Philipp Wolters LL.M. (UK)

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Werdegang

Rechtsanwalt seit 2011
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht seit 2018
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2024
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster Jahrgang 1981

2008 bis 2009
Postgraduiertenstudium — International Economic Law
2009 bis 2011
Referendariat — OLG Düsseldorf, Landgericht Düsseldorf
seit 2011
Rechtsanwalt bei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
seit 2015
Geprüfter ESUG-Berater (Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. – DIAI)
seit 2021
Partner bei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
Geprüfter ESUG-Berater

Im Interview

Rechtsanwalt Philipp Wolters LL.M. ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Wir stellten ihm 10 Fragen rund um sein Fachgebiet.

Als ich mich entschlossen habe den Titel Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht zu erwerben, war ich schon einige Jahre im Bereich der Restrukturierungsberatung tätig. Ich wollte mein im Rahmen dieser Tätigkeit erworbenes Wissen einfach auch für meine Mandantschaft sichtbar nach außen zeigen können. Ich denke, dass ein Fachanwaltstitel da eine sehr gute Möglichkeit ist. Man kennt das aus dem Bereich der Ärzteschaft, wo es unterschiedliche Fachärzte für die jeweiligen medizinischen Bereiche gibt. Das gibt mir selbst dort auch eine bessere Orientierung hinsichtlich der Spezialisierung. Bei Ohrenschmerzen geht man eben nicht zum Augenarzt. So ist es auch bei Rechtsanwält:innen. Wenn man ein bestimmtes rechtliches Problem hat und eine bestmögliche Lösung hierfür sucht, sollte man sich, wenn möglich, immer an Spezialist:innen mit ausgewiesenen Kenntnissen wenden.

Das Insolvenzrecht ist aus meiner Sicht ein sehr spannendes und facettenreiches Rechtsgebiet, das Schnittstellen zu vielen anderen Rechtsgebieten aufweist. Außerdem ist jeder Fall immer irgendwie anders, auch wenn der grobe Ablauf eines Insolvenzverfahrens natürlich festgelegt ist. Es sorgen am Ende aber vor allem die unterschiedlichen Menschen, mit denen man in den jeweiligen Verfahren zu tun hat, und Branchen mit ihren jeweiligen Eigenheiten immer wieder für spannende Abwechslung.

Das lässt sich so einfach nicht sagen, da ich unsere Mandantschaft vom Vorgespräch über die Insolvenzantragsstellung und Eröffnung des Verfahrens bis hin zur Verabschiedung des Insolvenzplans begleite. In dem Zusammenhang werden selbstständig viele Verhandlungen geführt und rechtliche Themen bearbeitet.
Man darf als Berater im Insolvenzumfeld aber auch die persönliche Seite nicht vergessen. In aller Regel geht es um das Lebenswerk von Menschen und hier bedarf es neben rechtlichen Fachkenntnissen auch einer gewissen Menschenkenntnis und Sensibilität für die Situation, in der sich der jeweilige Mandant befindet.

Aus meiner Sicht ist aktuell spannend, ob das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (oder etwas unkomplizierter: StaRUG) sich wie vom Gesetzgeber erhofft durchsetzen oder doch eher ein Randdasein führen wird. Wichtige Aspekte, wie die mögliche Trennung von ungünstigen Verträgen, haben es, anders als ursprünglich geplant, bei der Verabschiedung des Gesetzes nicht hineingeschafft. Das macht es bis zu einem gewissen Grad leider nicht so attraktiv. Aber wir werden sehen, was die Zukunft bringt. Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (kurz: ESUG) hat bei seiner Verabschiedung im Jahr 2011 auch niemand so recht auf dem Schirm gehabt, aber das hat sich zwischenzeitlich geändert. Das StaRUG ist auf jeden Fall eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Sanierungsrecht und man sollte die Möglichkeiten, die es bietet, nicht unterschätzen.

Ich muss sagen, dass ich rückblickend eigentlich nur positive Erfahrungen gemacht habe. Man hört häufig, dass Deutschland nicht so eine ausgeprägte Sanierungskultur habe wie zum Beispiel die USA oder Großbritannien. Aus meiner langjährigen Erfahrung kann ich aber glücklicherweise berichten, dass sich das in der Zusammenarbeit mit anderen Rechtsanwält:innen, den Gerichten und vor allem auch mit den Gläubigern so nicht widergespiegelt hat. Es ist vielmehr so, dass sich niemand einer vernünftigen Lösung verschließt und in der Regel wirklich alle bemüht sind, dem redlichen Schuldner eine zweite Chance zu geben. Wichtig dabei ist einfach, dass man vor allen Dingen transparent und ehrlich mit den Beteiligten umgeht. Die Erfahrung zeigt, dass bei einer solchen Vorgehensweise am Ende alle Beteiligten gewinnen und ein Unternehmen selbst bei anfänglich schwierigen Aussichten erfolgreich saniert werden kann.

