Till Sallwey

Till Sallwey

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Werdegang

Rechtsanwalt seit 2016
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2021
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Frankfurt a.M. und Madrid
Jahrgang 1985

2013 bis 2015
Referendariat (OLG Frankfurt a.M.) mit Stationen in Berlin und Buenos Aires
2016 bis 2019
Rechtsanwalt bei Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
seit 2019
Rechtsanwalt bei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
seit 2022
Partner bei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
seit 2024

Leiter der Niederlassung Frankfurt, Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

seit 2024

Auszeichnung im Bereich Litigation/Konfliktlösung (Prozessführung) durch Handelsblatt/Best Lawyers („Ones to Watch in Germany“)

seit 2024

Ansprechpartner für Deutsch-Spanische Rechtsberatung│Spanish Desk

Im Interview

Rechtsanwalt Till Sallwey ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir stellten ihm 10 Fragen rund um sein Fachgebiet.

Ich bin seit Beginn meiner anwaltlichen Laufbahn leidenschaftlicher Prozessanwalt und habe als solcher nicht nur ein gewisses Faible für komplexe wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten, sondern auch große Freude an der persönlichen Zusammenarbeit mit den Mandanten. Die Insolvenzanfechtung ist als Tätigkeitsfeld insofern prädestiniert, als sie regelmäßig anspruchsvolle juristische Fragestellungen aufwirft und neben einer sorgfältigen Sachverhaltsermittlung und einer tiefgehenden rechtlichen Prüfung auch die Entwicklung einer klugen und individuellen Verhandlungs- und Prozessstrategie erfordert. Hinzu kommt, dass sowohl die erfolgreiche Durchsetzung als auch die Abwehr von Anfechtungsansprüchen eine enge Abstimmung mit dem jeweiligen Mandanten erfordert, da dieser über die Kenntnis des maßgeblichen Sachverhalts verfügt, die die Grundlage jeder erfolgreichen Prozessführung bildet.

Die Insolvenzanfechtung ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, bestimmte Vermögensverfügungen des Schuldners, die dieser vor der Insolvenz vorgenommen hat, rückgängig zu machen. Durch die Rückführung der betreffenden Vermögenswerte in die Insolvenzmasse soll eine Benachteiligung der Gesamtheit der Gläubiger vermieden und eine gleichmäßige und gerechte Verteilung unter den Gläubigern gewährleistet werden. So sinnvoll dieses Instrument grundsätzlich ist, so hart ist seine Ausübung für den betroffenen Gläubiger, so dass jeder Einzelfall gewissenhaft geprüft werden sollte.

Bei der Vertretung meiner Mandanten vor Gericht. Dazu gehören neben der Prozessführung in den mündlichen Verhandlungen insbesondere die Vorbereitung von Schriftsätzen, die Sammlung und Analyse von Beweismitteln sowie die Entwicklung und Umsetzung von Prozessstrategien. Darüber hinaus führe ich auch Verhandlungen mit der Gegenseite und berate meine Mandanten umfassend über die rechtlichen Risiken und Chancen ihres Falles. Außerdem muss ich mich stets über aktuelle rechtliche Entwicklungen informieren, um eine bestmögliche Vertretung sicherzustellen.

Ein Dauerbrenner im Anfechtungsrecht ist die Frage, wie streng die subjektiven Anforderungen an die sogenannte Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) zu fassen sind. Dabei geht es darum, ob der Schuldner mit einem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz handelte und der Gläubiger dies erkannt hat oder zumindest hätte erkennen müssen. Diese Frage ist besonders brisant, weil sie regelmäßig die schwer zu ziehende Grenze zwischen legitimen geschäftlichen Handlungen und anfechtbaren Transaktionen markiert und zu komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Abwägungen führt.

Im Rahmen eines Rechtsstreits gibt es immer gewisse Unwägbarkeiten, wie etwa neue Beweismittel der Gegenseite oder eine möglicherweise eigenwillige Auslegung der Rechtsvorschriften durch das jeweilige Gericht. Gerade im Anfechtungsrecht, wo viele rechtliche Feinheiten und Ausnahmen existieren, kann dies zu überraschenden Wendungen führen. Es ist daher immer wichtig, die Risiken eines unvorhergesehenen Verfahrensverlaufs im Auge zu behalten und die Mandanten entsprechend vorzubereiten. Kommt es tatsächlich zu unliebsamen Veränderungen, muss die eigene Prozessstrategie schnell angepasst und gegebenenfalls neu ausgerichtet werden.

„Den“ typischen Mandanten gibt es nicht. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berate ich klassischerweise viele Banken und Finanzinstitute, umgekehrt aber auch Investoren und Unternehmenskunden von Banken. Daneben vertrete ich im allgemeinen Wirtschaftsrecht branchenübergreifend Unternehmen unterschiedlicher Größe, vom mittelständischen Betrieb bis hin zum Dax-Konzern. Bei Insolvenzanfechtungen werde ich sowohl von Insolvenzverwaltern als auch von Gläubigern, die im Wege der Anfechtung in Anspruch genommen werden, mandatiert.

Insolvenzanfechtungen sollten aufgrund des hohen Spezialisierungsgrades und der oftmals juristisch sehr anspruchsvollen Fallkonstellationen unbedingt von Rechtsanwälten bearbeitet werden, die über ausreichende praktische Erfahrung und fundierte Rechtskenntnisse auf diesem Gebiet verfügen. Darüber hinaus empfehle ich stets, einen Anwalt zu mandatieren, der in Anfechtungsstreitigkeiten regelmäßig sowohl die Kläger- als auch die Beklagtenseite vertritt und daher mit den Interessen und Verfahrenszielen beider Parteien vertraut ist. Dies erhöht die Chancen, die eigene Rechtsposition durchzusetzen und erleichtert es, soweit erforderlich und sinnvoll, auf eine interessengerechte Vergleichslösung für alle Beteiligten hinzuwirken.

Die russischen Meister des 19. Jahrhunderts begeistern mich immer wieder. Zuletzt habe ich aber überwiegend zu Sachbüchern gegriffen und kann unter anderem den sehr lesenswerten Essay „Radikaler Universalismus“ von Omri Boehm empfehlen.

Ich habe ein feines Gespür dafür, verfängliche Fragen zu erkennen.

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