Philipp Wolters LL.M. (UK)
Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Werdegang
Rechtsanwalt seit 2011
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht seit 2018
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster
Jahrgang 1981

Im Interview
Rechtsanwalt Philipp Wolters LL.M. ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Wir stellten ihm 10 Fragen rund um sein Fachgebiet.
Sie möchten mehr über unsere wirtschaftsrechtlichen Beratungsfelder sowie die Fachbereiche und Beratungsschwerpunkte unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfahren?
Persönliche Beweggründe
Seit dem Beginn meiner beruflichen Laufbahn als Rechtsanwalt im Jahr 2011 arbeite ich primär in dem Rechtsgebiet Insolvenzrecht und berate regelmäßig Unternehmen sowie Privatpersonen im Insolvenzrecht.
Dass es mich als Anwalt ausgerechnet ins Insolvenzrecht verschlagen hat, ist dabei kein Zufall. Aufgrund familiärer Erfahrungen aus der Zeit der bis 1999 geltenden Konkursordnung, sind mir die Auswirkungen einer Insolvenz auf das Berufs- wie auch Privatleben eines jeden Betroffenen sehr geläufig.
Mein Anspruch als Anwalt ist es daher, die vergangenen Entwicklungen, die zur Insolvenz geführt haben, nicht zu bewerten, sondern vielmehr das Beste aus der jeweiligen Situation für meinen Mandanten herauszuholen.
Neustart für Unternehmen und Privatpersonen
Für viele Menschen hat der Begriff Insolvenz einen negativen Beigeschmack. Nicht immer können Unternehmen oder Privatpersonen jedoch den Gang in ein Insolvenzverfahren verhindern. Ich sehe es dabei als meine Aufgabe als Rechtsanwalt an, den Betroffenen die Angst bzw. Vorbehalte vor einer Insolvenz zu nehmen.
Deutschland verfügt mittlerweile über ein sehr modernes Insolvenzrecht, das in überschaubarer Zeit einen echten Neuanfang für Schuldner ermöglicht – sei es im Rahmen einer Unternehmens- oder Privatinsolvenz. Eine Insolvenz sollte Sie also erst einmal nicht abschrecken. Es gilt vielmehr: Je früher man handelt, desto eher lassen sich sinnvolle Lösungen für Schuldner und Gläubiger gleichermaßen finden.
Möglichst frühzeitige Beratung durch Anwalt mit Expertise im Insolvenzrecht wichtig
Wichtig ist, dass man sich im Umfeld einer Insolvenz aufgrund der Komplexität der Materie von einem Anwalt beraten lässt. Idealerweise handelt es sich dabei um eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Insolvenzrecht. Denn den Titel Fachanwalt oder Fachanwältin für Insolvenzrecht darf man nur tragen, wenn man zuvor einen Fachanwaltslehrgang absolviert hat. In dessen Rahmen werden besondere theoretische Kenntnisse vermittelt.
Zusätzlich zum Fachanwaltslehrgang muss ein Anwalt aber auch umfangreiche praktische Kenntnisse im Insolvenzrecht nachweisen.
Gem. § 14 FAO hat der Anwalt Fachkenntnisse im Insolvenzrecht u.a. in folgenden Bereichen nachzuweisen, um sich als Fachanwalt qualifizieren zu können:
- Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags
- Wirkungen der Verfahrenseröffnung
- Das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters oder des Insolvenzverwalters
- Sicherung und Verwaltung der Masse
- Insolvenzanfechtung
- Arbeitsrecht und Sozialrecht in der Insolvenz
- Steuerrecht in der Insolvenz
- Gesellschaftsrecht in der Insolvenz
- Insolvenzstrafrecht
Ein Anwalt, der sich als Fachanwalt für Insolvenzrecht qualifizieren möchte muss des Weiteren auch in folgenden Bereichen praktische Erfahrungen aufweisen:
- Verbraucherinsolvenz
- Restschuldbefreiungsverfahren
Da es in einem Insolvenzverfahren bzw. in dessen Vorfeld immer auch um wirtschaftliche Fragen geht, muss ein Fachanwalt für Insolvenzrecht ebenfalls in folgenden Themen fit sein:
- Buchführung, Bilanzierung und Bilanzanalyse
- Rechnungslegung in der Insolvenz
- Betriebswirtschaftliche Fragen des Insolvenzplans, der Restrukturierung, der übertragenden Sanierung und der Liquidation.