Meine Mandanten sind in aller Regel Unternehmer aus dem Mittelstand, die ihre Unternehmen über Jahre und Jahrzehnte erfolgreich geführt haben und aufgrund von einer veränderten Marktsituation oder branchenspezifischen Transformationsprozessen oder auch mal einer falschen unternehmerischen Entscheidung in die Bredouille geraten sind und nun Hilfe dabei benötigen, um das Unternehmen wieder auf den rechten Weg zu bringen. Mein Job ist es, dies möglich zu machen.

Zunächst einmal benötigt man für die Berechtigung, einen Fachanwaltstitel zu tragen, umfangreiche theoretische und praktische Kenntnisse, die vor Verleihung des Titels der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer nachzuweisen sind. Das gilt generell für alle Fachanwaltschaften. Der nach Rat suchende Mandant kann sich also darauf verlassen, dass er an einen Spezialisten gerät, der sich in dem Rechtsgebiet nicht nur zufällig tummelt oder einzelne Aspekte daraus beherrscht, wenn er einen Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht aufsucht. Da es in aller Regel um nichts weniger als die wirtschaftliche Existenz geht, sollte man sich bei wirtschaftlichen Problemen daher frühestmöglich an einen Spezialisten im Bereich des Insolvenzrechts wenden. Je früher man ansetzt, desto mehr Spielraum bleibt für nachhaltige Lösungen. Zudem ist konkret die Restrukturierung von Unternehmen ein sehr komplexes Vorhaben und das sollte man nur von erfahrenen Expert:innen durchführen lassen.

Auf jeden Fall. Ich habe die Entscheidung bis heute nicht bereut und die Aussichten stehen gut, dass es auch in Zukunft so bleibt. Ich persönlich finde es richtig, einem redlichen Schuldner eine zweite Chance zu geben und genau das ist es, wofür ich seit Beginn meiner Tätigkeit an zusammen mit meinen Kolleg:innen arbeite. Es ist immer ein tolles Gefühl, wenn man ein erfolgreich saniertes Unternehmen aus dem Insolvenzverfahren entlässt und das Unternehmen als solches, aber natürlich auch die Arbeitsplätze, dabei erhalten werden konnten.

Gute Frage. Ich meine, das letzte Buch war „Unterwerfung“ von Michelle Houellebecq. Aber das ist schon etwas her. Ich lese aktuell eher Magazine, die sich mit den Themen Architektur und Reisen beschäftigen. Ansonsten streame ich auch gern schon einmal die ein oder andere Serie oder einen Film, um abzuschalten.

Also ein Sänger oder Schauspieler ist an mir definitiv nicht verloren gegangen. Ein, zwei Personen meinten zu mir, ich sollte darüber nachdenken ein Buch zu schreiben. Vielleicht steckt ein Autor in mir. Ich denke einmal darüber nach…

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Persönliche Beweggründe

Seit dem Beginn meiner beruflichen Laufbahn als Rechtsanwalt im Jahr 2011 arbeite ich primär in dem Rechtsgebiet Insolvenzrecht und berate regelmäßig Unternehmen sowie Privatpersonen im Insolvenzrecht.

Dass es mich als Anwalt ausgerechnet ins Insolvenzrecht verschlagen hat, ist dabei kein Zufall. Aufgrund familiärer Erfahrungen aus der Zeit der bis 1999 geltenden Konkursordnung, sind mir die Auswirkungen einer Insolvenz auf das Berufs- wie auch Privatleben eines jeden Betroffenen sehr geläufig.

Mein Anspruch als Anwalt ist es daher, die vergangenen Entwicklungen, die zur Insolvenz geführt haben, nicht zu bewerten, sondern vielmehr das Beste aus der jeweiligen Situation für meinen Mandanten herauszuholen.

Neustart für Unternehmen und Privatpersonen

Für viele Menschen hat der Begriff Insolvenz einen negativen Beigeschmack. Nicht immer können Unternehmen oder Privatpersonen jedoch den Gang in ein Insolvenzverfahren verhindern. Ich sehe es dabei als meine Aufgabe als Rechtsanwalt an, den Betroffenen die Angst bzw. Vorbehalte vor einer Insolvenz zu nehmen.

