Wer­de­gang

Rechts­an­walt seit 2011
Fach­an­walt für Insol­venz- und Sanie­rungs­recht seit 2018
Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaf­ten an der West­fä­li­schen-Wil­helms-Uni­ver­si­tät Münster
Jahr­gang 1981

2008 bis 2009
Post­gra­du­ier­ten­stu­di­um — Inter­na­tio­nal Eco­no­mic Law
2009 bis 2011
Refe­ren­da­ri­at — OLG Düs­sel­dorf, Land­ge­richt Düsseldorf
seit 2011
Rechts­an­walt bei Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, Düsseldorf
seit 2015
Geprüf­ter ESUG-Bera­ter (Deut­sches Insti­tut für ange­wand­tes Insol­venz­recht e.V. – DIAI)
seit 2021
Part­ner bei Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, Düsseldorf
Geprüfter ESUG-Berater

Im Inter­view

Rechts­an­walt Phil­ipp Wol­ters LL.M. ist Fach­an­walt für Insol­venz- und Sanie­rungs­recht. Wir stell­ten ihm 10 Fra­gen rund um sein Fach­ge­biet.

Als ich mich ent­schlos­sen habe den Titel Fach­an­walt für Insol­venz- und Sanie­rungs­recht zu erwer­ben, war ich schon eini­ge Jah­re im Bereich der Restruk­tu­rie­rungs­be­ra­tung tätig. Ich woll­te mein im Rah­men die­ser Tätig­keit erwor­be­nes Wis­sen ein­fach auch für mei­ne Man­dant­schaft sicht­bar nach außen zei­gen kön­nen. Ich den­ke, dass ein Fach­an­walts­ti­tel da eine sehr gute Mög­lich­keit ist. Man kennt das aus dem Bereich der Ärz­te­schaft, wo es unter­schied­li­che Fach­ärz­te für die jewei­li­gen medi­zi­ni­schen Berei­che gibt. Das gibt mir selbst dort auch eine bes­se­re Ori­en­tie­rung hin­sicht­lich der Spe­zia­li­sie­rung. Bei Ohren­schmer­zen geht man eben nicht zum Augen­arzt. So ist es auch bei Rechtsanwält:innen. Wenn man ein bestimm­tes recht­li­ches Pro­blem hat und eine best­mög­li­che Lösung hier­für sucht, soll­te man sich, wenn mög­lich, immer an Spezialist:innen mit aus­ge­wie­se­nen Kennt­nis­sen wenden.

Das Insol­venz­recht ist aus mei­ner Sicht ein sehr span­nen­des und facet­ten­rei­ches Rechts­ge­biet, das Schnitt­stel­len zu vie­len ande­ren Rechts­ge­bie­ten auf­weist. Außer­dem ist jeder Fall immer irgend­wie anders, auch wenn der gro­be Ablauf eines Insol­venz­ver­fah­rens natür­lich fest­ge­legt ist. Es sor­gen am Ende aber vor allem die unter­schied­li­chen Men­schen, mit denen man in den jewei­li­gen Ver­fah­ren zu tun hat, und Bran­chen mit ihren jewei­li­gen Eigen­hei­ten immer wie­der für span­nen­de Abwechslung.

Das lässt sich so ein­fach nicht sagen, da ich unse­re Man­dant­schaft vom Vor­ge­spräch über die Insol­venz­an­trags­stel­lung und Eröff­nung des Ver­fah­rens bis hin zur Ver­ab­schie­dung des Insol­venz­plans beglei­te. In dem Zusam­men­hang wer­den selbst­stän­dig vie­le Ver­hand­lun­gen geführt und recht­li­che The­men bearbeitet.
Man darf als Bera­ter im Insol­venz­um­feld aber auch die per­sön­li­che Sei­te nicht ver­ges­sen. In aller Regel geht es um das Lebens­werk von Men­schen und hier bedarf es neben recht­li­chen Fach­kennt­nis­sen auch einer gewis­sen Men­schen­kennt­nis und Sen­si­bi­li­tät für die Situa­ti­on, in der sich der jewei­li­ge Man­dant befindet.

