Fritz Rabenhorst
Rechtsanwalt
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Werdegang
Rechtsanwalt seit 2004
Studium der Rechtswissenschaften, Universität Regensburg
Jahrgang 1971
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein e.V.
- Arge Insolvenzrecht und Sanierung (DAV)
- Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Agrarecht – DGAR
- BV ESUG
Erfahrungshintergrund und Motivation
Aufgrund meiner Erfahrungen in einer Insolvenzverwaltung im Referendariat und des kaufmännischen Hintergrunds meiner Familie entschied ich mich früh für eine Spezialisierung in diesem vielseitigen Rechtsgebiet, das die Möglichkeit bietet, sich regelmäßig mit unterschiedlichen Branchen und Lebensentwürfen auseinanderzusetzen.
Am Anfang meiner beruflichen Laufbahn sammelte ich dabei umfangreiche Erfahrungen in immer komplexeren Insolvenzverfahren im Rahmen von Regelinsolvenzverfahren bei renommierten bundesweit handelnden Insolvenzverwaltern in Norddeutschland und Frankfurt.
Die Tätigkeit im Rahmen der Eigenverwaltungsberatung bei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte bietet mir nun seit 2014 die Möglichkeit, die in der Insolvenzverwaltung gewonnenen Kenntnisse konstruktiv im Interesse unserer Mandantschaft einzusetzen und durch individuell verhandelte Insolvenzplanlösungen wirtschaftlich sinnvolle und für unsere Mandanten vorteilhafte Ergebnisse zu erreichen.
Mich motivieren die Fälle, in denen es uns gelingt, den Betrieb für den Unternehmer / die Unternehmerin zu erhalten und gleichzeitig den Vertragspartnern eine bessere Lösung zu bieten als dies in Fremdinsolvenzverfahren gelingen kann.
Dabei reizt mich insbesondere die integrale Zusammenarbeit mit unseren betriebswirtschaftlichen Kollegen, die sicherstellt, dass die Sanierung nicht nur rechtlich, sondern insbesondere auch wirtschaftlich tragfähig abgeschlossen wird.
Individuell angepasste Lösungen
Die Beratung im Insolvenzrecht bietet dabei ein vielseitiges Instrumentarium, um den einzelnen Sanierungsbedürfnissen individuell gerecht zu werden.
Abhängig vom Sanierungsziel, das z.B. in dem Erhalt des Unternehmens, der Entschuldung nach Beendigung einer unternehmerischen Tätigkeit oder der Vermeidung von Schäden für die Vertragspartner liegen kann, bietet das Sanierungsrecht unterschiedliche Optionen, die im Rahmen eines Erstgesprächs erörtert werden können.
Zu den wesentlichen Sanierungsoptionen zählen z.B.:
Welche Sanierungsoption für Sie in Frage kommt, erörtern wir gerne gemeinsam mit unserem Team, um eine möglichst kostenschonende Lösung unter Vermeidung von unnötiger Publizität zu entwickeln. Eine Sanierungslösung wird bei uns immer schon von Anfang an nicht nur unter insolvenz- und haftungsrechtlichen Gesichtspunkten, sondern ganzheitlich unter Berücksichtigung der finanzwirtschaftlichen, steuer- und arbeitsrechtlichen Dimensionen entwickelt. Dies schließt auch die Einbeziehung besonderer Branchenexpertise ( Bauinsolvenz, Krankenhaus Insolvenz) durch Kollegen in unserem Netzwerk ein.
Branchenkenntnisse
Neben der Betriebsfortführung von Produktionsbetrieben sammelte ich in den letzten Jahren besondere Erfahrung in der Insolvenzplansanierung von Apotheken, Krankenhäusern und MVZs.
Die Eigenverwaltung stellt, insbesondere im Gesundheitsbereich, eine geeignete Sanierung dar, weil sie während des Verfahrens sicherstellt, dass die wesentlichen Entscheidungen im Rahmen der Leistungserbringung durch die medizinisch verantwortlichen Berufsträger getroffen werden und die Sanierung sich nur auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konzentriert.