Deutschland verfügt mittlerweile über ein sehr modernes Insolvenzrecht, das in überschaubarer Zeit einen echten Neuanfang für Schuldner ermöglicht – sei es im Rahmen einer Unternehmens- oder Privatinsolvenz. Eine Insolvenz sollte Sie also erst einmal nicht abschrecken. Es gilt vielmehr: Je früher man handelt, desto eher lassen sich sinnvolle Lösungen für Schuldner und Gläubiger gleichermaßen finden.

Möglichst frühzeitige Beratung durch Anwalt mit Expertise im Insolvenzrecht wichtig

Wichtig ist, dass man sich im Umfeld einer Insolvenz aufgrund der Komplexität der Materie von einem Anwalt beraten lässt. Idealerweise handelt es sich dabei um eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Insolvenzrecht. Denn den Titel Fachanwalt oder Fachanwältin für Insolvenzrecht darf man nur tragen, wenn man zuvor einen Fachanwaltslehrgang absolviert hat. In dessen Rahmen werden besondere theoretische Kenntnisse vermittelt.

Zusätzlich zum Fachanwaltslehrgang muss ein Anwalt aber auch umfangreiche praktische Kenntnisse im Insolvenzrecht nachweisen.

Gem. § 14 FAO hat der Anwalt Fachkenntnisse im Insolvenzrecht u.a. in folgenden Bereichen nachzuweisen, um sich als Fachanwalt qualifizieren zu können:

– Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags

– Wirkungen der Verfahrenseröffnung

– Das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters oder des Insolvenzverwalters

– Sicherung und Verwaltung der Masse

– Insolvenzanfechtung

– Arbeitsrecht und Sozialrecht in der Insolvenz

– Steuerrecht in der Insolvenz

– Gesellschaftsrecht in der Insolvenz

– Insolvenzstrafrecht

Ein Anwalt, der sich als Fachanwalt für Insolvenzrecht qualifizieren möchte muss des Weiteren auch in folgenden Bereichen praktische Erfahrungen aufweisen:

– Verbraucherinsolvenz

– Restschuldbefreiungsverfahren

Da es in einem Insolvenzverfahren bzw. in dessen Vorfeld immer auch um wirtschaftliche Fragen geht, muss ein Fachanwalt für Insolvenzrecht ebenfalls in folgenden Themen fit sein:

– Buchführung, Bilanzierung und Bilanzanalyse

– Rechnungslegung in der Insolvenz

– Betriebswirtschaftliche Fragen des Insolvenzplans, der Restrukturierung, der übertragenden Sanierung und der Liquidation.

Erst wenn man also einen Fachanwaltslehrgang absolviert und breite Erfahrungen aus der Praxis nachweisen kann, darf man als Anwältin oder Anwalt den Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Insolvenzrecht tragen.

Ich selbst habe den Fachanwaltslehrgang 2017 absolviert und trage den Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht nun bereits seit dem Jahr 2018.

Eine professionelle Beratung durch einen erfahrenen Anwalt ist für Sie als Ratsuchenden wichtig, denn Sie stehen nicht jeden Tag vor einem Insolvenzverfahren. Sie erwarten zudem zu Recht, dass der Anwalt Ihres Vertrauens sich in dem jeweiligen Rechtsgebiet auskennt – im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten insbesondere im Insolvenzrecht.

Aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit sollten Sie daher keine Kompromisse machen und einen Fachanwalt für Insolvenzrecht zu Rate ziehen.

Dies gilt vor allem dann, wenn die wirtschaftliche Krise erst beginnt sich abzuzeichnen. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kann Sie fundiert dahingehend beraten, die für Sie oder Ihr Unternehmen schonendste Vorgehensweise auszuwählen und ein Insolvenzverfahren auf diese Weise vielleicht sogar zu vermeiden.

Sanierung unter Insolvenzschutz

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit sowie unserer Kanzlei insgesamt liegt in der Begleitung von Unternehmen bei der Restrukturierung durch ein sogenanntes Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bzw. Schutzschirmverfahren.

Diese Verfahren geben dem Schuldner die Möglichkeit, sich in eigener Verantwortung und unter Führung der bisherigen Geschäftsführung operativ sowie finanzwirtschaftlich zu sanieren. Das ist eine gute Nachricht für all die insolvenzgefährdeten Unternehmen, die über ein funktionierendes Geschäftsmodell und damit grundsätzlich eine Zukunftschance verfügen.