Erst wenn man also einen Fachanwaltslehrgang absolviert und breite Erfahrungen aus der Praxis nachweisen kann, darf man als Anwältin oder Anwalt den Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Insolvenzrecht tragen.
Ich selbst habe den Fachanwaltslehrgang 2017 absolviert und trage den Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht nun bereits seit dem Jahr 2018.
Eine professionelle Beratung durch einen erfahrenen Anwalt ist für Sie als Ratsuchenden wichtig, denn Sie stehen nicht jeden Tag vor einem Insolvenzverfahren. Sie erwarten zudem zu Recht, dass der Anwalt Ihres Vertrauens sich in dem jeweiligen Rechtsgebiet auskennt – im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten insbesondere im Insolvenzrecht.
Aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit sollten Sie daher keine Kompromisse machen und einen Fachanwalt für Insolvenzrecht zu Rate ziehen.
Dies gilt vor allem dann, wenn die wirtschaftliche Krise erst beginnt sich abzuzeichnen. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kann Sie fundiert dahingehend beraten, die für Sie oder Ihr Unternehmen schonendste Vorgehensweise auszuwählen und ein Insolvenzverfahren auf diese Weise vielleicht sogar zu vermeiden.
Sanierung unter Insolvenzschutz
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit sowie unserer Kanzlei insgesamt liegt in der Begleitung von Unternehmen bei der Restrukturierung durch ein sogenanntes Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bzw. Schutzschirmverfahren.
Diese Verfahren geben dem Schuldner die Möglichkeit, sich in eigener Verantwortung und unter Führung der bisherigen Geschäftsführung operativ sowie finanzwirtschaftlich zu sanieren. Das ist eine gute Nachricht für all die insolvenzgefährdeten Unternehmen, die über ein funktionierendes Geschäftsmodell und damit grundsätzlich eine Zukunftschance verfügen.
Wichtig ist in jedem Fall, dass der Geschäftsleiter eine mögliche Insolvenzreife frühzeitig erkennt und sich Unterstützung bei einem erfahrenen Rechtsanwalt, idealerweise einen Fachanwalt für Insolvenzrecht, sucht und mit diesem die nächsten Schritte der Restrukturierung sorgfältig plant.
Denn das Insolvenzrecht stellt nicht nur gewisse Bedingungen an die Einleitung einer Insolvenz in Eigenverwaltung. Es drohen der Geschäftsleitung darüber hinaus auch nicht unerhebliche Haftungsrisiken, wenn gewisse Vorschriften aus dem Insolvenzrecht im Umfeld einer Insolvenz – und zwar unabhängig von der jeweiligen Verfahrensart — nicht beachtet werden. Zu denken wäre da zum Beispiel an die Verletzung der Insolvenzantragspflicht einer GmbH bei bestehender Insolvenzreife.
Ein Rechtsanwalt mit entsprechender Expertise (er-)kennt die Gefahren und hilft Ihnen, diese zu umschiffen. Ein großer Vorteil der Eigenverwaltung besteht darin, dass die Geschäftsleitung (z.B. einer GmbH, AG, GmbH & Co. KG etc.) verwaltungs- und verfügungsbefugt bleibt.
Es gibt auch keinen Insolvenzverwalter, stattdessen wird ein Sachwalter bestellt. Im Gegensatz zum Insolvenzverwalter, der das Verfahren im Normalfall führt, schaut der Sachwalter vom Seitenrand zu und überwacht die Tätigkeit der Geschäftsleitung während der Insolvenz in Eigenverwaltung.
