
Branche: Maschinen- und Anlagenbau
Standort: Köln
Jahr: 2013
Mitarbeiter: 70
Wilhelm Rasch GmbH & Co. KG
Über die Zusammenarbeit
„Wir möchten uns daher bei den mitwirkenden Rechtsanwälten und Unternehmensberatern aus dem Hause Buchalik Brömmekamp für ihre schnelle, effektive und fachlich hervorragende Arbeit von ganzem Herzen bedanken…Durch die professionelle Handhabe blieben die bei Unternehmern allseits gefürchteten Irritationen bei Kunden und Lieferanten aus, diese kooperierten auch weiterhin mit uns, weder gab es Einbußen auf Kundenseite, noch Lieferengpässe. Dies haben wir vor allem Ihrem absolut professionellen Umgang mit der Materie „Eigenverwaltung“ zu verdanken, der uns den Schrecken vor einem Insolvenzverfahren genommen hat.“
Tina Gerfer, Geschäftsführerin Wilhelm Rasch GmbH & Co. KG Spezialmaschinenfabrik
Das Verfahren
Die Wilhelm Rasch GmbH & Co. KG Spezialmaschinenfabrik (Rasch) befand sich spätestens seit Anfang 2013 in einer Ergebniskrise. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich deutlich negativ auf das Eigenkapital ausgewirkt. Der Personal- und Materialaufwand konnte den Umsatzeinbrüchen in den Krisenjahren 2009 und 2010 nicht angepasst werden, so dass eine erhebliche Belastung der Liquidität erfolgte, die in den Folgejahren nicht wieder aufgefangen werden konnte.
Rasch hat sich durch innovative Produktentwicklung zum Weltmarktführer für Schokoladenhohlkörperverpackungsmaschinen entwickelt. Die Finanz- und Wirtschaftskrise führte in den Jahren 2009 und 2010 zu den beschriebenen Anspannungen. Darüber hinaus waren hohe Produktionskosten und eine unzureichende Datenlage zur Steuerung als wesentliche Krisenursachen anzusehen. Die hohe Produktqualität und eine erforderliche Expansion aufgrund der guten Auftragslage standen einer unzureichenden Finanzausstattung und zu hohen Personalkosten gegenüber. Das Eigenkapital wurde nahezu aufgezehrt. Das Personal stellte dabei aufgrund der hohen Fertigungstiefe den größten Kostenblock dar. Ab 2011 konnten zwar wieder leicht positive operative Betriebsergebnisse erwirtschaftet werden, das EBT hat sich jedoch absolut nur geringfügig verbessert. In 2012 betrug das Eigenkapital schließlich nur noch 0,5 %. Ein Großauftrag Anfang 2013 führte sodann dazu, dass die Gesellschaft den Auftraggebern für die dringend erforderliche Anzahlung keine genügenden Sicherheiten bieten konnte, so dass die Gesellschafter persönlich die Haftung übernahmen, was zu erheblichen persönlichen Belastungen führte.
Im August 2013 traten die geschäftsführende Gesellschafterin sowie die beiden Mitgesellschafter an die plenovia GmbH (vormals Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung GmbH) heran und baten um Analyse der Krisenursachen, Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes und Unterstützung bei der Umsetzung von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen.
Nach kritischer Analyse der Gesamtsituation entschied sich die Gesellschafterversammlung, die Sanierung des Unternehmens mittels eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung unter einem Schutzschirm (§ 270 b InsO) einzuleiten. Nachdem die erforderliche Schutzschirmbescheinigung dem Unternehmen lediglich die drohende Zahlungsunfähigkeit sowie die Sanierungsfähigkeit attestierte, stellte die Geschäftsführerin am 26.09.2013 den von Buchalik Brömmekamp vorbereiteten Insolvenzantrag beim Amtsgericht Köln.