Aus mei­ner Sicht ist aktu­ell span­nend, ob das neue Gesetz über den Sta­bi­li­sie­rungs- und Restruk­tu­rie­rungs­rah­men für Unter­neh­men (oder etwas unkom­pli­zier­ter: Sta­RUG) sich wie vom Gesetz­ge­ber erhofft durch­set­zen oder doch eher ein Rand­da­sein füh­ren wird. Wich­ti­ge Aspek­te, wie die mög­li­che Tren­nung von ungüns­ti­gen Ver­trä­gen, haben es, anders als ursprüng­lich geplant, bei der Ver­ab­schie­dung des Geset­zes nicht hin­ein­ge­schafft. Das macht es bis zu einem gewis­sen Grad lei­der nicht so attrak­tiv. Aber wir wer­den sehen, was die Zukunft bringt. Das Gesetz zur wei­te­ren Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men (kurz: ESUG) hat bei sei­ner Ver­ab­schie­dung im Jahr 2011 auch nie­mand so recht auf dem Schirm gehabt, aber das hat sich zwi­schen­zeit­lich geän­dert. Das Sta­RUG ist auf jeden Fall eine sinn­vol­le Ergän­zung zum bestehen­den Sanie­rungs­recht und man soll­te die Mög­lich­kei­ten, die es bie­tet, nicht unterschätzen.

Ich muss sagen, dass ich rück­bli­ckend eigent­lich nur posi­ti­ve Erfah­run­gen gemacht habe. Man hört häu­fig, dass Deutsch­land nicht so eine aus­ge­präg­te Sanie­rungs­kul­tur habe wie zum Bei­spiel die USA oder Groß­bri­tan­ni­en. Aus mei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung kann ich aber glück­li­cher­wei­se berich­ten, dass sich das in der Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Rechtsanwält:innen, den Gerich­ten und vor allem auch mit den Gläu­bi­gern so nicht wider­ge­spie­gelt hat. Es ist viel­mehr so, dass sich nie­mand einer ver­nünf­ti­gen Lösung ver­schließt und in der Regel wirk­lich alle bemüht sind, dem red­li­chen Schuld­ner eine zwei­te Chan­ce zu geben. Wich­tig dabei ist ein­fach, dass man vor allen Din­gen trans­pa­rent und ehr­lich mit den Betei­lig­ten umgeht. Die Erfah­rung zeigt, dass bei einer sol­chen Vor­ge­hens­wei­se am Ende alle Betei­lig­ten gewin­nen und ein Unter­neh­men selbst bei anfäng­lich schwie­ri­gen Aus­sich­ten erfolg­reich saniert wer­den kann.

Mei­ne Man­dan­ten sind in aller Regel Unter­neh­mer aus dem Mit­tel­stand, die ihre Unter­neh­men über Jah­re und Jahr­zehn­te erfolg­reich geführt haben und auf­grund von einer ver­än­der­ten Markt­si­tua­ti­on oder bran­chen­spe­zi­fi­schen Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­sen oder auch mal einer fal­schen unter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dung in die Bre­douil­le gera­ten sind und nun Hil­fe dabei benö­ti­gen, um das Unter­neh­men wie­der auf den rech­ten Weg zu brin­gen. Mein Job ist es, dies mög­lich zu machen.

