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Kapi­tal­markt­recht

Ver­lust­träch­ti­ge Kapi­tal­an­la­gen in der Krise

Sie befürch­ten mit Ihrer Kapi­tal­an­la­gen (bspw. Anlei­hen, Wert­pa­pie­ren, Fonds, Direkt­in­vest­ments etc.) Ver­lus­te zu erlei­den? Oder Sie haben bereits Geld mit Ihrer Kapi­tal­an­la­ge ver­lo­ren? Dann ist ein schnel­les, ziel­ge­rich­te­tes Han­deln erfor­der­lich; dies gilt für insti­tu­tio­nel­le sowie pri­va­te Anle­ger gleichermaßen.

Wer­den

  • ver­trag­lich ver­ein­bar­te Ren­di­ten oder sogar die Rück­zah­lung des Inves­ti­ti­ons­be­tra­ges nicht pünkt­lich gezahlt oder
  • sol­len Ver­trags­be­din­gun­gen plötz­lich geän­dert oder ange­passt werden,

dann kön­nen dies ers­te Hin­wei­se für die sich bald ein­stel­len­de Ver­lus­te sein.

Was müs­sen Sie nun beachten?

Abwar­ten oder unbe­dach­tes Han­deln kann zu wei­te­ren Ver­lus­ten füh­ren und im schlimms­ten Fall ent­fal­len sogar Ersatz­an­sprü­che. Der Aus­fall der Inves­ti­ti­on durch eine Insol­venz der Emit­ten­tin kann sowohl für insti­tu­tio­nel­le sowie pri­va­te Anle­ger als auch für Unter­neh­men und deren Pen­si­ons­kas­sen ver­hee­ren­de finan­zi­el­le Fol­gen haben. Die mit dem Aus­fall ver­bun­de­nen Ein­schnit­te kön­nen auch bei den Inves­to­ren selbst zu mit­un­ter exis­tenz­be­dro­hen­den Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten führen.

Nun ist die rich­ti­ge Bera­tung und Ver­tre­tung durch aus­ge­wie­se­ne Exper­ten im Fal­le der Kri­se oder des Aus­falls des Invest­ments wich­tig. Die Fach­an­wäl­te von Buch­a­lik Bröm­me­kamp sind im Insol­venz-, Bank-, Kapi­tal­markt-, Han­dels- und Gesell­schafts- sowie Steu­er­recht zu Hau­se. Die­se Kom­bi­na­ti­on ermög­licht uns, für Sie umsetz­ba­re Lösun­gen zu ent­wi­ckeln und mit allen Betei­lig­te wie Ban­ken, Emit­ten­ten, Insol­venz­ver­wal­ter, Unter­neh­mer und Anle­gern wäh­rend der Kri­se auf Augen­hö­he zu sprechen.

Schwer­punk­te unse­res Leis­tungs­spek­trums im Kapitalmarktrecht:

  • die Bera­tung und Ver­tre­tung sowohl vor der Insol­venz, als auch im Insolvenzverfahren,
  • Anmel­dung von Ansprü­chen im Insol­venz­ver­fah­ren sowie das Bestrei­ten von zu Unrecht ange­mel­de­ten Forderungen,
  • Ver­tre­tung von Inter­es­sen als gemein­sa­mer Ver­tre­ter nach dem Schuldverschreibungsgesetz,
  • Ver­tre­tung von Inter­es­sen in Gläubigerausschüssen,
  • Anfech­tung von Ansprüchen,
  • Prü­fung und Durch­set­zung von Ansprü­chen im Insol­venz­ver­fah­ren und außer­halb die­ses, da Gläu­bi­ger in der Insol­venz regel­mä­ßig nur eine Insol­venz­quo­te erhalten,
  • die vor­ge­richt­li­che sowie gericht­li­che Gel­tend­ma­chung von Schadensersatzansprüchen,
  • die Abwehr von Forderungen.

Wel­che Kapi­tal­an­la­gen­pro­duk­te umfasst unse­re Beratung:

Unse­re Bera­tung umfasst sämt­li­che Kapi­tal­an­la­ge­pro­duk­te von denen nur eini­ge exem­pla­risch auf­ge­führt werden:

  • Anlei­hen (ins­be­son­de­re Mittelstandsanleihen),
  • Genuss­schei­ne,
  • Zer­ti­fi­ka­te,
  • Akti­en,
  • ETF’s,
  • Offe­ne Fonds,
  • sons­ti­ge Wertpapiere,
  • geschlos­se­ne Fonds (deren Gegen­stand bspw. die Inves­ti­ti­on in Immo­bi­li­en, Schif­fe, Flug­zeu­ge, Infra­struk­tur, Wind- und Solar­parks etc. ist) und
  • Direkt­in­vest­ments (Con­tai­ner, Spei­cher­sys­te­me etc.).

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf der Sei­te www.kapitalanlagen-krise.de/

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