Am gleichen Tage verfügte das Gericht die Einleitung des Schutzschirmverfahrens und bestimmte den von Buchalik Brömmekamp vorgeschlagenen Sachwalter, Stephan Michels aus Münster zum vorläufigen Sachwalter des Verfahrens. Primäres Ziel war es zunächst, den Geschäftsbetrieb möglichst unbelastet fortzuführen. Zur Unterstützung der Geschäftsführung wurde Dr. Michael Lojowsky von Buchalik Brömmekamp als CRO eingesetzt. Geschäftsführerin Tina Gerfer und der CRO stellten nach der Antragstellung in umfangreichen Gesprächen mit den wichtigsten Kunden, Lieferanten, und Banken das neue Schutzschirmverfahren vor und konnten damit Vertrauen für die Verfahrensdurchführung und die Fortführung des Unternehmens bei den Beteiligten schaffen. Ein Auftragseinbruch nach der Antragstellung konnte dadurch verhindert werden. Die unverzüglich nach Antragstellung einberufene Mitarbeiterversammlung sowie die strategisch vorbereitete Insolvenzgeldvorfinanzierung sicherten den Arbeitnehmern eine reibungslose Lohn- und Gehaltsfortzahlung. Die Aufbruchstimmung der Geschäftsführung und die avisierte Arbeitsplatzsicherheit für die Arbeitnehmer führte dazu, dass die Belegschaft die Chance ergriff, das Unternehmen mit vereinten Kräften zu sanieren. Dieses Verhalten der Mitarbeiter untermauerte die Bemühungen der Geschäftsführung bei den weltweiten Kunden.
Nachdem eine Beruhigung der Situation innerhalb von wenigen Tagen eintrat, konnte sich die Geschäftsführung verstärkt den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen widmen. Folgende Sofortmaßnahmen zur Unternehmens- und Verfahrenssteuerung wurden unverzüglich implementiert:
- Implementierung eines Reportings in Form einer sogenannten Tagesmeldung mit wesentlichen Kennzahlen zur Unternehmungssteuerung (Umsatz, Auftragseingangs, Kontostände etc. )
- Aufsetzung einer kurzfristigen Liquiditätsplanung
- Anpassung von Betriebsabläufen in insolvenzspezifischer Anforderung
- Regelmäßige Kommunikation mit den beteiligten Stakeholdern über den Verfahrensfortschritt
- Tägliche Abstimmung mit dem Sachwalter
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.09.2013 stand ein umfassendes Sanierungs- und Fortführungskonzept zur Verfügung, dass mit dem Sachwalter, dem Betriebsrat und den wichtigsten Kunden abgestimmt war und breite Zustimmung fand.
Der CRO übernahm als eingetragener Geschäftsführer die Kommunikation mit dem Sachwalter, dem Betriebsrat sowie den Arbeitnehmern, den Gesellschaftern sowie auch den verschiedenen Stakeholdern. Zusätzlich bestand seine Aufgabe darin, die insolvenzrechtlichen Besonderheiten des Verfahrensablaufs zu berücksichtigen sowie das Reporting sicher zu stellen. Kostenintensive Sanierungsmaßnahmen ließen sich mangels ausreichender Liquidität im Verfahren nur ansatzweise durchsetzen.
Ein Personalabbau war in dem Verfahren nicht erforderlich. Vielmehr wurde sogar der Vertrieb im Verfahren personell verstärkt. Dem eingereichten Insolvenzplan des Unternehmens stimmten schließlich im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 10.02.2014 die Gläubiger mit großer Mehrheit zu. Die erheblichen Pensionsverpflichtungen wurden vom Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) übernommen. Der PSV erhielt ebenso wie das Finanzamt und die Arbeitsagentur die im Insolvenzplan vorgesehene Quote. Auch hinsichtlich der persönlichen Sicherheiten der Gesellschafter erfolgte über eine Regelung des Insolvenzplans eine anfechtungsfreie Freigabe, so dass auch insoweit eine starke Belastung von den Gesellschaftern abfiel. Nach Durchführung eines nachträglichen Prüfungstermins hob das Amtsgericht Köln das Verfahren schließlich am 15.04.2014 auf. Mit Erfüllung der Insolvenzplanverbindlichkeiten sowie dem Eintritt der Sanierungseffekte wird die EK-Quote nach dem Verfahren annähernd 75% betragen, was es der Gesellschaft ermöglicht, den sanierten Betrieb mit einem soliden Fundament in die Zukunft zu führen.

Die Universalmaschine von Rasch: RU