Zunächst ein­mal benö­tigt man für die Berech­ti­gung, einen Fach­an­walts­ti­tel zu tra­gen, umfang­rei­che theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Kennt­nis­se, die vor Ver­lei­hung des Titels der jeweils zustän­di­gen Rechts­an­walts­kam­mer nach­zu­wei­sen sind. Das gilt gene­rell für alle Fach­an­walt­schaf­ten. Der nach Rat suchen­de Man­dant kann sich also dar­auf ver­las­sen, dass er an einen Spe­zia­lis­ten gerät, der sich in dem Rechts­ge­biet nicht nur zufäl­lig tum­melt oder ein­zel­ne Aspek­te dar­aus beherrscht, wenn er einen Fach­an­walt für Insol­venz- und Sanie­rungs­recht auf­sucht. Da es in aller Regel um nichts weni­ger als die wirt­schaft­li­che Exis­tenz geht, soll­te man sich bei wirt­schaft­li­chen Pro­ble­men daher frü­hest­mög­lich an einen Spe­zia­lis­ten im Bereich des Insol­venz­rechts wen­den. Je frü­her man ansetzt, des­to mehr Spiel­raum bleibt für nach­hal­ti­ge Lösun­gen. Zudem ist kon­kret die Restruk­tu­rie­rung von Unter­neh­men ein sehr kom­ple­xes Vor­ha­ben und das soll­te man nur von erfah­re­nen Expert:innen durch­füh­ren lassen.

Auf jeden Fall. Ich habe die Ent­schei­dung bis heu­te nicht bereut und die Aus­sich­ten ste­hen gut, dass es auch in Zukunft so bleibt. Ich per­sön­lich fin­de es rich­tig, einem red­li­chen Schuld­ner eine zwei­te Chan­ce zu geben und genau das ist es, wofür ich seit Beginn mei­ner Tätig­keit an zusam­men mit mei­nen Kolleg:innen arbei­te. Es ist immer ein tol­les Gefühl, wenn man ein erfolg­reich sanier­tes Unter­neh­men aus dem Insol­venz­ver­fah­ren ent­lässt und das Unter­neh­men als sol­ches, aber natür­lich auch die Arbeits­plät­ze, dabei erhal­ten wer­den konnten.

Gute Fra­ge. Ich mei­ne, das letz­te Buch war „Unter­wer­fung“ von Michel­le Hou­el­le­becq. Aber das ist schon etwas her. Ich lese aktu­ell eher Maga­zi­ne, die sich mit den The­men Archi­tek­tur und Rei­sen beschäf­ti­gen. Ansons­ten strea­me ich auch gern schon ein­mal die ein oder ande­re Serie oder einen Film, um abzuschalten.

Also ein Sän­ger oder Schau­spie­ler ist an mir defi­ni­tiv nicht ver­lo­ren gegan­gen. Ein, zwei Per­so­nen mein­ten zu mir, ich soll­te dar­über nach­den­ken ein Buch zu schrei­ben. Viel­leicht steckt ein Autor in mir. Ich den­ke ein­mal dar­über nach…

Sie möch­ten mehr über unse­re wirt­schafts­recht­li­chen Bera­tungs­fel­der sowie die Fach­be­rei­che und Bera­tungs­schwer­punk­te unse­rer Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te erfahren?

Zur Inter­view-Über­sicht

Per­sön­li­che Beweggründe

Seit dem Beginn mei­ner beruf­li­chen Lauf­bahn als Rechts­an­walt im Jahr 2011 arbei­te ich pri­mär in dem Rechts­ge­biet Insol­venz­recht und bera­te regel­mä­ßig Unter­neh­men sowie Pri­vat­per­so­nen im Insolvenzrecht.

Dass es mich als Anwalt aus­ge­rech­net ins Insol­venz­recht ver­schla­gen hat, ist dabei kein Zufall. Auf­grund fami­liä­rer Erfah­run­gen aus der Zeit der bis 1999 gel­ten­den Kon­kurs­ord­nung, sind mir die Aus­wir­kun­gen einer Insol­venz auf das Berufs- wie auch Pri­vat­le­ben eines jeden Betrof­fe­nen sehr geläufig.

