­fah­ren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit durch­zu­füh­ren, da ansons­ten Kün­di­gun­gen unwirk­sam sind.

Insol­venz­ar­beits­recht, ins­be­son­de­re Erhal­tung und Schaf­fung von Per­so­nal­struk­tu­ren im Zusam­men­hang mit Inter­es­sen­aus­gleichs- und Sozialplanverfahren

Das Insol­venz­ar­beits­recht ist vom Sanie­rungs­ge­dan­ken getra­gen und ent­hält eini­ge Beson­der­hei­ten und Locke­run­gen im Kün­di­gungs­schutz. Wir bera­ten und ver­tre­ten sowohl eigen­ver­wal­ten­de insol­ven­te Unter­neh­men als auch Insol­venz­ver­wal­ter bei Restruk­tu­rie­run­gen in der Insolvenz.

Bera­tung bei allen Fra­gen zum Insolvenzgeld

Arbeit­neh­mer von insol­ven­ten Arbeit­ge­bern haben Anspruch für bis zu drei Mona­te Anspruch auf Insol­venz­geld. Dies ent­las­tet die Liqui­di­täts­la­ge der insol­ven­ten Unter­neh­men. Im Wege der Vor­fi­nan­zie­rung des Insol­venz­gel­des lässt sich errei­chen, dass die Arbeit­neh­mer wei­ter­hin pünkt­lich ihren Lohn erhal­ten und somit der Geschäfts­be­trieb auf­recht­erhal­ten wer­den kann.

Wir orga­ni­sie­ren die Insol­venz­geld­vor­fi­nan­zie­rung in Zusam­men­ar­beit mit Ban­ken und spe­zia­li­sier­ten Dienstleistern.

Pro­zess­füh­rung und wei­te­re Dienstleistungen

Selbst­ver­ständ­lich lösen wir für Sie auch dar­über hin­aus­ge­hen­de Rechts­pro­ble­me, die an die vor­ge­nann­ten Betä­ti­gungs­fel­der angren­zen oder im direk­ten Zusam­men­hang ste­hen. Ins­be­son­de­re bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen Unter­neh­men und Orga­nen oder Mit­ar­bei­tern bera­ten wir Sie umfas­send, ent­wi­ckeln zusam­men mit Ihnen nach­hal­ti­ge Kon­zep­te auch bei kom­ple­xen außer­ge­richt­li­chen Ver­hand­lun­gen oder ver­tre­ten Sie vor allen Arbeits- und Zivil­ge­rich­ten, Sozi­al- und Ver­wal­tungs­ge­rich­ten der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Aber auch bei Aus­lands­ein­sät­zen von Arbeit­neh­mern zei­gen wir Lösun­gen bei den arbeits‑, steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Aus­wir­kun­gen von Expa­tria­tes-Ver­trä­gen auf. Unse­re Bera­tung bei der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge sowie Inhouse-Schu­lun­gen für Fach- und Füh­rungs­kräf­te run­den unser Spek­trum des gesam­ten Arbeits­rechts ab.

Ver­tre­tung bei Arbeits­rechts­strei­tig­kei­ten, ins­be­son­de­re Kün­di­gungs­rechts­strei­ten, vor allen Arbeits- und Zivil­ge­rich­ten der Bun­des­re­pu­blik Deutschland

Arbeits­ge­rich­te sind die für das Arbeits­recht zustän­di­gen Fachgerichte.

Wir sind Fach­an­wäl­te für Arbeits­recht und ver­tre­ten Arbeit­ge­ber bei allen Rechts­strei­tig­kei­ten, die sich im Arbeits­recht erge­ben. Wir ver­fü­gen über lang­jäh­ri­ge Prozesserfahrung.

Bera­tung und Beglei­tung von behörd­li­chen Ver­fah­ren auf den Gebie­ten des Sozi­al- und Ver­wal­tungs­rechts, ins­be­son­de­re dem Zustim­mungs­ver­fah­ren bei Sonderkündigungsschutz

Der beson­de­re Kün­di­gungs­schutz von Schwer­be­hin­der­ten, Schwan­ge­ren und in Eltern­zeit befind­li­chen Arbeit­neh­mern erfor­dert vor Aus­spruch einer Kün­di­gung die Zustim­mung der Behörde.

Bera­tung bezüg­lich arbeits­recht­li­cher Auslandssachverhalte

Die Ent­sen­dung von Arbeit­neh­mern ins Aus­land zieht Pro­blem­stel­lun­gen in steu­er­li­cher und Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­cher Art nach sich. Aber auch in arbeits­recht­li­cher Hin­sicht sind Rege­lun­gen für die Zeit des Aus­lands­auf­ent­hal­tes und der Rück­kehr des Arbeit­neh­mers nach Deutsch­land zu emp­feh­len. Wir gestal­ten Expa­tria­tes-Ver­ein­ba­run­gen für die Zeit des Auslandsaufenthaltes.

Inhouse-Schu­lun­gen für Fach- und Führungskräfte

Fach- und Füh­rungs­kräf­te soll­ten mit den Grund­sät­zen des Arbeits­rechts ver­traut sein. Wie schrei­be ich eine Abmah­nung? Wie gehe ich mit Low­per­for­mern um? Wel­che Arten von Kün­di­gun­gen gibt es?

Wir schu­len Ihr Per­so­nal zu Grund­satz- und Spe­zi­al­the­men im Rah­men von mehr­stün­di­gen Work­shops oder ganz­tä­gi­gen Schulungsveranstaltungen.

Bera­tung bei der Ein­füh­rung, Gestal­tung und Auf­he­bung von allen Durch­füh­rungs­we­gen der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung, auch bei Liqui­da­ti­on und Insol­venz sowie Ver­hand­lung der Model­le mit der zustän­di­gen Arbeitnehmervertretung

Dass die Ren­ten nicht mehr ganz so sicher sind und Arbeit­neh­mer zusätz­lich zur Ren­te vor­sor­gen müs­sen, ist inzwi­schen all­ge­mein bekannt.

Das Betriebs­ren­ten­recht schreibt bestimm­te Durch­füh­rungs­we­ge und eine Insol­venz­si­che­rung vor.

Bera­tung im Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht, ins­be­son­de­re Arbeits­lo­sen­geld, Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht, Alters­teil­zeit, Vor­ru­he­stands­re­ge­lun­gen und Kurzarbeit

Han­dels­ver­tre­ter­recht, Handelsvertreterausgleichsanspruch

Han­dels­ver­tre­ter haben kei­nen Arbeit­neh­mer­sta­tus. Sie han­deln meist Pro­vi­sio­nen aus

Bera­tung bei Fremdpersonaleinsatz

Neben klas­si­schen Instru­men­ten wie Leih­ar­beit oder Werk­ver­trag kom­men moder­ne Arbeits­for­men wie crowd­wor­king hinzu.

Der Fremd­per­so­nal­ein­satz ist für Arbeit­ge­ber mit beson­de­ren Risi­ken verbunden.

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