Wichtig ist in jedem Fall, dass der Geschäftsleiter eine mögliche Insolvenzreife frühzeitig erkennt und sich Unterstützung bei einem erfahrenen Rechtsanwalt, idealerweise einen Fachanwalt für Insolvenzrecht, sucht und mit diesem die nächsten Schritte der Restrukturierung sorgfältig plant.

Denn das Insolvenzrecht stellt nicht nur gewisse Bedingungen an die Einleitung einer Insolvenz in Eigenverwaltung. Es drohen der Geschäftsleitung darüber hinaus auch nicht unerhebliche Haftungsrisiken, wenn gewisse Vorschriften aus dem Insolvenzrecht im Umfeld einer Insolvenz – und zwar unabhängig von der jeweiligen Verfahrensart – nicht beachtet werden. Zu denken wäre da zum Beispiel an die Verletzung der Insolvenzantragspflicht einer GmbH bei bestehender Insolvenzreife.

Ein Rechtsanwalt mit entsprechender Expertise (er-)kennt die Gefahren und hilft Ihnen, diese zu umschiffen. Ein großer Vorteil der Eigenverwaltung besteht darin, dass die Geschäftsleitung (z.B. einer GmbH, AG, GmbH & Co. KG etc.) verwaltungs- und verfügungsbefugt bleibt.

Es gibt auch keinen Insolvenzverwalter, stattdessen wird ein Sachwalter bestellt. Im Gegensatz zum Insolvenzverwalter, der das Verfahren im Normalfall führt, schaut der Sachwalter vom Seitenrand zu und überwacht die Tätigkeit der Geschäftsleitung während der Insolvenz in Eigenverwaltung.

Sein besonderes Augenmerk gilt der Frage, ob die Geschäftsleitung das Insolvenzrecht und seine Besonderheiten entsprechend berücksichtigt.

Da ein Sanierungsverfahren in aller Regel komplex ist, ist die Unterstützung durch einen insolvenzerfahrenen Anwalt zu empfehlen. Idealerweise verfügt er über die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Sanierung außerhalb der Insolvenz

Dabei muss man nicht immer so lange warten, bis es keinen anderen Ausweg als die Insolvenz mehr gibt. Es besteht seit jeher die Möglichkeit, sich im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten mit seinen Gläubigern in Verbindung zu setzen und mit ihnen Sanierungsbeiträge auszuhandeln. Das Insolvenzrecht findet insoweit keine Anwendung.

Bislang war hieran jedoch problematisch, dass ein oder mehrere wichtige Gläubiger einen Beitrag verweigern konnten. Möglichkeiten, einen sinnvollen Sanierungsvergleich in einem Verfahren zwangsweise gegen diese Gläubiger durchzusetzen gab es nicht.

Seit dem 01.01.2021 ist für Unternehmen mit dem Erlass des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (kurz: StaRUG) hat sich die Rechtslage geändert. Nun ist auch die Restrukturierung außerhalb der Insolvenz deutlich attraktiver geworden.

Ein wichtiger Schritt besteht zunächst darin, dass die darin geregelten Sanierungswerkzeuge anders als die Eigenverwaltung nicht mehr im Insolvenzrecht angesiedelt sind. Es handelt sich bei einem StaRUG-Verfahren also nicht um ein Insolvenzverfahren. Dies ist für die Außenwirkung nicht zu unterschätzen. Weitere wichtige Neuerungen bestehen insbesondere darin, dass

– Schuldner nur mit ausgewählten Gläubigern einen Sanierungsvergleich anstreben können

– das Verfahren nicht veröffentlicht wird und

– eine Entschuldung auch gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden kann.

Voraussetzung für ein StaRUG-Verfahren ist jedoch, dass das Unternehmen lediglich drohend zahlungsunfähig ist. Wann dies der Fall ist und ob diese evtl. bereits vorliegt, sollten Sie im Zweifelsfall unbedingt mit einem insolvenzerfahrenen Rechtsanwalt, idealerweise mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt für Insolvenzrecht, klären.

Wenn Sie nähere Informationen zu den Voraussetzungen für ein außerinsolvenzliches Verfahren sowie sonst noch zu berücksichtigenden Dingen nähere Informationen wünschen, dann schreiben Sie mir gerne eine Nachricht oder nehmen Sie telefonisch Kontakt zu mir auf.

Im Rahmen der Erstberatung, die selbstverständlich kostenfrei ist, besprechen wir auf Basis der individuellen Situation die bestehenden Optionen einer Restrukturierung sowie das optimale Verfahren.