Mein Anspruch als Anwalt ist es daher, die ver­gan­ge­nen Ent­wick­lun­gen, die zur Insol­venz geführt haben, nicht zu bewer­ten, son­dern viel­mehr das Bes­te aus der jewei­li­gen Situa­ti­on für mei­nen Man­dan­ten herauszuholen.

Neu­start für Unter­neh­men und Privatpersonen

Für vie­le Men­schen hat der Begriff Insol­venz einen nega­ti­ven Bei­geschmack. Nicht immer kön­nen Unter­neh­men oder Pri­vat­per­so­nen jedoch den Gang in ein Insol­venz­ver­fah­ren ver­hin­dern. Ich sehe es dabei als mei­ne Auf­ga­be als Rechts­an­walt an, den Betrof­fe­nen die Angst bzw. Vor­be­hal­te vor einer Insol­venz zu nehmen.

Deutsch­land ver­fügt mitt­ler­wei­le über ein sehr moder­nes Insol­venz­recht, das in über­schau­ba­rer Zeit einen ech­ten Neu­an­fang für Schuld­ner ermög­licht – sei es im Rah­men einer Unter­neh­mens- oder Pri­vat­in­sol­venz. Eine Insol­venz soll­te Sie also erst ein­mal nicht abschre­cken. Es gilt viel­mehr: Je frü­her man han­delt, des­to eher las­sen sich sinn­vol­le Lösun­gen für Schuld­ner und Gläu­bi­ger glei­cher­ma­ßen finden.

Mög­lichst früh­zei­ti­ge Bera­tung durch Anwalt mit Exper­ti­se im Insol­venz­recht wichtig

Wich­tig ist, dass man sich im Umfeld einer Insol­venz auf­grund der Kom­ple­xi­tät der Mate­rie von einem Anwalt bera­ten lässt. Idea­ler­wei­se han­delt es sich dabei um eine Fach­an­wäl­tin oder einen Fach­an­walt für Insol­venz­recht. Denn den Titel Fach­an­walt oder Fach­an­wäl­tin für Insol­venz­recht darf man nur tra­gen, wenn man zuvor einen Fach­an­walts­lehr­gang absol­viert hat. In des­sen Rah­men wer­den beson­de­re theo­re­ti­sche Kennt­nis­se vermittelt.

Zusätz­lich zum Fach­an­walts­lehr­gang muss ein Anwalt aber auch umfang­rei­che prak­ti­sche Kennt­nis­se im Insol­venz­recht nachweisen.

Gem. § 14 FAO hat der Anwalt Fach­kennt­nis­se im Insol­venz­recht u.a. in fol­gen­den Berei­chen nach­zu­wei­sen, um sich als Fach­an­walt qua­li­fi­zie­ren zu können:

- Insol­venz­grün­de und Wir­kun­gen des Insolvenzantrags

- Wir­kun­gen der Verfahrenseröffnung

- Das Amt des vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­wal­ters oder des Insolvenzverwalters

- Siche­rung und Ver­wal­tung der Masse

- Insol­venz­an­fech­tung

- Arbeits­recht und Sozi­al­recht in der Insolvenz

- Steu­er­recht in der Insolvenz

- Gesell­schafts­recht in der Insolvenz

- Insol­venz­straf­recht

Ein Anwalt, der sich als Fach­an­walt für Insol­venz­recht qua­li­fi­zie­ren möch­te muss des Wei­te­ren auch in fol­gen­den Berei­chen prak­ti­sche Erfah­run­gen aufweisen:

- Ver­brau­cher­insol­venz

- Rest­schuld­be­frei­ungs­ver­fah­ren

Da es in einem Insol­venz­ver­fah­ren bzw. in des­sen Vor­feld immer auch um wirt­schaft­li­che Fra­gen geht, muss ein Fach­an­walt für Insol­venz­recht eben­falls in fol­gen­den The­men fit sein:

- Buch­füh­rung, Bilan­zie­rung und Bilanzanalyse

- Rech­nungs­le­gung in der Insolvenz

- Betriebs­wirt­schaft­li­che Fra­gen des Insol­venz­plans, der Restruk­tu­rie­rung, der über­tra­gen­den Sanie­rung und der Liquidation.