Sein besonderes Augenmerk gilt der Frage, ob die Geschäftsleitung das Insolvenzrecht und seine Besonderheiten entsprechend berücksichtigt.
Da ein Sanierungsverfahren in aller Regel komplex ist, ist die Unterstützung durch einen insolvenzerfahrenen Anwalt zu empfehlen. Idealerweise verfügt er über die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Sanierung außerhalb der Insolvenz
Dabei muss man nicht immer so lange warten, bis es keinen anderen Ausweg als die Insolvenz mehr gibt. Es besteht seit jeher die Möglichkeit, sich im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten mit seinen Gläubigern in Verbindung zu setzen und mit ihnen Sanierungsbeiträge auszuhandeln. Das Insolvenzrecht findet insoweit keine Anwendung.
Bislang war hieran jedoch problematisch, dass ein oder mehrere wichtige Gläubiger einen Beitrag verweigern konnten. Möglichkeiten, einen sinnvollen Sanierungsvergleich in einem Verfahren zwangsweise gegen diese Gläubiger durchzusetzen gab es nicht.
Seit dem 01.01.2021 ist für Unternehmen mit dem Erlass des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (kurz: StaRUG) hat sich die Rechtslage geändert. Nun ist auch die Restrukturierung außerhalb der Insolvenz deutlich attraktiver geworden.
Ein wichtiger Schritt besteht zunächst darin, dass die darin geregelten Sanierungswerkzeuge anders als die Eigenverwaltung nicht mehr im Insolvenzrecht angesiedelt sind. Es handelt sich bei einem StaRUG-Verfahren also nicht um ein Insolvenzverfahren. Dies ist für die Außenwirkung nicht zu unterschätzen. Weitere wichtige Neuerungen bestehen insbesondere darin, dass
- Schuldner nur mit ausgewählten Gläubigern einen Sanierungsvergleich anstreben können
- das Verfahren nicht veröffentlicht wird und
- eine Entschuldung auch gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden kann.
Voraussetzung für ein StaRUG-Verfahren ist jedoch, dass das Unternehmen lediglich drohend zahlungsunfähig ist. Wann dies der Fall ist und ob diese evtl. bereits vorliegt, sollten Sie im Zweifelsfall unbedingt mit einem insolvenzerfahrenen Rechtsanwalt, idealerweise mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt für Insolvenzrecht, klären.
Wenn Sie nähere Informationen zu den Voraussetzungen für ein außerinsolvenzliches Verfahren sowie sonst noch zu berücksichtigenden Dingen nähere Informationen wünschen, dann schreiben Sie mir gerne eine Nachricht oder nehmen Sie telefonisch Kontakt zu mir auf.
Im Rahmen der Erstberatung, die selbstverständlich kostenfrei ist, besprechen wir auf Basis der individuellen Situation die bestehenden Optionen einer Restrukturierung sowie das optimale Verfahren.
Die Privatinsolvenz
Darüber hinaus berate ich als Fachanwalt für Insolvenzrecht regelmäßig Verbraucher im Vorfeld einer Privatinsolvenz sowie bei der Antragstellung. Dabei ist das Ziel stets die Restschuldbefreiung.
Auch hier gab es zu Anfang des Jahres eine gute Nachricht zu verkünden, denn die Restschuldbefreiung wird im Rahmen einer Privatinsolvenz nach neuem Insolvenzrecht nun schon nach drei Jahren erteilt. Vor der Reform wurde nach deutschem Insolvenzrecht eine Restschuldbefreiung erst nach sechs Jahren erteilt.
Damit können Betroffene die Insolvenz mittlerweile deutlich schneller hinter sich lassen und die zweite Chance für ihren Vermögensaufbau nutzen. Denn erst nach erteilter Restschuldbefreiung sind Schuldner ihre alten Verbindlichkeiten endgültig los.