Die Privatinsolvenz

Darüber hinaus berate ich als Fachanwalt für Insolvenzrecht regelmäßig Verbraucher im Vorfeld einer Privatinsolvenz sowie bei der Antragstellung. Dabei ist das Ziel stets die Restschuldbefreiung.
Auch hier gab es zu Anfang des Jahres eine gute Nachricht zu verkünden, denn die Restschuldbefreiung wird im Rahmen einer Privatinsolvenz nach neuem Insolvenzrecht nun schon nach drei Jahren erteilt. Vor der Reform wurde nach deutschem Insolvenzrecht eine Restschuldbefreiung erst nach sechs Jahren erteilt.

Damit können Betroffene die Insolvenz mittlerweile deutlich schneller hinter sich lassen und die zweite Chance für ihren Vermögensaufbau nutzen. Denn erst nach erteilter Restschuldbefreiung sind Schuldner ihre alten Verbindlichkeiten endgültig los.

Schreiben Sie mir bei bestehendem Beratungsbedarf gerne eine Nachricht oder nehmen Sie telefonisch Kontakt zu mir auf. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung erläutere ich Ihnen gerne den generellen Ablauf einer Privatinsolvenz sowie die Besonderheiten, die sich aus dem Insolvenzrecht für Sie ergeben. Bei sämtlichen Überlegungen finden Ihre individuellen Wünsche soweit möglich selbstverständlich Berücksichtigung.

Alternativ empfehle ich Ihnen auch im Falle einer Privatinsolvenz die Beratung durch einen insolvenzerfahrenen Anwalt, die idealerweise durch die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Insolvenzrecht dokumentiert ist.

Viele Menschen sehen im Vorfeld einer Insolvenz den Insolvenzverwalter als ersten Ansprechpartner. Dabei sollte stets die Rolle bedacht werden, die dem Insolvenzverwalter vom Gesetz zugedacht ist. Der Insolvenzverwalter vertritt in erster Linie die Interessen der Gläubiger. Sie sollten daher besser einen Anwalt finden, der im Insolvenzrecht berät und idealerweise nicht als Insolvenzverwalter auftritt.

Wenn Sie also Fragen zum Insolvenzrecht oder dem Insolvenzverfahren (Eigenverwaltung/Privatinsolvenz) als solchem haben, schreiben Sie mir gerne eine Nachricht oder rufen Sie mich an. Wenn Sie das persönliche Gespräch vorziehen, stehen ich oder einer unserer Rechtsanwälte Ihnen an einem der Standorte unserer Kanzlei für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.

Unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei berät Ratsuchende nicht nur im Insolvenzrecht, sondern auch in weiteren zentralen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Hierzu gehören u.a. auch das Arbeitsrecht, Bankrecht oder Steuerrecht.

Die Qualifikation unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist dabei u.a. durch den Zusatz Fachanwalt in dem jeweiligen Rechtsgebiet gekennzeichnet. Sollten Sie in einem der Gebiete (wie z.B. dem Arbeitsrecht) Beratungsbedarf haben, zögern Sie nicht unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte direkt anzusprechen.

Bei Beratungsbedarf gerne für Sie da

Eine Insolvenz ist heutzutage bei weitem nicht mehr ein so einschneidender Prozess für Unternehmen und Privatpersonen wie noch vor einigen Jahren. Das deutsche Insolvenzrecht sieht zahlreiche Möglichkeiten einer Restrukturierung bzw. Entschuldung vor.

Entscheidend für den Erfolg ist, dass man sich frühzeitig durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beraten lässt, der über ausgewiesene Erfahrungen im Insolvenzrecht verfügt. Dies ist bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht, der neben nachgewiesenen praktischen Erfahrungen auch umfangreiche theoretische Kenntnisse über das Insolvenzrecht in einem Fachanwaltslehrgang erworben hat, in aller Regel der Fall.

Ich berate als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Unternehmen während der gesamten Dauer eines Sanierungsverfahrens unter Insolvenzschutz, angefangen bei der Erstberatung über die Einleitung des Verfahrens bis hin zum Abschluss durch einen Insolvenzplan. Dasselbe gilt für die Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens mittels eines StaRUG-Verfahrens.

Sollten Sie als Privatperson über eine Privatinsolvenz nachdenken, stehe ich Ihnen ebenfalls gerne beratend zur Seite.

Unsere Kanzlei bietet zudem in diversen weiteren Rechtsgebieten wie z.B. dem Arbeitsrecht Beratungsdienstleistungen an. Sollten Sie hier Beratungsbedarf haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ebenfalls gerne zur Verfügung.