Erst wenn man also einen Fach­an­walts­lehr­gang absol­viert und brei­te Erfah­run­gen aus der Pra­xis nach­wei­sen kann, darf man als Anwäl­tin oder Anwalt den Titel Fach­an­wäl­tin oder Fach­an­walt für Insol­venz­recht tragen.

Ich selbst habe den Fach­an­walts­lehr­gang 2017 absol­viert und tra­ge den Titel Fach­an­walt für Insol­venz­recht nun bereits seit dem Jahr 2018.

Eine pro­fes­sio­nel­le Bera­tung durch einen erfah­re­nen Anwalt ist für Sie als Rat­su­chen­den wich­tig, denn Sie ste­hen nicht jeden Tag vor einem Insol­venz­ver­fah­ren. Sie erwar­ten zudem zu Recht, dass der Anwalt Ihres Ver­trau­ens sich in dem jewei­li­gen Rechts­ge­biet aus­kennt – im Fal­le von wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten ins­be­son­de­re im Insolvenzrecht.

Auf­grund der Bedeu­tung der Ange­le­gen­heit soll­ten Sie daher kei­ne Kom­pro­mis­se machen und einen Fach­an­walt für Insol­venz­recht zu Rate ziehen.

Dies gilt vor allem dann, wenn die wirt­schaft­li­che Kri­se erst beginnt sich abzu­zeich­nen. Ein Fach­an­walt für Insol­venz­recht kann Sie fun­diert dahin­ge­hend bera­ten, die für Sie oder Ihr Unter­neh­men schon­ends­te Vor­ge­hens­wei­se aus­zu­wäh­len und ein Insol­venz­ver­fah­ren auf die­se Wei­se viel­leicht sogar zu vermeiden.

Sanie­rung unter Insolvenzschutz

Ein beson­de­rer Schwer­punkt mei­ner Tätig­keit sowie unse­rer Kanz­lei ins­ge­samt liegt in der Beglei­tung von Unter­neh­men bei der Restruk­tu­rie­rung durch ein soge­nann­tes Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung bzw. Schutzschirmverfahren.

Die­se Ver­fah­ren geben dem Schuld­ner die Mög­lich­keit, sich in eige­ner Ver­ant­wor­tung und unter Füh­rung der bis­he­ri­gen Geschäfts­füh­rung ope­ra­tiv sowie finanz­wirt­schaft­lich zu sanie­ren. Das ist eine gute Nach­richt für all die insol­venz­ge­fähr­de­ten Unter­neh­men, die über ein funk­tio­nie­ren­des Geschäfts­mo­dell und damit grund­sätz­lich eine Zukunfts­chan­ce verfügen.

Wich­tig ist in jedem Fall, dass der Geschäfts­lei­ter eine mög­li­che Insol­venz­rei­fe früh­zei­tig erkennt und sich Unter­stüt­zung bei einem erfah­re­nen Rechts­an­walt, idea­ler­wei­se einen Fach­an­walt für Insol­venz­recht, sucht und mit die­sem die nächs­ten Schrit­te der Restruk­tu­rie­rung sorg­fäl­tig plant.

Denn das Insol­venz­recht stellt nicht nur gewis­se Bedin­gun­gen an die Ein­lei­tung einer Insol­venz in Eigen­ver­wal­tung. Es dro­hen der Geschäfts­lei­tung dar­über hin­aus auch nicht uner­heb­li­che Haf­tungs­ri­si­ken, wenn gewis­se Vor­schrif­ten aus dem Insol­venz­recht im Umfeld einer Insol­venz – und zwar unab­hän­gig von der jewei­li­gen Ver­fah­rens­art — nicht beach­tet wer­den. Zu den­ken wäre da zum Bei­spiel an die Ver­let­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht einer GmbH bei bestehen­der Insolvenzreife.