Schreiben Sie mir bei bestehendem Beratungsbedarf gerne eine Nachricht oder nehmen Sie telefonisch Kontakt zu mir auf. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung erläutere ich Ihnen gerne den generellen Ablauf einer Privatinsolvenz sowie die Besonderheiten, die sich aus dem Insolvenzrecht für Sie ergeben. Bei sämtlichen Überlegungen finden Ihre individuellen Wünsche soweit möglich selbstverständlich Berücksichtigung.
Alternativ empfehle ich Ihnen auch im Falle einer Privatinsolvenz die Beratung durch einen insolvenzerfahrenen Anwalt, die idealerweise durch die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Insolvenzrecht dokumentiert ist.
Viele Menschen sehen im Vorfeld einer Insolvenz den Insolvenzverwalter als ersten Ansprechpartner. Dabei sollte stets die Rolle bedacht werden, die dem Insolvenzverwalter vom Gesetz zugedacht ist. Der Insolvenzverwalter vertritt in erster Linie die Interessen der Gläubiger. Sie sollten daher besser einen Anwalt finden, der im Insolvenzrecht berät und idealerweise nicht als Insolvenzverwalter auftritt.
Wenn Sie also Fragen zum Insolvenzrecht oder dem Insolvenzverfahren (Eigenverwaltung/Privatinsolvenz) als solchem haben, schreiben Sie mir gerne eine Nachricht oder rufen Sie mich an. Wenn Sie das persönliche Gespräch vorziehen, stehen ich oder einer unserer Rechtsanwälte Ihnen an einem der Standorte unserer Kanzlei für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.
Unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei berät Ratsuchende nicht nur im Insolvenzrecht, sondern auch in weiteren zentralen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Hierzu gehören u.a. auch das Arbeitsrecht, Bankrecht oder Steuerrecht.
Die Qualifikation unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist dabei u.a. durch den Zusatz Fachanwalt in dem jeweiligen Rechtsgebiet gekennzeichnet. Sollten Sie in einem der Gebiete (wie z.B. dem Arbeitsrecht) Beratungsbedarf haben, zögern Sie nicht unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte direkt anzusprechen.
Bei Beratungsbedarf gerne für Sie da
Eine Insolvenz ist heutzutage bei weitem nicht mehr ein so einschneidender Prozess für Unternehmen und Privatpersonen wie noch vor einigen Jahren. Das deutsche Insolvenzrecht sieht zahlreiche Möglichkeiten einer Restrukturierung bzw. Entschuldung vor.
Entscheidend für den Erfolg ist, dass man sich frühzeitig durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beraten lässt, der über ausgewiesene Erfahrungen im Insolvenzrecht verfügt. Dies ist bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht, der neben nachgewiesenen praktischen Erfahrungen auch umfangreiche theoretische Kenntnisse über das Insolvenzrecht in einem Fachanwaltslehrgang erworben hat, in aller Regel der Fall.
Ich berate als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Unternehmen während der gesamten Dauer eines Sanierungsverfahrens unter Insolvenzschutz, angefangen bei der Erstberatung über die Einleitung des Verfahrens bis hin zum Abschluss durch einen Insolvenzplan. Dasselbe gilt für die Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens mittels eines StaRUG-Verfahrens.
Sollten Sie als Privatperson über eine Privatinsolvenz nachdenken, stehe ich Ihnen ebenfalls gerne beratend zur Seite.
Unsere Kanzlei bietet zudem in diversen weiteren Rechtsgebieten wie z.B. dem Arbeitsrecht Beratungsdienstleistungen an. Sollten Sie hier Beratungsbedarf haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ebenfalls gerne zur Verfügung.
Schwerpunkte
Insolvenzrecht
- Krisen- und Sanierungsberatung
- Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung
- Unternehmensfortführung und Sanierung im Insolvenzverfahren
Handels- und Gesellschaftsrecht
- Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht
- Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung
- Unternehmenskauf / M&A
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