Ein Rechts­an­walt mit ent­spre­chen­der Exper­ti­se (er-)kennt die Gefah­ren und hilft Ihnen, die­se zu umschif­fen. Ein gro­ßer Vor­teil der Eigen­ver­wal­tung besteht dar­in, dass die Geschäfts­lei­tung (z.B. einer GmbH, AG, GmbH & Co. KG etc.) ver­wal­tungs- und ver­fü­gungs­be­fugt bleibt.

Es gibt auch kei­nen Insol­venz­ver­wal­ter, statt­des­sen wird ein Sach­wal­ter bestellt. Im Gegen­satz zum Insol­venz­ver­wal­ter, der das Ver­fah­ren im Nor­mal­fall führt, schaut der Sach­wal­ter vom Sei­ten­rand zu und über­wacht die Tätig­keit der Geschäfts­lei­tung wäh­rend der Insol­venz in Eigenverwaltung.

Sein beson­de­res Augen­merk gilt der Fra­ge, ob die Geschäfts­lei­tung das Insol­venz­recht und sei­ne Beson­der­hei­ten ent­spre­chend berücksichtigt.

Da ein Sanie­rungs­ver­fah­ren in aller Regel kom­plex ist, ist die Unter­stüt­zung durch einen insol­ven­zer­fah­re­nen Anwalt zu emp­feh­len. Idea­ler­wei­se ver­fügt er über die Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on Fach­an­walt für Insolvenzrecht.

Sanie­rung außer­halb der Insolvenz

Dabei muss man nicht immer so lan­ge war­ten, bis es kei­nen ande­ren Aus­weg als die Insol­venz mehr gibt. Es besteht seit jeher die Mög­lich­keit, sich im Fal­le wirt­schaft­li­cher Schwie­rig­kei­ten mit sei­nen Gläu­bi­gern in Ver­bin­dung zu set­zen und mit ihnen Sanie­rungs­bei­trä­ge aus­zu­han­deln. Das Insol­venz­recht fin­det inso­weit kei­ne Anwendung.

Bis­lang war hier­an jedoch pro­ble­ma­tisch, dass ein oder meh­re­re wich­ti­ge Gläu­bi­ger einen Bei­trag ver­wei­gern konn­ten. Mög­lich­kei­ten, einen sinn­vol­len Sanie­rungs­ver­gleich in einem Ver­fah­ren zwangs­wei­se gegen die­se Gläu­bi­ger durch­zu­set­zen gab es nicht.

Seit dem 01.01.2021 ist für Unter­neh­men mit dem Erlass des Geset­zes über den Sta­bi­li­sie­rungs- und Restruk­tu­rie­rungs­rah­men für Unter­neh­men (kurz: Sta­RUG) hat sich die Rechts­la­ge geän­dert. Nun ist auch die Restruk­tu­rie­rung außer­halb der Insol­venz deut­lich attrak­ti­ver geworden.

Ein wich­ti­ger Schritt besteht zunächst dar­in, dass die dar­in gere­gel­ten Sanie­rungs­werk­zeu­ge anders als die Eigen­ver­wal­tung nicht mehr im Insol­venz­recht ange­sie­delt sind. Es han­delt sich bei einem Sta­RUG-Ver­fah­ren also nicht um ein Insol­venz­ver­fah­ren. Dies ist für die Außen­wir­kung nicht zu unter­schät­zen. Wei­te­re wich­ti­ge Neue­run­gen bestehen ins­be­son­de­re dar­in, dass

- Schuld­ner nur mit aus­ge­wähl­ten Gläu­bi­gern einen Sanie­rungs­ver­gleich anstre­ben können

- das Ver­fah­ren nicht ver­öf­fent­licht wird und

- eine Ent­schul­dung auch gegen den Wil­len ein­zel­ner Gläu­bi­ger durch­ge­setzt wer­den kann.

Vor­aus­set­zung für ein Sta­RUG-Ver­fah­ren ist jedoch, dass das Unter­neh­men ledig­lich dro­hend zah­lungs­un­fä­hig ist. Wann dies der Fall ist und ob die­se evtl. bereits vor­liegt, soll­ten Sie im Zwei­fels­fall unbe­dingt mit einem insol­ven­zer­fah­re­nen Rechts­an­walt, idea­ler­wei­se mit der Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on Fach­an­walt für Insol­venz­recht, klären.

Wenn Sie nähe­re Infor­ma­tio­nen zu den Vor­aus­set­zun­gen für ein außer­insol­venz­li­ches Ver­fah­ren sowie sonst noch zu berück­sich­ti­gen­den Din­gen nähe­re Infor­ma­tio­nen wün­schen, dann schrei­ben Sie mir ger­ne eine Nach­richt oder neh­men Sie tele­fo­nisch Kon­takt zu mir auf.

Im Rah­men der Erst­be­ra­tung, die selbst­ver­ständ­lich kos­ten­frei ist, bespre­chen wir auf Basis der indi­vi­du­el­len Situa­ti­on die bestehen­den Optio­nen einer Restruk­tu­rie­rung sowie das opti­ma­le Verfahren.

Die Pri­vat­in­sol­venz

Dar­über hin­aus bera­te ich als Fach­an­walt für Insol­venz­recht regel­mä­ßig Ver­brau­cher im Vor­feld einer Pri­vat­in­sol­venz sowie bei der Antrag­stel­lung. Dabei ist das Ziel stets die Restschuldbefreiung.
Auch hier gab es zu Anfang des Jah­res eine gute Nach­richt zu ver­kün­den, denn die Rest­schuld­be­frei­ung wird im Rah­men einer Pri­vat­in­sol­venz nach neu­em Insol­venz­recht nun schon nach drei Jah­ren erteilt. Vor der Reform wur­de nach deut­schem Insol­venz­recht eine Rest­schuld­be­frei­ung erst nach sechs Jah­ren erteilt.

Damit kön­nen Betrof­fe­ne die Insol­venz mitt­ler­wei­le deut­lich schnel­ler hin­ter sich las­sen und die zwei­te Chan­ce für ihren Ver­mö­gens­auf­bau nut­zen. Denn erst nach erteil­ter Rest­schuld­be­frei­ung sind Schuld­ner ihre alten Ver­bind­lich­kei­ten end­gül­tig los.

Schrei­ben Sie mir bei bestehen­dem Bera­tungs­be­darf ger­ne eine Nach­richt oder neh­men Sie tele­fo­nisch Kon­takt zu mir auf. Im Rah­men der kos­ten­lo­sen Erst­be­ra­tung erläu­te­re ich Ihnen ger­ne den gene­rel­len Ablauf einer Pri­vat­in­sol­venz sowie die Beson­der­hei­ten, die sich aus dem Insol­venz­recht für Sie erge­ben. Bei sämt­li­chen Über­le­gun­gen fin­den Ihre indi­vi­du­el­len Wün­sche soweit mög­lich selbst­ver­ständ­lich Berücksichtigung.

Alter­na­tiv emp­feh­le ich Ihnen auch im Fal­le einer Pri­vat­in­sol­venz die Bera­tung durch einen insol­ven­zer­fah­re­nen Anwalt, die idea­ler­wei­se durch die Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on Fach­an­walt für Insol­venz­recht doku­men­tiert ist.

Vie­le Men­schen sehen im Vor­feld einer Insol­venz den Insol­venz­ver­wal­ter als ers­ten Ansprech­part­ner. Dabei soll­te stets die Rol­le bedacht wer­den, die dem Insol­venz­ver­wal­ter vom Gesetz zuge­dacht ist. Der Insol­venz­ver­wal­ter ver­tritt in ers­ter Linie die Inter­es­sen der Gläu­bi­ger. Sie soll­ten daher bes­ser einen Anwalt fin­den, der im Insol­venz­recht berät und idea­ler­wei­se nicht als Insol­venz­ver­wal­ter auftritt.

Wenn Sie also Fra­gen zum Insol­venz­recht oder dem Insol­venz­ver­fah­ren (Eigenverwaltung/Privatinsolvenz) als sol­chem haben, schrei­ben Sie mir ger­ne eine Nach­richt oder rufen Sie mich an. Wenn Sie das per­sön­li­che Gespräch vor­zie­hen, ste­hen ich oder einer unse­rer Rechts­an­wäl­te Ihnen an einem der Stand­or­te unse­rer Kanz­lei für ein per­sön­li­ches Gespräch ger­ne zur Verfügung.

Unse­re Kanzlei

Unse­re Kanz­lei berät Rat­su­chen­de nicht nur im Insol­venz­recht, son­dern auch in wei­te­ren zen­tra­len Berei­chen des Wirt­schafts­rechts. Hier­zu gehö­ren u.a. auch das Arbeits­recht, Bank­recht oder Steuerrecht.

Die Qua­li­fi­ka­ti­on unse­rer Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te ist dabei u.a. durch den Zusatz Fach­an­walt in dem jewei­li­gen Rechts­ge­biet gekenn­zeich­net. Soll­ten Sie in einem der Gebie­te (wie z.B. dem Arbeits­recht) Bera­tungs­be­darf haben, zögern Sie nicht unse­re Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te direkt anzusprechen.

Bei Bera­tungs­be­darf ger­ne für Sie da

Eine Insol­venz ist heut­zu­ta­ge bei wei­tem nicht mehr ein so ein­schnei­den­der Pro­zess für Unter­neh­men und Pri­vat­per­so­nen wie noch vor eini­gen Jah­ren. Das deut­sche Insol­venz­recht sieht zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten einer Restruk­tu­rie­rung bzw. Ent­schul­dung vor.

Ent­schei­dend für den Erfolg ist, dass man sich früh­zei­tig durch einen erfah­re­nen Rechts­an­walt bera­ten lässt, der über aus­ge­wie­se­ne Erfah­run­gen im Insol­venz­recht ver­fügt. Dies ist bei einem Fach­an­walt für Insol­venz­recht, der neben nach­ge­wie­se­nen prak­ti­schen Erfah­run­gen auch umfang­rei­che theo­re­ti­sche Kennt­nis­se über das Insol­venz­recht in einem Fach­an­walts­lehr­gang erwor­ben hat, in aller Regel der Fall.

Ich bera­te als Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Insol­venz­recht Unter­neh­men wäh­rend der gesam­ten Dau­er eines Sanie­rungs­ver­fah­rens unter Insol­venz­schutz, ange­fan­gen bei der Erst­be­ra­tung über die Ein­lei­tung des Ver­fah­rens bis hin zum Abschluss durch einen Insol­venz­plan. Das­sel­be gilt für die Restruk­tu­rie­rung außer­halb eines Insol­venz­ver­fah­rens mit­tels eines StaRUG-Verfahrens.

Soll­ten Sie als Pri­vat­per­son über eine Pri­vat­in­sol­venz nach­den­ken, ste­he ich Ihnen eben­falls ger­ne bera­tend zur Seite.

Unse­re Kanz­lei bie­tet zudem in diver­sen wei­te­ren Rechts­ge­bie­ten wie z.B. dem Arbeits­recht Bera­tungs­dienst­leis­tun­gen an. Soll­ten Sie hier Bera­tungs­be­darf haben, ste­hen Ihnen unse­re Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te eben­falls ger­ne zur Verfügung.

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